Hegglin Peter · Ständerat · 2024-12-12
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-12
Wortprotokoll
Die Bundesverwaltung ist mit einer wachsenden Nachfrage nach IT-Lösungen und mit gesteigerten Anforderungen an eine leistungsfähige, zuverlässige und sichere IT-Infrastruktur konfrontiert. Cloud-Dienste gewinnen in diesem Zusammenhang als Schlüsselelemente der digitalen Transformation zunehmend an Bedeutung. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 11.[NB]Dezember 2020 die Cloud-Strategie des Bundes verabschiedet.
Diese Strategie gilt es auch beim grössten IKT-Leistungserbringer der Bundesverwaltung, beim BIT, umzusetzen. Dessen aktuelle Cloud-Infrastruktur ist jedoch technologisch zunehmend veraltet und kann den Anforderungen an eine leistungsfähige IKT-Infrastruktur immer weniger gerecht werden. Der geringe Industrialisierungsgrad der heutigen Cloud-Lösung führt aufgrund von Kapazitätserhöhungen zu einem massiven Anstieg der Betriebskosten. Es gilt daher, rechtzeitig eine geeignete Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur bereitzustellen. "Hybrid" bedeutet, dass die Swiss Government Cloud (SGC) sowohl Public-Cloud-Dienste von externen Cloud-Dienstleistern als auch bundesverwaltungseigene Private-Cloud-Dienste in sich vereint. "Multi" impliziert, dass die Angebote mehrerer externer Cloud-Anbieter zur Verfügung stehen, sodass Abhängigkeiten reduziert werden können.
Dies soll es der SGC der Bundesverwaltung künftig ermöglichen, das Massengeschäft im Cloud-Bereich über eine einheitliche Gesamtlösung abzuwickeln. Zu diesem Zweck wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Nebst dem Aufbau der Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur werden auch Investitionen in die Bereiche Ausbildung, Beratung und Governance, Betriebs- und kommerzielle Prozesse, Cybersicherheit und Netzwerkinfrastruktur getätigt. Damit wird sichergestellt, dass die SGC zielgerichtet, effizient und sicher aufgebaut und genutzt werden kann.
Kantone, Städte und Gemeinden sollen bei Interesse ebenfalls vom Angebot dieser Cloud-Lösungen profitieren können. Mehrere Kantone haben diesbezüglich bereits ihr Interesse bekundet. Eine Nutzung der Bundes-Cloud bietet auch den Kantonen eine Reihe von Vorteilen. Das wurde auch in unserem Schwesterrat diskutiert. In einer zunehmend vernetzten Welt ist die digitale Transformation auch für die Kantone unerlässlich. Die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen betreffen sie dabei besonders stark. So sind für moderne IT-Infrastrukturen hohe Anfangsinvestitionen notwendig, bevor man überhaupt von der Effizienz profitieren kann. Die gemeinsame Nutzung der Clouds könnte dazu führen, dass die Kantone ihre Investitionen für den Aufbau einer IT-Infrastruktur verringern können. Dies würde die Kantonsbudgets erheblich entlasten. Zudem würde es den Kantonen eine flexible Anpassung ihrer IT-Ressourcen an die jeweiligen Bedürfnisse ermöglichen, wodurch Überkapazitäten vermieden und wiederum Kosten eingespart werden könnten. Die Kommissionsmehrheit möchte es den Kantonen ermöglichen, an der Bundeslösung teilzunehmen, aber dem Bund nicht die Verpflichtung auferlegen, die Kantone gleichwertig zu behandeln - dazu aber mehr beim entsprechenden Gesetzesartikel.
Die Cloud-Lösungen schaffen die Grundlage für den Einsatz innovativer Technologien. Wichtige Beispiele hierfür sind künstliche Intelligenz oder auch Datenanalysen, die ein enormes Potenzial aufweisen, um Verwaltungsprozesse zu optimieren und Dienstleistungen zu entwickeln.
Organisatorisch ist das Eidgenössische Finanzdepartement Auftraggeberin des Programms. Weiter werden ein Programm- und ein Fachausschuss mit Vertreterinnen und Vertretern der IKT-Leistungserbringer und -Leistungsbezüger sowie der Bundeskanzlei eingerichtet. Die Ausschüsse sollen sicherstellen, dass die IKT-Leistungserbringer angemessen beteiligt sind und die Bedürfnisse der Leistungsbezüger berücksichtigt werden. Aufgrund der Grösse und der Komplexität des Vorhabens wird zudem ein starkes, unabhängiges Qualitäts- und Risikomanagement aufgebaut, das über alle Verantwortungsstufen die Qualität der Arbeiten überprüft sowie die Risiken erfasst und bewertet. Die Realisierung soll in den Jahren 2025 bis 2032 erfolgen. Ab 2027 soll mit der Migration der Fachanwendungen aus der alten Systemlandschaft begonnen werden. Die Migrationsarbeiten sollen bis 2030 abgeschlossen sein.
Der beantragte Verpflichtungskredit beläuft sich auf 246,9 Millionen Franken. Der Verpflichtungskredit wird in zwei Tranchen aufgeteilt. Die Freigabe der ersten Tranche von 103,2 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2027 erfolgt durch die Bundesversammlung mit dem Bundesbeschluss. Die zweite Tranche von 143,7 Millionen Franken für die Jahre 2028 bis 2032 wird durch den Bundesrat freigegeben, sobald die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Da es sich um ein IKT-Schlüsselprojekt handelt, wird es von den Finanzkommissionen, deren Subkommissionen und der Finanzdelegation eng begleitet. Die IKT-Schlüsselprojekte werden standardmässig überwacht, genauso wie beispielsweise Dazit oder Superb. Es gibt deshalb einen halbjährlichen Standbericht. Gleichzeitig gibt es auch Prüfungen durch die Eidgenössische Finanzkontrolle. Diese Prüfungen werden regelmässig durchgeführt und anschliessend auch der FinDel unterbreitet.
In der Kommission war Eintreten unbestritten. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen. Bei den Minderheits- und Mehrheitsanträgen werde ich dann nochmals das Wort ergreifen.