Hegglin Peter · Ständerat · 2024-12-12
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-12
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und dem Bundesrat hier keinen Auftrag zu erteilen. Was ist der Hintergrund? Der Kommissionssprecher hat es schon erwähnt. Unter dieser Position ist die Ergänzungssteuer aufgeführt, und zwar auf der Ausgabenseite. Es [PAGE 1224] geht hier um den Anteil, den der Bund an die Kantone zu bezahlen hat. Das sind die 1,2 Milliarden Franken, die der Bundesrat vorgesehen hat. Es gibt aber auch eine Einnahmenseite, und dort geht der Bundesrat von 1,6 Milliarden Franken aus. Diese Position ist aber auf der Fahne nicht ersichtlich; es gab keine Differenz, das ist folglich schon fixiert. Der Finanzplan des Bundesrates basiert auf der aktuellen gesetzlichen Grundlage und auf einer Schätzung der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer.
Die Mehrheit unserer Finanzkommission möchte die Aufteilung der Erträge der Ergänzungssteuer - 25 Prozent für den Bund und 75 Prozent für die Kantone - auf 50 zu 50 verändern und reduziert deshalb eben diesen Betrag um 400 Millionen Franken. Das hiesse, dass dem Bund von den 1,6 Milliarden eben 800 Millionen Franken verbleiben würden. Die Finanzkommission hat ja bekanntlich eine entsprechende Motion eingereicht. Dabei dürfte auch die bundesrätliche Schätzung der Höhe der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer und folglich der Ausgaben schon überholt und viel zu hoch sein. Die Kantone können nämlich den Umfang der Ergänzungssteuerzahlungen reduzieren oder gar eliminieren, indem sie die ordentlichen Gewinnsteuersätze auf total 15 Prozent oder mehr anheben. Verschiedene Kantone, etwa die Waadt, Neuenburg oder Schaffhausen, haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht, und auch der Kanton Basel-Stadt plant eine entsprechende Änderung. So wie ich informiert bin, wird der Kanton Zug morgen eine entsprechende Revision seines Steuergesetzes publizieren, und Luzern dürfte auch bald nachfolgen. Es bleibt also fast nichts mehr. Erhöhen die Kantone ihre ordentliche Unternehmenssteuer, wird die Ergänzungssteuer nicht mehr erhoben. Die Einnahmen daraus gehen dem Bund verloren. Aus den bisherigen 25 Prozent werden gar keine Einnahmen.
Eigentlich müssten wir dieser Entwicklung Rechnung tragen und im Finanzplan Korrekturen vornehmen. Ich möchte aber nicht so weit gehen, wie auch der Kommissionssprecher erwähnt hat. Schliesslich sind es Planzahlen aufgrund von Annahmen und Schätzungen, die der Bundesrat bei der Erarbeitung zur Verfügung hatte. Wenn Sie aber der Kommissionsmehrheit folgen, stellen Sie den Finanzplan noch um 400 Millionen Franken besser dar, als es alle uns zur Verfügung stehenden Indizien zeigen.
Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, nichts zu ändern, sondern den Entwurf des Bundesrates stehenzulassen und dann bei der Erarbeitung des nächsten Finanzplans auf Basis der dannzumal vorliegenden aktuellen Zahlen oder Grundlagen wieder zu befinden.
Unterstützen Sie deshalb meinen Minderheitsantrag, und machen Sie keine Finanzplankosmetik, welche dann sicher nicht zum Tragen kommen wird.