Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-06-04
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Es wurde zwar schon vieles gesagt, aber ich möchte vor allem aufzeigen, dass man sich sehr wohl auch als Frau der Mehrheit anschliessen kann. [PAGE 442] Immer weniger Leute - ich möchte das den jungen Leuten oben auf der Tribüne sagen - stehen im Arbeitsprozess und haben immer mehr Leute im Pensionsalter zu finanzieren. Das wird schwierig, und wir müssen darauf achten, dass es nicht Probleme gibt, wie es sie bereits in anderen Ländern gibt. Wenn wir das nicht wollen, so müssen wir dafür besorgt sein, dass die Leute möglichst lange im Arbeitsprozess bleiben. Bereits heute sind mehr als die Hälfte aller Erwerbstätigen mehr als 50 Jahre alt. Es ist daher kurzsichtig, wenn man im Zusammenhang mit dem Rentenalter so tut, als seien Frühpensionierungen in Stein gemeisselt. Das Gegenteil ist der Fall. Schon heute arbeitet ein Drittel der im regulären Pensionsalter Stehenden weit über das Alter hinaus, in dem sie noch arbeiten müssten.
Noch einmal: Worum geht es bei der Forderung, den vorzeitigen Altersrücktritt finanziell abzufedern? Unter der Einforderung der sozialen Gerechtigkeit - was immer das im Konkreten auch heissen soll - wird verlangt, dass der vorzeitige Altersrücktritt so ausgestaltet werden soll, dass auch sozial Schwächere und Leute in Tieflohnberufen ohne wesentliche Schmälerung der ordentlichen Rente vor Erreichung des ordentlichen Rentenalters in Pension gehen können. Es gibt Menschen, die wegen des Fehlens einer ausreichenden Flexibilisierung die letzten Jahre vor der Pensionierung mit Hilfe der IV überbrücken. Das ist auch für mich stossend. Ist aber Abhilfe über eine Abfederung, welche den technischen Kürzungssatz zwischen 40 und 100 Franken pro Monat mildert und noch immer keine volle Rente auslöst, wirklich der Weisheit letzter Schluss? Ich bezweifle dies. Für die betroffenen Personen ändert sich die reale Situation nämlich vielfach nicht. Viele, von denen hier theoretisch die Rede ist, müssen dennoch zusätzlich Ergänzungsleistungen beantragen. Diese Lösung ist aus meiner Sicht nicht tauglich und gaukelt den Berechtigten etwas vor, das sich dann im Eintretensfall eben anders auswirkt.
Die AHV ist eine Grundversicherung. Frau Beerli hat das auch schon erwähnt. Sie ist umlagefinanziert und basiert auf der Solidarität der höheren mit den niedrigen Einkommen und der Solidarität zwischen den Erwerbstätigen und der Rentnergeneration. Wir können aber aus einem generell angelegten Sozialwerk keine Branchen- oder Individualversicherung machen. Das ist wesensfremd, teuer und schafft deutlich mehr Aufwand, ohne die Probleme auch wirklich zu lösen. Wenn wir nun beim Rentenvorbezug für bestimmte Berufe oder Einkommensschichten Sonderlösungen vorsehen, so verlieren wir uns ins Uferlose. Ich bin deshalb klar der Auffassung, dass nur eine versicherungsmathematische Rentenkürzung beim Vorbezug zur Anwendung kommen kann.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, sich der Mehrheit anzuschliessen.