Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-10
Wortprotokoll
Bei dieser Bestimmung geht es um die Verjährungsfrist beim Werkvertrag. Die Kommission schlägt Ihnen hier vor, dass der neu in Artikel 219a Absatz 3 OR vorgesehene teilzwingende Charakter der fünfjährigen Verjährungsfrist zugunsten des Verkäufers von Grundstücken analog auch zugunsten des Bestellers von unbeweglichen Werken gelten soll.
Hier besteht bei der Vorlage, wie sie jetzt ist, eine gewisse Rechtsunsicherheit. Die Kommission verlangt eine Klärung, und Herr Stark würde, wenn sein Antrag angenommen würde, diese Unsicherheit offenlassen. Aus Sicht des Bundesrates ist die Forderung nach Klarstellung im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit richtig.
Deshalb unterstützt der Bundesrat hier den Antrag Ihrer Kommission und bittet Sie, den Antrag Stark abzulehnen.