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Hegglin Peter · Ständerat · 2024-12-12

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-12

Wortprotokoll

Bei Absatz 2 beantragt Ihre Kommission eine kleine Ergänzung, weil der Beschluss des Nationalrates doch recht absolut ist: "Die SGC soll den ökologischen Fussabdruck der IT-Infrastruktur reduzieren." Wir unterstützen dieses Ziel eigentlich, aber es ist fraglich, ob es in jedem Fall erreichbar ist. Es gibt ja auch Beispiele, bei denen die Digitalisierung zu mehr Energiebedarf führt. Dem möchten wir mit dem Wortlaut, dass der Fussabdruck "möglichst" reduziert werden soll, Nachachtung verschaffen, und daher möchten wir diese Ergänzung aufnehmen.

Bei Absatz 5 haben Sie die Wahl zwischen fünf Versionen: gemäss Bundesrat, gemäss Nationalrat oder gemäss der Mehrheit der Kommission bzw. gemäss zwei Minderheitsanträgen. Die SGC ist zwar für die Anforderungen und Bedürfnisse der Bundesbehörden konzipiert, vorgesehen ist aber, dass sie auch anderen Staatsebenen zur Verfügung gestellt werden kann.

Eine Nutzung der SGC bietet auch den Kantonen eine Reihe von Vorteilen. In einer zunehmend vernetzten Welt ist die digitale Transformation auch für die Kantone unerlässlich. Die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen betreffen sie dabei besonders stark. So sind für die Kantone hohe Anfangsinvestitionen für moderne IT-Infrastrukturen notwendig, und das, bevor sie überhaupt von Effizienzgewinnen profitieren können. Die gemeinsame Nutzung der SGC könnte also dazu führen, dass die Kantone ihre Investitionen für den Aufbau eigener IT-Infrastrukturen verringern können. Dies würde die Kantonsbudgets erheblich entlasten. Zudem ermöglicht die SGC den Kantonen eine flexible Anpassung ihrer IT-Ressourcen an die jeweiligen Bedürfnisse, wodurch dann auch Überkapazitäten vermieden und wiederum Kosten eingespart werden können.

Die SGC ist also eine Investition in die Zukunft der ganzen Schweiz. Sie stärkt auch die digitale Souveränität, fördert Innovationen und steigert die Effizienz der öffentlichen Verwaltung. Der Bund kann die Kantone aber nicht verpflichten teilzunehmen. Es ist auch nicht ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen, es geht primär um eine Erneuerung der veralteten IT-Infrastruktur des Bundes.

Falls die Kantone Interesse an der Nutzung der SGC haben, müssen sie gewisse Normen und Standards des Bundes annehmen, nicht umgekehrt. Gleichzeitig besteht ein staatspolitisches Interesse daran, dass eine gewisse Harmonisierung in der digitalen Verwaltungsstrategie der Schweiz stattfindet. Für die Bürgerin und den Bürger wäre eine möglichst einheitliche Struktur von Vorteil.

Die Mehrheit der Kommission unterstützt diese Haltung, geht aber nicht so weit wie der Nationalrat und die Minderheit I (Mühlemann), welche den Bund verpflichten will, die SGC den Kantonen und den Gemeinden zur Verfügung zu stellen, und zwar quasi fast gleichwertig. Die Mehrheit will nicht so weit gehen, den Bund aber ermächtigen, bei Möglichkeit das Angebot zu kostendeckenden Preisen zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Formulierung will sie dem Bundesrat bei Verhandlungen mit Kantonen und Gemeinden den Rücken stärken. Die Minderheit II (Ettlin Erich) erachtet eine solche Formulierung als nicht notwendig und führt an, bei der Verrechnung von Dienstleistungen gelte heute schon der Grundsatz der Vollkostenverrechnung.

Ich empfehle Ihnen aber, der Kommissionsmehrheit zu folgen, gerade weil der Nationalrat schon eine entsprechende Formulierung in den Bundesbeschluss aufgenommen hat, welche wir mit einer Kann-Formulierung und dem Thema der kostendeckenden Preise ergänzen, die wir explizit festhalten wollen.