Egger Mike · Nationalrat · 2024-12-10
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-10
Wortprotokoll
Ich spreche zum gesamten Block und dann auch zu meinen Minderheiten.
Artikel 8a regelt die Energiereserve für kritische Versorgungssituationen, das heisst, er regelt, welche Betreiber obligatorisch an der Bildung der Energiereserve teilnehmen müssen und welche Anbieter aufgrund von Ausschreibungen teilnehmen können. Ebenfalls regelt dieser Artikel die Entschädigungen sowie die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen bei der Bildung einer solchen Reserve. Absatz 2bis regelt die Kriterien bei der Ausgestaltung der Reserve, die von der Elcom berücksichtigt werden müssen: Die bestehenden Infrastrukturen sollen bevorzugt und die volkswirtschaftlichen Kosten bei der Beschaffung und beim Betrieb logischerweise tief gehalten werden, und auch der Umwelt wird mit klaren Vorgaben Rechnung getragen. Absatz 2ter gibt vor, dass jene Potenziale der Reserve ausgeschöpft werden müssen, welche am besten den vorher genannten Kriterien entsprechen. Eine Mehrheit der Kommission möchte mit Absatz 2quater zusätzlich festhalten, dass internationale Abkommen berücksichtigt werden, welche die Versorgungssicherheit stärken.
Die SVP-Fraktion lehnt das Anliegen in dieser Vorlage klar ab, weil sie fordert, dass die Schweiz in Notsituationen eine eigenständige Stromversorgung haben muss bzw. dass sie sich nicht auf internationale Abkommen verlässt. Der beantragte Absatz ist von der Kommissionsmehrheit sicherlich gut gemeint, aber in einer akuten Mangellage bzw. Krisensituation erscheint es uns problematisch, sich auf andere zu verlassen. Eine bekannte Redewendung lautet denn auch: Aus einem leeren Brunnen kann man kein Wasser schöpfen. Das bedeutet, dass man sich zuerst selber helfen muss, bevor man anderen helfen kann. Das haben wir auch in der Covid-19-Krise erlebt, als der Schweiz kurzzeitig die Gesichtsmasken vorenthalten wurden. Das sollte uns entsprechend eine Lehre sein. Die SVP-Fraktion setzt sich auch bei dieser Vorlage für die Stärkung einer möglichst unabhängigen Stromversorgung in Krisenzeiten ein.
Ich komme zu Artikel 8b Absatz 5: Der Artikel regelt im Generellen die Bestandteile der Stromreserve und die Bestimmung der Teilnehmer. So ist geregelt, dass die Stromreserve aus den Bestandteilen Wasserkraftreserve, thermische Reserve sowie verbrauchsseitige Reserve gebildet wird. Eine obligatorische Teilnahme an der thermischen Reserve, wie sie die Minderheit Pult bei Absatz 2bis für alle Betreiber von Notstromgruppen, Reservekraftwerken und im relevanten Zeitabschnitt nicht genutzten WKK-Anlagen fordert, geht der SVP-Fraktion, der Kommissionsmehrheit sowie dem Bundesrat zu weit. Die generelle Verpflichtung von Betreibern von Notstromgruppen stellt einen relativ grossen staatlichen Eingriff ins Privateigentum und in die unternehmerische Freiheit der Besitzer dieser Notstromgruppen dar.
Ein Obligatorium könnte sich negativ auf die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort auswirken. Viele der von einem Obligatorium betroffenen Notstromgruppen befinden sich im Eigentum von ausländischen Datenrechenzentren. Die Betreiber könnten von diesem Obligatorium abgeschreckt werden, weil ihnen damit die Redundanz verloren ginge.
Weiter ist zu beachten, dass Notstromgruppen in Hinblick auf die Stromreserve schlechter abschneiden als Reservekraftwerke. Fest installierte Verbrennungsmotoren haben einen höheren Emissionswert. Sie dürfen also mehr Schadstoffe ausstossen als Gasturbinen. Bei Anlagen, die die Umweltauflagen erfüllen, reden wir ungefähr von einem Faktor 10. Viele der Notstromgruppen haben keine Abgasaufbereitung. Das heisst, dass bei vielen Notstromgruppen die Emissionen im Vergleich zu Reservekraftwerken etwa 150-mal höher sind.
Aus diesem Grund lehnen wir sämtliche Anträge ab, welche eine Verpflichtung fordern. Hier teilen wir die Haltung der Kommissionsmehrheit respektive des Bundesrates. Folgerichtig fordere ich mit meiner Minderheit bei Artikel 8b Absatz 5, die Verpflichtung für Betreiber zu streichen.
Wir lehnen in diesem Block, wenig überraschend, auch den Antrag der Minderheit Clivaz Christophe zu Artikel 8b Absatz 3ter ab, der eine technologische Abstufung einbringen möchte. In einer Krisensituation erachten wir die Erzeugung und Einspeisung von Strom als oberste Priorität. Technologische Vorgaben zu erlassen würde zu mehr Komplexität und somit zu einer reduzierten Entscheidungsgeschwindigkeit führen. Zudem wären wichtige Stromquellen mit diesem Antrag vorerst ausgeschlossen. Weiter haben wir die Berücksichtigung der Umwelt bereits in Artikel 8a Absatz 2bis aufgenommen. Während der Beratung wurde uns vom Bundesrat zugesichert, dass die infrage kommenden Technologien nach bestem Wissen und Gewissen eingesetzt werden. Weiterführende Regulierungen würden das Fuder aus unserer Sicht überladen.
Wir bitten Sie, in diesem Block unseren Minderheiten zu folgen und im Übrigen der Kommissionsmehrheit.