Stark Jakob · Ständerat · 2024-12-12
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-12
Wortprotokoll
Hier geht es darum, ob die Behörden, die Gerichte und die Eidgenössische [PAGE 1221] Finanzkontrolle (EFK) von den Querschnittkürzungen ausgenommen sein sollen. Kollege Engler hat letztes Mal einen entsprechenden Antrag gestellt, der vom Ständerat angenommen wurde. Nun hat der Nationalrat daran festgehalten, dass diese Querschnittkürzungen bei "Sach- und Betriebsaufwand" und bei "Beratung und externe Dienstleistungen" für alle Instanzen gelten sollen. Die Personalausgaben, sprich der Personalbereich, sind davon ausgenommen. Aber bei "Sach- und Betriebsaufwand" und bei "Beratung und externe Dienstleistungen" sollen auch die Behörden, die Gerichte und die EFK den Kürzungen unterliegen.
Die Finanzkommission hat diesen Punkt noch einmal kontrovers diskutiert. Die Mehrheit empfiehlt Ihnen, entgegen dem Beschluss des Ständerates vom letzten Mal, hier nun dem Nationalrat zu folgen. Eine Kommissionsminderheit möchte hingegen die Behörden und Gerichte sowie die EFK generell ausnehmen.
Vielleicht noch ein Hinweis zu den Überlegungen der Kommissionsmehrheit: Wir sind der Ansicht, dass die Budgetverantwortung generell wahrgenommen werden soll, insbesondere auch bei den Gerichten. Dies hat unserer Meinung nach nichts mit der Unabhängigkeit der Gerichte zu tun. Die Budgetverantwortung liegt beim Parlament. Wir haben vonseiten unserer "Bundespräsidentin-elect" gehört, dass sie die Gerichte immer wieder dazu aufgefordert habe, diese Massnahmen freiwillig mitzutragen, und dass dies bisher nie erfolgt sei.
Deshalb stellt die Mehrheit der Kommission den Antrag, hier dem Nationalrat zu folgen. Die Minderheit wird ihre Meinung selbstverständlich auch noch darlegen.