Ettlin Erich · Ständerat · 2024-12-11
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-11
Wortprotokoll
Auch diese Motion unserer Schwesterkommission will die Medikamentenverschwendung reduzieren. Sie fokussiert aber spezifisch auf ungeeignete Packungen oder Packungsgrössen.
Der Bundesrat soll beauftragt werden, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass bei der Beurteilung der Zweckmässigkeit und insbesondere der Wirtschaftlichkeit eines Medikaments vollständig berücksichtigt wird, ob es durch ungeeignete Packungsgrössen, Dosisstärken oder Darreichungsformen zu Medikamentenverwurf kommt. Konkret soll dies erstens bei der Preisfestsetzung berücksichtigt werden, zweitens sollen Dritte eine Überprüfung von Medikamenten mit unsachgemässen Packungen beantragen können, und drittens sollen medizinische Fachpersonen besser geeignete Verpackungen direkt für ihre Patientinnen und Patienten importieren können.
Unsere Schwesterkommission hat der Einreichung der Motion am 11.[NB]April 2024 mit 16 zu 7 Stimmen zugestimmt. Damit wird auch das Anliegen der parlamentarischen Initiative Crottaz 19.508 umgesetzt. Der Nationalrat hat die Motion am[NB]30.[NB]Mai 2024 angenommen: den ersten Punkt mit 185 Stimmen bei 7 Enthaltungen, den zweiten Punkt mit 134 zu 55 Stimmen bei 3 Enthaltungen und den dritten Punkt mit 186 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Ihre Kommission hat die Motion am 8.[NB]Oktober 2024 behandelt. Es wurde uns der im Rahmen der parlamentarischen Initiative Crottaz zuhanden der SGK-N erstellte Bericht dargelegt. Die Fragen der SGK-N bezogen sich auf die Praxis der Preisfestsetzung. Die Motion der SGK-N ist basierend auf diesem Bericht erstellt worden. Im Bericht wird zum Beispiel festgestellt, dass es bei flüssigen, zu injizierenden Arzneimitteln sehr oft vorkomme, dass ein Verwurf entstehe. Es sei aber schwierig, geeignete Packungen und Dosierungen anzubieten, da diese Medikamente oft nach Gewicht und Körperoberfläche dosiert würden. Aufgezeigt wurde auch, dass der Verwurf bei der Preisfestsetzung etwa bei einem Viertel der Neuaufnahmen im Jahr 2023 ungenügend berücksichtigt werden konnte. Im Bericht sind drei Vorschläge genannt, wie der Verwurf bei der Preisfestsetzung besser berücksichtigt werden kann:
1.[NB]Er kann besser berücksichtigt werden, wenn nach dem Auslandpreisvergleich und dem therapeutischen Quervergleich ein Abschlag gemacht werden kann, sollte der Verwurf zu gross sein.
2.[NB]Für jene Medikamente, die sich bereits auf der Spezialitätenliste befinden, kann vorgesehen werden, dass Krankenversicherer, Ärztinnen, Patienten, Spitäler, das BAG und die Eidgenössische Arzneimittelkommission darauf hinweisen können, wenn sie einen Verwurf feststellen, jeweils eine grosse Menge weggeworfen werden muss. Das wären dann die Dritten, die eine Überprüfung von Medikamenten mit unsachgemässen Packungen beantragen können sollen.
3.[NB]Als dritte Massnahme wird genannt, dass Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker die Arzneimittelpackungen, die geeigneter sind, aus dem umliegenden Ausland importieren können sollen.
Daraus resultierten dann die in der Motion verlangten Massnahmen.
In Ihrer Kommission wurde darauf hingewiesen, dass man von Fällen hört, wonach nach einem Spitalaufenthalt von der Spitalapotheke beispielsweise nur eine 30er-Packung abgegeben werden kann. Eine Einzelabgabe sei daher aus verschiedenen Gründen zu ermöglichen, dies auch, um einer möglichen Suchtgefahr vorzubeugen und als Massnahme gegen die Verknappung von Medikamenten. Es ist gemäss der Verwaltung geplant, die entsprechenden Abklärungen bis Ende 2024 abzuschliessen. Anschliessend soll dem Bundesrat das weitere Vorgehen vorgelegt werden.
Eine weitere Frage betraf die Verblisterung und ihre Berücksichtigung im Tarif für Apotheker. Es wurde uns erläutert, dass Verblisterung, die Abgabe und Verrechnung von Blistern, bereits heute möglich sei. Eine Frage bezog sich auf die konkrete gesetzliche Umsetzung. Hierzu wurde uns gesagt, dass alle drei Massnahmen auf Verordnungsstufe festgelegt werden können. Im Rahmen des Kostendämpfungspaketes 2 wurden Arbeitsgruppen zu den Ausführungsbestimmungen, aber auch zur Anpassung bei der Preisfestsetzung im Arzneimittelbereich eingesetzt. Diese Massnahme ist aber, weil sie noch nicht diskutiert und beschlossen wurde, noch nicht im Massnahmenkorb enthalten.
Nach all diesen Diskussionen hat die Kommission die Motion mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Der Bundesrat empfiehlt sie auch zur Annahme.
Deshalb bitte ich Sie, auch im Namen der klaren Mehrheit der Kommission, die Motion anzunehmen.