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Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-12-10

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-10

Wortprotokoll

Es geht um das Verbot der Hamas. Sie erinnern sich an den Hintergrund: Es gab Motionen der SiK-N und auch Ihrer SiK, die jeweils einstimmig forderten, es sei ein entsprechendes Verbot auszuarbeiten. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben diesen Motionen zugestimmt. Das Ergebnis liegt nun heute vor.

Die Hamas ist eine militante islamistische und palästinensisch-nationalistische Organisation. Sie wurde 1987 von der Muslimbruderschaft gegründet. Bei den Wahlen im besetzten palästinensischen Gebiet im Jahr 2006 erhielt die Hamas in den palästinensischen Autonomiegebieten eine Stimmenmehrheit. Nachdem alle Versuche gescheitert waren, eine Einheitsregierung zu bilden, hat die Hamas 2007 die Kontrolle in Gaza übernommen, die sie bis zum heutigen Tag beansprucht.

In der Gründungscharta der Hamas von 1988 wird zur Tötung von Jüdinnen und Juden sowie zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen. Ausserdem wird ein antisemitischer Weltverschwörungsmythos kultiviert. Die Hamas lehnt den Oslo-Friedensplan von 1993 als Verrat ab. Ausserdem anerkennt die Hamas Israel als Staat nach wie vor nicht. Und die aktuelle Führung der Hamas propagiert erneut die Vernichtung des Staates Israel.

Die Hamas hat regelmässig mit terroristischen Mitteln die Bevölkerung Israels und den Staat Israel angegriffen. Sie wissen, das kulminierte im Terroranschlag vom 7.[NB]Oktober 2023, als die Hamas Israel vom Gazastreifen aus angriff. Dieser Angriff hat zum Tod von 1200 Personen geführt und zu zahlreichen Verletzten. Es wurden zivile Ziele angegriffen; Sie kennen die Bilder vom Open-Air-Festival. Es wurden wahllos Zivilisten erschossen, verstümmelt, verbrannt und sexueller Gewalt ausgesetzt. 250 Personen wurden als Geiseln genommen und werden zum Teil bis heute als Geiseln gehalten.

Im Nachgang zum Angriff kündigte die Führung der Hamas an, derartige Angriffe fortzusetzen, bis Israel ausgelöscht sei. Es steht deshalb ausser Frage, dass die Hamas eine terroristische Organisation im eigentlichen Sinne dieses Wortes darstellt und eine geradezu genozidäre Zielsetzung verfolgt. Das Verbot dieser Organisation ist daher unzweifelhaft angebracht und notwendig.

Was bringt ein solches Verbot? Ein Verbot erleichtert und beschleunigt zunächst präventiv-polizeiliche Massnahmen, gestützt auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und auf das Ausländer- und Integrationsgesetz. Da die EU die Sanktionen im Zusammenhang mit der Hamas ausgeweitet hat, verringert ein solches Organisationsverbot ausserdem das Risiko, dass die Hamas die Schweiz als Rückzugsort nutzen könnte. Ebenso verringert sich die Gefahr terroristischer Aktivitäten auf dem schweizerischen Territorium. Und das Hamas-Verbot erleichtert - das ist wahrscheinlich der wichtigste Vorteil -, verbunden mit Artikel 260ter des Strafgesetzbuchs, die Strafverfolgung gegen Mitglieder der Organisation. Aber es erleichtert eben auch die konsequente strafrechtliche Verfolgung von unterstützenden Organisationen und unterstützenden Personen, von Leuten, die Finanzen einbringen und andere unterstützende Aktionen ausüben.

In der Vernehmlassung wurde der Gesetzentwurf überwiegend positiv beurteilt. Sämtliche Kantone unterstützen das Hamas-Verbot, auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz. Sämtliche politischen Parteien, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, unterstützen das Verbot dieser Organisation ebenfalls. Nur wenige Organisationen sprechen sich gegen das Verbot respektive gegen ein Verbot in dieser Form aus.

Bemerkenswert ist vielleicht eine Stellungnahme. Die Gesellschaft Schweiz-Palästina und die Commission Contributive Citoyenne Genève lehnen den Gesetzgebungsentwurf grundsätzlich ab, weil er im historischen Kontext nicht gerechtfertigt sei, und zudem - diese Aussage ist bemerkenswert - sei die Hamas primär eine politische Bewegung und nicht eine terroristische Organisation. Die SiK-S lehnt eine solche Haltung grundsätzlich ab. Die Rückmeldungen sind also überwiegend positiv.

Ein Punkt, der vielleicht wichtig ist: Die Frage, die sich bei diesen Organisationsverboten immer stellt - es ist ja nicht das erste -, ist, warum wir immer einzelsprungweise solche Organisationen verbieten müssen. Gibt es da nicht eine andere gesetzliche Grundlage? Grundsätzlich gibt es eine solche Grundlage mit Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes, das ein entsprechendes Verbot von Organisationen und Gruppierungen zulässt. Es müssen dafür aber zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss die Organisation eine terroristische Zielsetzung verfolgen. Das wäre bei der Hamas selbstverständlich unzweifelhaft der Fall. Zweitens muss aber ein Verbots- oder Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen vorliegen. Das ist hier nicht der Fall und wird voraussichtlich auch nicht der Fall sein.

Jetzt kann man sich die Frage stellen, ob diese Einschränkung wirklich zweckmässig ist. Diese Einschränkung haben aber wir selbst gewünscht und vorgenommen. Man hätte es auch dem Bundesrat überlassen können, zu entscheiden, wann er ein solches Verbot aussprechen möchte. Damit wären wir sehr viel rascher und sehr viel wendiger. Aber das Parlament hat das aus der Überlegung heraus, dass man hier dem Bundesrat keine freie Hand lassen wolle, ausgeschlossen. Ich glaube, wir müssen uns grundsätzlich, allenfalls in der Kommission, einmal überlegen, ob das wirklich noch zweckmässig ist. Wenn wir das so belassen, werden wir uns in Zukunft, sobald solche Organisationen auftauchen, überlegen müssen, ob wir wieder ein Spezialgesetz machen - das nächste wird ja dann gleich behandelt, wenn[NB]wir[NB]über[NB]das[NB]Hisbollah-Verbot reden - oder ob wir mit einer Änderung von Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes dem Bundesrat die Möglichkeit einräumen, hier rascher zu reagieren.

Was nun die Vorlage im Detail betrifft, so wird zunächst einmal die Hamas selbst verboten, das ist klar, sowie alle Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hamas. Ausserdem soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, Organisationen und Gruppierungen, deren Führungspersonen, Zielsetzungen oder Mittel mit denjenigen der Hamas übereinstimmen und die mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten unterstützen und damit die Sicherheit der Schweiz bedrohen, ebenfalls zu verbieten. Es bleibt hier also ein gewisser Interpretationsspielraum für den Bundesrat, wenn es darum geht, solche Organisationen und Gruppierungen einzuschätzen. Da der Bundesrat hier diese Kompetenz hat, ist Ihre Kommission der Meinung, dass vorgängig eine Konsultation der SiK erfolgen soll.

Umstritten war in der Kommission, ob auch die APK konsultiert werden sollte. Die Minderheit wird dann begründen, warum sie dies befürwortet. Die Mehrheit der SiK ist allerdings der Meinung, dass nur die SiK konsultiert werden sollte. Das Abstimmungsresultat betrug 8 zu 4 Stimmen. Das scheint nun ein Detail zu sein. Warum soll nicht auch die APK konsultiert werden, wenn der Bundesrat eine Gruppierung entsprechend einschätzt und ein Verbot aussprechen möchte? Die Überlegung der Mehrheit ist, dass das eine [PAGE 1162] sicherheitspolitische Frage ist und dass wir es auch eine sicherheitspolitische Frage sein lassen wollen. Es gibt keine Notwendigkeit, hier noch aussenpolitische Erwägungen vorzunehmen. Wenn eine Organisation als terroristisch eingestuft wird, im vorliegenden Fall als eine die Hamas unterstützende, eine der Hamas nahestehende Organisation, dann soll sie verboten werden, unabhängig von aussenpolitischen Opportunitäten. Im Übrigen können diese Überlegungen auch einfliessen, wenn der Bundesrat einen entsprechenden Entscheid fällt oder wenn er vorschlägt, dass man[NB]eine[NB]entsprechende[NB]Einstufung einer Organisation vornimmt.

Es liegt noch ein Einzelantrag Sommaruga Carlo vor. Er fordert, dass Institutionen des Bundes, die in einer Gegend, in der die Hamas aktiv ist, als Hilfsorganisationen wirken, ausgenommen werden sollen und dass dies explizit erwähnt wird. Es liegt in der Natur von Einzelanträgen, dass sie in der Kommission nicht besprochen werden. So, wie ich die Kommission interpretiere, meine ich aber, dass es nicht notwendig ist, diesen Einzelantrag zu unterstützen, und zwar aus zwei Gründen: Der Bundesrat entscheidet, welche zusätzlichen Organisationen und Gruppierungen er diesem Verbot unterstellen möchte. Ich nehme nicht an, dass der Bundesrat auf die Idee kommt, z.[NB]B. das Rote Kreuz diesem Gesetz zu unterstellen. Im Übrigen müssen wir auch aufpassen, dass wir nicht erlauben, dass Organisationen unter dem Deckmantel der Hilfe hier unterstützend tätig sind. Aus meiner Sicht - das ist aber meine persönliche Meinung, die Kommission hat dies wie gesagt nicht diskutiert - ist diese Ergänzung, ist dieser Einzelantrag abzulehnen.

Zusammenfassend kann ich Ihnen sagen: Die SiK-S beantragt Ihnen mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf dieses Gesetz einzutreten und es anzunehmen.