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Salzmann Werner · Ständerat · 2024-12-12

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-12

Wortprotokoll

Ich könnte es eigentlich ganz kurz machen. Sie haben vorhin gehört, wie die Vizepräsidentin des Bundesrates erklären wollte, wie der Schuldzinsenabzug bei der Nationalratsvariante funktioniert. Er ist so kompliziert, dass er Verwaltungsaufwand generiert und nicht nachvollziehbar ist. Die Variante, die ich mit der Minderheit beantrage, entspricht eigentlich dem früheren Antrag Ettlin Erich, der, basierend auf den Erträgen, die man versteuert, 70 Prozent Schuldzinsenabzug zulässt. Das ist ganz einfach nachvollziehbar. Ich sage Ihnen auch: Es ist doch korrekt, dass auch Gewinnungskosten abgezogen werden können, wenn Erträge versteuert werden. Das ist nur schon verfassungsrechtlich richtig.

Nehmen wir das einfache Beispiel, das Kollege Ettlin damals vorgebracht hat: 20[NB]000 Franken Mieterträge, 10[NB]000 Franken Erträge aus Darlehen, das ergibt 30[NB]000 Franken steuerbares Einkommen. 70 Prozent davon ergeben im Maximum 21[NB]000 Franken Schuldzinsen. Wenn der Wohneigentümer weniger Schuldzinsen hat, kann er nur einen Abzug bis zu diesem Betrag machen.

Aus diesem Grund muss ich Sie bitten, in eigentlich logischer Konsequenz diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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