Zopfi Mathias · Ständerat · 2024-12-10
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2024-12-10
Wortprotokoll
Zuerst zur Offenlegung meiner Interessenbindungen: Ich bin nicht nur praktizierender Anwalt, sondern auch Vorstandsmitglied des Glarner Anwaltsverbands und damit natürlich von diesem Gesetz betroffen.
Mit meinem Einzelantrag möchte ich zum Ausdruck bringen, dass die Kommission meiner Meinung nach vielleicht etwas gar schnell vollständig der Formulierung des Nationalrates gefolgt ist, die nicht schlecht, aber in Nuancen noch anzupassen ist. Ich danke dem Berichterstatter der Kommission für die gute Aufnahme und die Ankündigung, dass die Kommission dieses Thema eigentlich gerne noch einmal anschauen würde. Mit meinem Einzelantrag würde die Chance geschaffen, dass die Kommission diese Frage noch einmal prüfen kann. Sie ist insbesondere für die Anwaltschaft[NB]von[NB]Belang.[NB]Ich[NB]gehe[NB]davon aus, dass es noch eine andere Differenz geben wird; daher wäre dies nicht einmal mit einer zusätzlichen Runde in der Differenzbereinigung verbunden.
Worum geht es? Vorab: Die Notwendigkeit zur Digitalisierung in diesem Bereich steht ausser Frage. Mir geht es also nicht darum, irgendwie die Digitalisierung zu bremsen. Mir geht es um Folgendes: Eigentlich war immer klar - vonseiten der Anwaltschaft wurde das auch gefordert -, dass es eine Übergangszeit geben soll, vom Zeitpunkt,[NB]ab[NB]dem[NB]die[NB]Anwaltschaft[NB]die[NB]Plattform nutzen kann, bis zum Zeitpunkt, ab dem sie sie nutzen muss. Das wäre eine Zeit, während der die Anwaltschaft Erfahrungen sammeln könnte.
Weshalb ist das wichtig? Sie können sich vorstellen, dass die Anwaltschaft für die Umsetzung der Digitalisierung Prozesse ändern, interne Schnittstellen schaffen, Anwaltssoftware beschaffen muss usw. Das ist also nicht ganz ohne. Dass die Anwaltschaft das schaffen muss, ist aus meiner Sicht unbestritten. Die Frage ist jedoch, ob ihr dafür nicht noch ein[NB]bisschen mehr Zeit eingeräumt werden kann. Die Lösung, die der Nationalrat vorlegt, ist im Grundsatz nicht schlecht, aber eben von den Fristen her noch anzupassen. Gemäss Beschluss des Nationalrates wird den Kantonen einerseits eine Mindestfrist von einem Jahr gewährt - das wurde bereits vom Berichterstatter gesagt -, also quasi eine Vorwarnfrist. Diese möchte ich mit meinem Einzelantrag auf zwei Jahre verlängern, damit dort etwas mehr Zeit bleibt. Andererseits sieht der Beschluss des Nationalrates für die Kantone eine Maximalfrist von fünf Jahren vor. Die Kantone können also Erfahrungen sammeln. Die Anwaltschaft hingegen müsste innerhalb von drei Monaten von der Möglichkeit der Nutzung auf die Pflicht zur Nutzung umstellen. Diese Frist scheint mir klar zu kurz zu sein. In meinem Einzelantrag sehe ich vor, dass der Anwaltschaft zwölf Monate gewährt werden sollen, damit sie die Umstellung bewältigen kann.
Mir geht es darum, dass hier gleich lange Spiesse geschaffen werden. Den Kantonen wird eine Übergangsfrist gewährt, während der sie Erfahrungen sammeln können, bevor sie umstellen. Daher soll auch der Anwaltschaft ein bisschen mehr Zeit zugestanden werden. Wie gesagt, es geht nur um ein bisschen mehr Zeit. Sie sehen, dass die von mir beantragten Fristen kurz sind; auch so wird die Umstellung also rasch geschehen.
Meine Formulierung lehnt sich bewusst an den Beschluss des Nationalrates an. Es ist so, wie der Kommissionsberichterstatter gesagt hat: Die Kommission kann so nochmals über die Bücher gehen. Mein Einzelantrag ist als Vorschlag zu verstehen. Wenn die Kommission zu einem anderen Fazit kommt, habe ich damit keine Mühe. Mein Anliegen ist es, dass eine Frist zwischen der Einführung der Möglichkeit der Nutzung und der Einführung der Pflicht zur Nutzung gewährt wird.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Einzelantrag anzunehmen und die Kommission nochmals mit dieser Frage zu befassen.