Baader Caspar · Nationalrat · 2003-06-13
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-13
Wortprotokoll
Beim Antrag der Minderheit I zu Artikel 112 Absätze 3 und 5 geht es um zwei Dinge: Erstens soll gleichzeitig mit dem NFA auch eine Entflechtung der heutigen Finanzierung der AHV und IV erreicht werden. Zweitens soll eine Verfassungsgrundlage dafür geschaffen werden, dass das ganze Mehrwertsteuer-Demographieprozent, welches seit 1999 in Kraft ist, der AHV zukommt.
Gemäss Budget 2003 zahlt der Bund 5,1 Milliarden Franken an die AHV - das macht rund 16 Prozent der Gesamtausgaben der AHV aus - und der Bund leistet 4 Milliarden Franken an die IV. Zusätzlich zahlt er noch rund 560 Millionen Franken an die Ergänzungsleistungen für AHV und IV, welche aber die Kantone ausrichten. Insgesamt belaufen sich die Bundesausgaben somit auf 9,7 Milliarden Franken. Diese Bundesbeiträge werden heute finanziert durch folgende zweckgebundenen Einnahmen: durch den Reingewinn der Alkoholverwaltung von 147 Millionen Franken, die Tabaksteuer von 1,735 Milliarden Franken und den Anteil des Bundes von rund 17 Prozent am Demographie-Mehrwertsteuerprozent, welcher 400 Millionen Franken ausmacht; der Rest von 83 Prozent kommt bereits direkt dem AHV-Fonds zu. Total betragen also die zweckgebundenen Einnahmen des Bundes 2,3 Milliarden Franken. Die Differenz, die also rund drei Viertel oder 7,4 Milliarden Franken ausmacht, zahlt der Bund aus anderen, nicht zweckgebundenen Steuererträgen. Zusätzlich erhält die AHV auch noch den Ertrag aus der Spielbankenabgabe von 100 bis 150 Millionen Franken pro Jahr.
Diese Zahlen zeigen, dass die Argumentation, welche jeweils bei Volksabstimmungen über die Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuern, aber auch bei der letzten Erhöhung der Mehrwertsteuer verwendet wurde, unzutreffend ist. Es wird nämlich immer behauptet, diese Erhöhungen seien für die AHV und die IV bestimmt. Letztlich dienen sie aber der Finanzierung des Bundesbeitrages an diese Sozialwerke und entlasten die Bundeskasse. Dasselbe geschieht auch mit der geplanten Erhöhung der Tabak- und Alkoholsteuer von insgesamt über 1 Milliarde Franken. Dies ist unehrlich gegenüber der Bevölkerung.
Ich verlange daher mit dem Antrag der Minderheit I, dass eine Entflechtung vorgenommen wird und dass AHV und IV separat und direkt finanziert werden. Nur dann ist in Zukunft auch garantiert, dass eine Mehrwertsteuererhöhung oder eine Erhöhung der Spezialsteuern vollumfänglich der AHV bzw. der IV zugute kommt.
Ich bin mir auch durchaus bewusst, dass bei diesem Modell der Direktfinanzierung der heutige Bundesbeitrag an die AHV und IV um die Erträge aus der Alkohol- und Tabaksteuer, d. h. um rund 1,9 Milliarden Franken, reduziert werden kann, wenn diese dann direkt in die AHV und die IV fliessen. Der so errechnete und verbleibende Beitrag des Bundes ist als weitere Leistung des Bundes gemäss Artikel 112 Absatz 3 Litera b zu verstehen. Es geht also mit dieser Entflechtung nicht darum, dem Bund Mehrkosten aufzuerlegen, sondern es geht im Prinzip um eine kostenneutrale Entflechtung.
Anders ist dies beim Mehrwertsteuer-Demographieprozent. Dieses hat entsprechend den seinerzeitigen Versprechungen im Abstimmungskampf vollumfänglich, also inklusive der bis heute in die Bundeskasse fliessenden 400 Millionen Franken, direkt der AHV zugute zu kommen. [PAGE 1005]
Ich bitte Sie deshalb, im Rahmen des NFA die Chance zu nutzen und auch diese Entflechtung jetzt vorzunehmen.