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Beerli Christine · Ständerat · 2003-06-04

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Es ist falsch, und es ist irreführend, wenn hier gesagt wird, wir sprächen über eine Besserstellung derjenigen, die sich frühpensionieren lassen wollen. Worüber wir sprechen, ist einzig eine Abfederung der Frühpensionierung für die Leute mit niedrigen Einkommen. Ich möchte Ihnen noch einmal diese Schwellen in Erinnerung rufen: In den Genuss dieser Abfederung kommen einzig Menschen mit einem massgeblichen Einkommen unter 75 960 Franken im Jahr. Wir haben dort noch zwei Stufen eingebaut. Es gibt eine Abfederung bis zu einem Einkommen von 49 440 Franken, und dann noch einmal eine Stufe bis 75 960 Franken, die anders ausgestaltet ist. Darüber gibt es keine Abfederung mehr. Die Einkommen, die darüber liegen, haben den versicherungstechnischen Abzug, und in diesem versicherungstechnischen Abzug werden auch die Beitragsausfälle eingerechnet. Ich denke, es ist wirklich wichtig, sich das bewusst zu machen und nicht etwa davon auszugehen, dass wir generell für alle irgendwelche Anreize in Richtung einer Frühpensionierung schaffen wollen.

Tatsache ist: Je besser die voraussichtliche Rentensituation eines Menschen ist, die er in Betracht zieht, bevor er den Entscheid fällt, ob er sich frühpensionieren lassen kann oder nicht, umso früher erfolgen die Pensionierungen. Das ist statistisch erwiesen, das kann in verschiedensten Gutachten nachgelesen werden. Heute lassen sich praktisch ausschliesslich Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeiter frühpensionieren, das heisst Leute, die natürlich über eine volle, maximale AHV-Rente, aber auch noch über eine gut ausgebaute BVG-Leistung verfügen.

Tatsache ist auch, dass von den Pensionierten zu Beginn ihrer Pensionierung nur 4 Prozent Ergänzungsleistungen beziehen. Es ist nicht so und kann nicht als Lösung herangezogen werden, dass wir einfach sagen: Diejenigen, die keine volle AHV-Rente haben und in Frühpension gehen, sollen sich doch über die Ergänzungsleistungen entschädigen lassen. Das war ursprünglich auch eine Ansicht, die ich vertrat und die sich dann im Rahmen der Kommissionsarbeit zerschlagen hat. Die Ergänzungsleistungen eignen sich nicht dafür, bei Leuten mit geringem Einkommen und geringer Rente die Frühpensionierung abzufedern, weil sie nämlich nur bis zu einem Einkommen von etwa 30 000 Franken ausgerichtet werden. 17 000 Franken sind die Lebenshaltungskosten, die angerechnet werden können, und dann kommen noch Miete, Krankenkasse hinzu. Die Grenze für die Ergänzungsleistungen liegt in etwa bei 30 000 Franken. Die Problematik besteht natürlich - und das möchten wir mit unserer Lösung abdecken - vor allem für die Leute mit Einkommen zwischen 30 000 Franken und 75 000 Franken; bei ihnen sehen wir vor, dass man noch eine gewisse Abfederung vornehmen kann.

Wir gehen davon aus - und es ist statistisch erwiesen -, dass rund 25 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer AHV-Leistungen in der Maximalhöhe beziehen; 4 Prozent sind im Bereich der Ergänzungsleistungen, wie ich vorhin sagte, sodass man davon ausgehen kann, dass ein grosser Anteil unserer Bevölkerung, in etwa zwei Drittel derjenigen, die Rente beziehen, in den Bereich zwischen 30 000 und 75 000 Franken fallen wird, also in den Bereich, über den wir heute sprechen und wo es wichtig ist, dass wir eine gewisse Abfederung vornehmen.

Der Kommissionspräsident hat ausgeführt, im Prinzip verpuffe dieses Geld, denn es handle sich um so kleine Beträge, dass sie in keiner Art und Weise mehr massgeblich seien. Ich muss Ihnen sagen: Ich betrachte diese Argumentation als etwas zynisch, denn wenn Sie ein so geringes Einkommen haben, dass sich das Freiverfügbare, das Ihnen monatlich noch zur Verfügung bleibt, zwischen 800 und 1000 Franken bewegt, sind eben 100 Franken nicht nichts. Sie können in diesem Fall nicht behaupten, 100 Franken seien etwas, was völlig wirkungslos verpuffe, sondern mit 100 Franken rechnen Sie in einem Budget. Ich habe in meinem Leben, in meiner beruflichen Tätigkeit, genügend Budgets mit Leuten erstellt, die ein geringes Einkommen haben; 100 Franken im Monat zählen, das ist kein Betrag, der zu vernachlässigen ist.

Im Übrigen müssen wir von Folgendem ausgehen: Wenn wir zum Beispiel 50 000 Franken massgebliches Einkommen nehmen - einzig, um Ihnen einmal die Zahlen vor Augen zu führen -, dann haben Sie eine ausbezahlte Rente von etwa 1540 Franken. Sie haben eine versicherungstechnisch errechnete Rentenreduktion von 200 Franken, und die Abfederung macht auf diese 200 Franken 87 Franken aus. Diese Abfederung ist - von dieser versicherungstechnischen Reduktion von 200 Franken aus gerechnet - wiederum ein sehr beträchtlicher Betrag. Es sind rund 82 Prozent, die hier besser gestellt werden, und das hat seine Wichtigkeit und ist nicht zu vernachlässigen.

Ich möchte kurz noch auf das Argument der Branchenlösung eingehen, das auch vom Herrn Kommissionspräsidenten angebracht worden ist.

Erstens einmal gibt es noch nicht viele Branchenlösungen. Diejenige im Baugewerbe ist nämlich auch noch nicht völlig operativ, sondern sie ist erst daran, umgesetzt zu werden.

Zweitens muss ich Ihnen sagen: Für mich ist es nicht einsichtig, wieso jemand mit einem geringen Einkommen, der sich frühzeitig in Pension begeben möchte - weil er vielleicht [PAGE 441] wirklich müde ist, weil er eine Tätigkeit ausübt, die körperlich schwer ist -, nur in eine bessere Situation versetzt werden soll, wenn er in der Branche X arbeitet, und nicht, wenn er in der Branche Y arbeitet. Ich empfinde das als willkürlich, und ich denke, dass die AHV als allgemeine Volksversicherung, wie wir sie hochhalten, alle Leute in diesem Land - unabhängig von der Branche, in der sie arbeiten - gleichstellen sollte und dass alle Leute hier die Möglichkeit haben sollten, auch wenn sie eben ein geringes massgebliches Einkommen haben, sich frühzeitig pensionieren zu lassen.

Ich empfinde diese Differenz hier als eine wichtige Differenz. Ich denke, in der Austarierung dessen, was wir jetzt gemacht haben, sind wir bezüglich der Witwen sparsamer gewesen, aber auf eine sozialverträgliche Art. Obschon ich mir bewusst bin, dass wir 400 Millionen Franken einzusetzen haben, denke ich, dass wir dies hier mit gutem Gewissen tun können, ja tun müssen, weil wir wirklich alle in die Lage versetzen sollten, sich frühzeitig zu pensionieren, und weil wir uns hier, wegen der praktischen Unmöglichkeit der Anwendung, in keiner Art und Weise auf die Ergänzungsleistungen verlassen können. Sollten Sie die Idee haben, die Ergänzungsleistungen so anzupassen, dass sie dann wirklich auf diesen Fall anwendbar sind, dann würde das unglaublich viel kosten, zulasten des Staates und vor allem - das möchte ich Ihnen als dem Ständerat hier dann auch noch ans Herz legen - zulasten der Kantone.

Ich bitte Sie also, der Lösung der Minderheit zuzustimmen.