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Beerli Christine · Ständerat · 2003-06-04

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine kurze Vorbemerkung: Wir haben in dieser Vorlage noch zwei wesentliche Differenzen zu bereinigen. Die eine besprechen wir gerade jetzt, das ist die Regelung der Witwenentschädigung. Die zweite werden wir anschliessend behandeln, hier geht es um die allfällige Abfederung der Flexibilisierung des Altersrücktritts. In beiden Fällen hat der Nationalrat eine Lösung gewählt, die höhere Kosten verursacht als jene, die unser Rat beschlossen hat. Bei der Witwenentschädigung verursacht die Regelung des Nationalrates mehr Kosten von 130 Millionen Franken als jene, die unser Rat beschlossen hat. Bei der Abfederung des frühzeitigen Rücktritts hat er 400 Millionen Franken mehr eingesetzt.

Vorhin hat Frau Spoerry zu Recht gesagt, es gelte in dieser ganzen Diskussion um die Revision der AHV zu schauen, ob wir irgendwo sozialverträglich langfristig gewisse Kosten einsparen können. Wenn ich diese beiden Differenzen gegeneinander abwäge, dann ist meine Präferenz völlig klar: Bei der Witwenentschädigung schlagen wir Ihnen eine gute, [PAGE 437] eine zeitgemässe, eine zukunftsgerichtete Regelung vor, die langfristig umgesetzt wird - langsam, nicht überstürzt - und die durchaus in jeder Beziehung sozialverträglich ist. Ich werde anschliessend bei der Abfederung des flexiblen Altersrücktritts für den Einsatz der 400 Millionen Franken plädieren. Denn dort bin ich demgegenüber der Meinung, dass es wichtig wäre, eine gewisse Abfederung vorzunehmen. Die Zahlen kann ich Ihnen anschliessend vorlegen.

Ich bin - dies immer noch als Vorbemerkung - doch etwas erstaunt, dass Herr Studer und Frau Brunner, die sich im ersten Durchgang noch für unsere Regelung der Witwenentschädigung eingesetzt haben, sich jetzt davon verabschieden und daran nicht mehr festhalten möchten. Denn ich denke, in dieser Abwägung der Entscheide wäre es wichtig, die 130 Millionen Franken auf eine sozialverträgliche Art und Weise einzusparen.

Ich möchte noch einmal ganz kurz an all das erinnern, was von Frau Spoerry sehr gut und umfassend dargelegt worden ist. Die Witwen, die heute eine Witwenrente haben, werden in keiner Art und Weise tangiert. Ihre Rechte bestehen fort; sie haben keinerlei Einbusse. Ich denke, es ist wichtig, das nach vorne zu tragen. Die Rente der künftigen Witwen wird langsam, während einer langen Frist, von 80 Prozent auf 60 Prozent reduziert; im gleichen Masse, im gleichen Zeitraum werden die Waisenrenten von 40 Prozent auf 60 Prozent erhöht, sodass hier eine Kostenneutralität entsteht. Ich denke, es werden hier genau diejenigen Familien begünstigt, die wirklich auf ein höheres Familieneinkommen angewiesen sind, nämlich diejenigen Witwen, die Kinder in der Ausbildung zu Hause haben. Das ist doch in der Tat ein Postulat, das sonst überall vertreten wird. Es muss Familien mit Kindern geholfen werden und nicht unbedingt allein stehenden Witwen, die sich in der Tat in den Arbeitsprozess integrieren können.

Wenn wir davon sprechen, wie viele Witwen mit drei und mehr in der Ausbildung stehenden Kindern es gibt, dann ist das eine verschwindend kleine Anzahl. Herr Frick hat die Zahl dieser Familien in den Vordergrund gestellt. Weniger als 10 Prozent der Witwen haben drei und mehr Kinder in der Ausbildung. Das ist ganz logisch, weil nämlich die Witwen meistens irgendwo zwischen 55 und 65 Jahren alt sind, und in diesem Alter ist es sehr selten, dass man noch drei Kinder in der Ausbildung hat. Im Übrigen haben diese Witwen bereits heute gewisse Abzüge zu gewärtigen, weil schon nach dem heutigen System Überversicherungen vorkommen können.

Die Einsparung von 130 Millionen Franken machen wir bei den Witwen, die eben keine Kinder mehr in Ausbildung haben und die in der Zeit, nachdem die Kinder ausgeflogen sind, und noch vor der ordentlichen Pensionierung - mit der Pensionierung erhalten sie ja dann wieder 80 Prozent Rente - in der Lage sind, sich in den Arbeitsprozess zu integrieren und in Teilzeit zu arbeiten. Kein Mensch spricht davon, dass sie sich dann voll beschäftigen müssen - sie erhalten ja noch eine Rente von 60 Prozent -, aber von Teilzeitarbeit spricht man schon. Wenn Sie die Statistiken ansehen, dann sehen Sie, dass gerade sehr viele Frauen zwischen 50 und 62 Jahren Teilzeitbeschäftigungen nachgehen. Wir verlangen also hier in keiner Art und Weise etwas, das nicht schon heute Realität ist; mit Sicherheit wird es 2017 Realität sein, nämlich dann, wenn unser System voll zum Tragen kommt.

Ich bitte Sie also hier, in der Abwägung dieser beiden Differenzen, die wir heute noch zu bereinigen haben, der zeitgemässen, zukunftsweisenden, etwas billigeren Lösung den Vortritt zu geben, damit wir dann bei der nächsten Differenz, die wir zu bereinigen haben, wirklich eine sozialverträgliche Lösung treffen können.