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Jenny This · Ständerat · 2003-06-04

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-04

Wortprotokoll

Im Gegensatz zu Frau Beerli möchte ich Sie bitten, an unserem ursprünglichen Beschluss festzuhalten und auf die soziale Abfederung zu verzichten, also der Mehrheit zu folgen.

Eine soziale Abfederung läuft allen Argumentationen zum Trotz auf einen weiteren Leistungsausbau hinaus. Das ist in der heutigen Zeit ein falsches Signal und auch unverantwortlich all jenen gegenüber, die nach uns kommen. Dieser Sozialstaat ist gebaut. Jetzt ist Konsolidierung, nur Konsolidierung angesagt. Auch wenn die Anliegen und die Argumentationen von Frau Beerli überzeugend sind: Die vorzeitige Pensionierung hat, wenn schon, kostenneutral zu erfolgen. Ich möchte die gleiche Platte nicht immer wieder neu auflegen und abspielen, aber angesichts der ständig grösseren Lebenserwartung ist es falsch, Anreize für diese Frühpensionierung zu schaffen - und das, was wir hier vorhaben, wären Anreize. Im Gegensatz zu unserem Kommissionspräsidenten, der nicht hier ist, bin ich froh um die ganz klaren Signale unseres Bundespräsidenten in den letzten Wochen. Ich weiss, er kann darauf verzichten, aber ich bin froh, dass jemand aus der Nationalliga A hier einmal Klartext gesprochen hat.

Die nationalrätliche Variante, die nur noch mit 90 zu 83 Stimmen zustande kam, ist deshalb zurückzuweisen, und ich bin überzeugt, dass der Nationalrat uns folgen wird. Die soziale Abfederung kostet nun einmal 400 Millionen Franken und belastet auch den Bundeshaushalt mit zusätzlichen 68 Millionen Franken. Wo soll dieser Betrag eingespart werden? Wir haben schlicht keine Möglichkeit und haben die finanziellen Mittel dazu nicht. Bedenken Sie bitte auch, dass ab dem Jahr 2005 mehr Personen das ordentliche Rentenalter erreichen werden, als ins Erwerbsleben nachstossen werden. Das ist eine Tatsache, und das wissen wir heute schon.

Für das Festhalten am bisherigen System spricht auch, dass beim Rentenvorbezug Ergänzungsleistungen beansprucht werden können. Eventuell, da gebe ich Frau Beerli Recht, muss die Grenze von 30 000 Franken tatsächlich erhöht werden. Somit wären dann auch die Anliegen von Frau Beerli berücksichtigt.

Eine Ergänzungsleistungsregelung bietet zudem zwei entscheidende Vorteile:

1. Sie verhindert, dass Personen, die gar nicht darauf angewiesen sind, in den Genuss einer Abfederung gelangen.

2. Ergänzungsleistungen werden nur an Personen ausbezahlt, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, was zusätzlich den Leistungsexport verhindern würde, der sehr beträchtliche Ausmasse annehmen könnte.

Das ist der wesentliche, entscheidende Vorteil gegenüber der Variante, wie sie Frau Beerli dargelegt hat, und ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zuzustimmen und an unserem Beschluss festzuhalten.

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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

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