Fässler Daniel · Ständerat · 2024-12-11
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-11
Wortprotokoll
Ich danke dem Berichterstatter der Kommission für seine einleitenden Ausführungen. Er hat damit die Türe für eine Annahme meines Einzelantrages schon zünftig aufgestossen und insbesondere auch auf die dem Einzelantrag zugrunde liegende Schwierigkeit bzw. Überlegung hingewiesen.
In einem Zusatzbericht der Kommission vom 5.[NB]November dieses Jahres ist nachzulesen, wie die WBK unseres Rates [PAGE 1196] den Antrag herleitet, die Beiträge der Arbeitgebenden zur Finanzierung der Betreuungszulage in der Landwirtschaft um 0,18 Prozent von heute 2 auf 2,18 Prozent zu erhöhen. Diesem Antrag der Kommission liegt die Annahme zugrunde, dass die institutionelle Kinderbetreuung von landwirtschaftlichen Arbeitnehmenden und von selbstständigen Landwirten im gleichen Umfang genutzt wird wie von den übrigen Familien. Diese Annahme zweifle ich nicht nur an, sondern sie ist mit Bestimmtheit falsch. Kinder von bäuerlichen Familien werden, wenn überhaupt, nur in Ausnahmefällen institutionell betreut.
Ich habe mich noch etwas für das Zahlenmaterial interessiert. Es ist nur ein Mikrokosmos, den ich abgeklärt habe, nämlich den Kanton Appenzell Innerrhoden. Ich habe gestern nachgefragt, wie viele Kinder zwischen 0 und 8 Jahren es im Kanton gibt, wie viele Kinder institutionell betreut werden und wie viele dieser Kinder einen landwirtschaftlichen Bezug haben. Ich teile Ihnen die erhaltenen Angaben mit: Gestern wohnten im Kanton Appenzell Innerrhoden 1509 Kinder zwischen 0 und 8 Jahren. Davon werden 96 Kinder in einem Kinderhort betreut, durchschnittlich während zweieinhalb Tagen pro Woche. Das heisst, die Quote der institutionellen Betreuung liegt bei 3 Prozent. Das ist eine sehr, sehr tiefe Quote. Aber für diesen Antrag relevant ist: Es werden keine Kinder aus landwirtschaftlichen Familien institutionell betreut. Das war seit der Gründung dieses Kinderhorts vor 22 Jahren eigentlich nie anders.
Ich glaube, aufgrund dieser Feststellung ist es richtig, sich die Frage zu stellen, ob der Beitragssatz, der im Bundesgesetz festgelegt wird, tatsächlich um diese 0,18 Prozent zu erhöhen ist, ausgehend von der Annahme, dass die institutionelle Betreuungsquote gleich hoch ist wie in allen anderen Branchen. Ich entnehme den Ausführungen des Berichterstatters, dass man sich in der früheren Beratung in der Kommission vielleicht zu wenig mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat. Ich bin dankbar, dass sich die WBK heute Morgen damit befasst hat, und bitte Sie auch in diesem Sinne, den Einzelantrag anzunehmen.
Noch etwas zu den Beträgen: Ich gehe davon aus, dass wir von wirklich sehr bescheidenen Beträgen reden. Die Kommission geht davon aus, dass die institutionelle Betreuung über die Betreuungszulage Kosten von total 601 Millionen Franken verursachen wird. Bei den bisherigen Familienzulagen beläuft sich der Anteil der Landwirtschaft auf 1,25 Prozent der Gesamtkosten. Geht man von der theoretischen Annahme aus, dass die landwirtschaftlichen Arbeitnehmenden ihre Kleinkinder gesamtschweizerisch im Vergleich zu den übrigen Anspruchsberechtigten achtmal weniger extern betreuen lassen - das ist vielleicht noch zu hoch gegriffen -, dann belaufen sich die an sie ausgerichteten Betreuungszulagen nach meiner Berechnung auf rund 1 Million Franken pro Jahr. Diese Rechnung ist, ich gebe es zu, ungenau und eine Schätzung, sie zeigt aber letztlich das Problem auf. Angesichts solch tiefer Beträge und der vielen Unbekannten ist es nicht angezeigt, den von den landwirtschaftlichen Arbeitgebenden zu leistenden Prozentsatz um 9 Prozent, also von 2 auf 2,18 Prozent, zu erhöhen.
Ich bitte Sie daher, meinen Einzelantrag zu unterstützen.