Würth Benedikt · Ständerat · 2024-12-11
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-11
Wortprotokoll
Vielleicht nochmals zum Grundsystem: Wir haben ein bewährtes Familienzulagensystem. Der Begriff "Familienzulage" ist eigentlich ein Oberbegriff. Darunter subsumieren sich die Kinderzulage, die Ausbildungszulage und neu, das ist jetzt eben der dritte Typus, die sogenannte Betreuungszulage. Insofern ist es ein bewährtes System in der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.
Die Kommissionsmehrheit hat lange darüber diskutiert, wie frei die Kantone sein sollen. Man hat sich für einen föderalistischen Ansatz entschieden, wie er heute im Familienzulagensystem auch gilt. Das, was wir hier beraten, ist eine Mindestbestimmung, eine Mindestregulierung. Die Kantone können in diesem Sinne auch höhere Ansätze festlegen. Sie sind auch frei, Arbeitnehmende in die Finanzierung einzubinden oder eigene Beiträge zu leisten - das zum Grundsätzlichen.
Der Einzelantrag Friedli Esther wurde so nicht diskutiert. Wir haben damals im Kontext dieser Debatte die Verwaltung beauftragt, abzuklären, was es bedeuten würde, wenn man eine freiwillige kantonale Betreuungszulage einführen würde. Aus dieser Diskussion ergab sich dann aber kein Antrag. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass grundsätzlich - das war damals der Befund der Verwaltung, aber auch der Kommission - von einer Regelung über eine freiwillige kantonale Betreuungszulage auf Bundesebene abzusehen ist, da sie im Familienzulagensystem auf Bundesebene systemfremd wäre. Mit anderen Worten: Die Kantone können eigene Modelle entwickeln. Es macht wenig Sinn, wenn der Bundesgesetzgeber hier eine Rechtsgrundlage schafft. Man kann auch sagen, dass damit nicht nur ein Zahn aus diesem Gesetz gezogen würde, sondern es würde mehr oder weniger das ganze Gebiss entfernt. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission es diskutiert, aber auf einen Antrag verzichtet.
Namens der Kommission empfehle ich Ihnen darum, den Einzelantrag Friedli Esther abzulehnen.