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Burkart Thierry · Ständerat · 2024-12-16

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-16

Wortprotokoll

Das Schicksal der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stahlwerks in Gerlafingen und anderer Werke liegt Ihnen und mir selbstverständlich am Herzen und beschäftigt uns. Dennoch beantrage ich Ihnen namens der Kommissionsminderheit, nicht auf dieses dringliche Gesetz einzutreten, denn es geht hier um viel mehr als einzelne betroffene Stahlunternehmen. Wir würden mit dem Eintreten zwei gefährliche ordnungspolitische Sündenfälle begehen: erstens einen Paradigmenwechsel hin zur Industriepolitik und zweitens einen Verstoss gegen unsere Verfassung; ich komme später darauf zurück.

Nun aber der Reihe nach: Der erste ordnungspolitische Sündenfall ist, dass wir zur Industriepolitik greifen würden. Das ist völlig willkürlich und widerspricht unserem ordnungspolitischen Prinzip, das liberale Rahmenbedingungen anstatt der staatlichen Subventionierung zugunsten einzelner Unternehmen vorsieht. Knapp 50 Kilometer von Gerlafingen entfernt, in Gränichen im Kanton Aargau, stellt die Firma Zehnder Flachrohrheizkörper her. Weil das Geschäft nicht mehr so gut läuft und die Kosten, auch die Energiekosten in der Schweiz hoch sind, ist die Heizkörperproduktion in der Schweiz nicht mehr konkurrenzfähig. Deshalb will die Konzernleitung die Produktion von Flachrohrheizkörpern im französischen Werk konzentrieren. 50 Stellen sollen in den nächsten Jahren abgebaut werden. Ich bedaure das sehr, insbesondere als Aargauer Ständerat. Aber wo bleibt der Aufschrei, wo die Notmassnahmen? Und warum lässt es der Ständerat zu, dass Heizkörper in Zukunft aus dem Ausland importiert werden müssen? Warum ist ein Mitarbeiter in Gerlafingen mehr wert als eine Mitarbeiterin in Gränichen? Wo ist die Grenze?

Das schweizerische Erfolgsmodell war immer, dass die Unternehmen ihre unternehmerischen Risiken selber tragen müssen. Strukturwandel hat es in der Schweiz schon immer gegeben, manchmal auch ungebetene. Das hat dem Land aber nie geschadet, sondern uns wettbewerbsfähig und reich gemacht. Industriepolitik verschleppt diesen Wandel, verhindert Innovation - und es gibt sie, wie man auch im vorliegenden Fall sieht, nicht gratis. Das zweite Problem der Industriepolitik ist nämlich, dass die Bürgerinnen und Bürger diese Massnahmen mit ihren Steuern oder Abgaben bezahlen müssen oder wie im Fall der Stahlkocher die Stromkunden mit höheren Beiträgen für die Netznutzungsentgelte. Das sind keine reichen Leute; das ist der Schreiner, der Maler, die Bäckerin oder die Floristin. Man kann natürlich sagen, es sei nicht viel, aber auch hier: Wo fängt es an, und wo hört es auf?

Die Wahrscheinlichkeit ist aber hoch, dass es schiefgeht, das Geld versickert, bei der ausländischen Eigentümerin landet und die Stahlwerke am Ende trotzdem geschlossen werden müssen.

Es ist auch einigermassen unseriös, dass wir auf der Grundlage von doch wenigen oberflächlichen Unterlagen eines Werkes entsprechend legiferieren wollen. Der Hauptgrund für die Misere in Gerlafingen ist ja aber gerade, dass es weltweit keinen Mangel, sondern ein massives Überangebot an Stahl und Stahlwerken gibt. Sie fordern mit Ihrer Hilfe lediglich eine teure Überbrückungsmassnahme.

Übrigens decken diese Massnahmen bei Stahl Gerlafingen - so mindestens steht es auf einem Slide in diesen Unterlagen - gerade 15 Prozent des Defizits pro verkaufter Tonne Stahl im ersten Jahr. Nachher nimmt es ja dann auch noch ab.

Um ihre Willkür bei der Hilfe zu erklären, argumentieren die Befürworter und Befürworterinnen damit, dass die Schweizer Wirtschaft zwingend auf Stahl aus der Schweiz angewiesen sei. Dem ist nicht so, auch wenn es vielleicht wünschbar wäre. Wie in vielen anderen Branchen und bei vielen anderen Produkten wird nicht alles in der Schweiz hergestellt. Im Umkreis von rund 150 Kilometern von der Schweizer Grenze gibt es laut SECO zwanzig Stahlwerke, die zusammen rund 20 Millionen Tonnen pro Jahr produzieren können, rund zwölfmal mehr als die beiden Schweizer Stahlwerke zusammen. In ganz Europa gibt es nicht zu wenig, sondern zu viel Stahl. Es gibt übrigens einen regen Handel in beide Richtungen - von der Schweiz nach Europa und umgekehrt - sowohl mit Stahlschrott wie auch mit Halb- und Fertigfabrikaten. Bereits jetzt wird viel in die Schweiz importiert.

In einem Punkt gebe ich aber den Befürworterinnen und Befürwortern recht: Die hohen Strompreise belasten die Industrieunternehmen in der Schweiz. Warum wollen Sie dann nur einigen wenigen Stahlproduzenten helfen? Genau das ist das Widersprüchliche an der Industriepolitik.

Die Mehrheit dieses Parlamentes hat in den letzten Jahren mit einer meines Erachtens in Teilen falschen Energiepolitik zu dieser Misere beigetragen. Ich habe schon mehrfach, auch in diesem Saal, auf die Folgen dieser verfehlten Energiepolitik hingewiesen. Statt nun mit Subventionen ein Versagen teuer zu kaschieren und einen ordnungspolitischen Sündenfall zu begehen, fordere ich Sie auf, den Tatsachen ins Auge zu sehen: Die Schweiz braucht eine Stromoffensive und keinen Subventionswettlauf. Der Wohlstand und die starke Industrie der Schweiz basieren auf verfügbarer und günstiger Energie. Dieses Erfordernis wurde in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt.

Deutschland mit seinen horrenden Strompreisen muss uns ein warnendes Beispiel sein. Das Land schadet damit seiner Industrie und versucht, dies mit Subventionen wiedergutzumachen - ohne Erfolg. Deutschland steht an einem historischen Wendepunkt seiner Entwicklung, an dem seine Existenz als global agierende Wirtschaftsnation auf dem Spiel steht.

Befürworterinnen und Befürworter des Gesetzes gehen den gleichen Weg. Mit der vermeintlichen Unterstützung der Stahlindustrie wird das Versagen in anderen Bereichen kaschiert.

Es ist schon mehr oder weniger schizophren, dass einige besonders lautstarke Befürworterinnen und Befürworter noch vor wenigen Monaten hier in diesem Saal der Umweltverantwortungs-Initiative zugestimmt haben. Die Initianten fordern, dass die Schweiz ihre Produktion und ihren Konsum um mehr [PAGE 1250] als 70 Prozent reduziert. Dies hätte enorme Preissteigerungen für die Energie zur Folge. Jetzt fordern dieselben Befürworterinnen und Befürworter wegen zu hoher Energiekosten Staatshilfen für ein Industrieunternehmen.

Der Gesetzentwurf hat aber auch inhaltliche Mängel: Er fordert plakativ ein Dividendenverbot und eine Standortgarantie. Leider muss ich den Befürworterinnen und Befürwortern aber sagen, dass sie zwar der Tochterfirma eines internationalen Konzerns die Ausschüttung von Dividenden in der Schweiz verbieten können. Die Muttergesellschaft wird aber weiterhin Gewinne an die Aktionärinnen und Aktionäre ausschütten können. Weiter besteht ein Mangel bei der angeblichen Standortgarantie. Das Gesetz ist auf vier Jahre befristet. Nachher können allenfalls thesaurierte Dividenden ausgeschüttet werden; man kann das Unternehmen nicht zwingen, danach weiterzumachen. Allenfalls braucht es dann neues Geld vom Volk, oder der Strukturwandel nimmt seinen Lauf.

Noch schwerer wiegt: Wenn wir dieses Gesetz verabschieden, begehen wir einen weiteren ordnungspolitischen Sündenfall. Wir verletzen unsere Bundesverfassung. Ausgerechnet der Ständerat, der sich stets auf die Fahne schreibt, Hüter der Bundesverfassung zu sein, sollte hier anders entscheiden. Die Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamtes für Justiz haben an der Kommissionssitzung klargestellt, dass weder für das Vorgehen noch für die Massnahme an sich eine Verfassungsgrundlage besteht. Es mutet zunächst sehr eigentümlich an, dass man diese neuen Bestimmungen in die Revision des Stromversorgungsgesetzes zur Sicherstellung der Stromreserve integriert und sogleich für die Dringlichkeit abspalten will. Der Sachzusammenhang zur Revision fehlt vollumfänglich.

Bei der Revision des Stromversorgungsgesetzes geht es eigentlich darum, dass mithilfe der Stromreserve mit Blick auf die Risiken in der Stromversorgung für die Wintermonate bei Bedarf zusätzliche Energie bereitgestellt werden kann. Beim vorgeschlagenen Artikel geht es aber überhaupt nicht darum, Energie im Winter zur Verfügung stellen zu können. Es geht vielmehr darum, für einzelne, bestimmte Unternehmen die Netznutzungsentgelte generell und nicht nur beschränkt auf die als anrechenbare Betriebskosten geltenden Kosten der Stromreserve zu reduzieren. Mit anderen Worten, der neue Artikel verfolgt eine völlig andere Stossrichtung als die Vorlage zur Stromreserve. Das alleine lässt an der Seriosität zweifeln.

Daher müsste dafür eigentlich eine separate Vorlage vorgesehen werden. Hinzu kommt, dass darüber selbstverständlich eine Vernehmlassung durchgeführt werden müsste. Schon dabei handelt es sich um Verfassungsnormen, die unsere Vorfahren mit guten Gründen festgeschrieben haben. Sie würden sich wohl im Grab umdrehen, wenn sie sähen, wie leichtfertig wir uns über unsere verfassungsrechtlich festgehaltenen demokratischen Regeln hinwegsetzen.

Hinzu kommt weiter, und das wiegt noch viel schwerer, dass für diese neue Bestimmung materiell keine Verfassungsgrundlage besteht und andere an den Gesetzgeber gerichtete Verfassungsbestimmungen verletzt würden. Die Bundesverfassung sieht die Möglichkeit vor, dass die Bundesversammlung Bundesgesetze, deren Inkrafttreten keinen Aufschub duldet, sofort in Kraft setzen kann. Das dringlich erklärte Gesetz ist zwingend zu befristen - das ist erfüllt. Wird zu einem dringlich erklärten Bundesgesetz, das sich auf eine Verfassungsgrundlage stützt, die Volksabstimmung verlangt, so tritt dieses ein Jahr nach Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, wenn es nicht innerhalb dieser Frist vom Volk angenommen wird. Die Bundesversammlung kann auch ein dringliches Bundesgesetz ohne Verfassungsgrundlage erlassen. Es untersteht der hohen Hürde des obligatorischen Referendums. Und dies ist unter der neuen Bundesverfassung selbst im Rahmen der Covid-19-Gesetzgebung noch nie vorgekommen.

Fehlt es also an einer Verfassungsgrundlage, müssen Volk und Stände das Bundesgesetz annehmen. Andernfalls tritt es nach einem Jahr ausser Kraft. Festgehalten sei an dieser Stelle, dass nach einhelliger Meinung auch dringliche Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben, die übrigen an den Gesetzgeber gerichteten Verfassungsbestimmungen beachten müssen, so etwa die Grundsätze des rechtsstaatlichen Handelns, die Voraussetzung zur Einschränkung von Freiheitsrechten oder die Einhaltung von Rechtsgleichheit oder Willkürverbot.

Gibt es eine Verfassungsgrundlage für die Reduktion des Netznutzungsentgeltes zugunsten von Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien? Die Auskunft des Bundesamtes für Justiz dazu ist klar, und sie ist meines Erachtens alles andere als überraschend. Sie lautet: Nein. Zum Beispiel kann Artikel 103 der Bundesverfassung weder für regionale noch für sektorale Strukturpolitik als Grundlage genügen. Der Erhalt von Arbeitsplätzen ist nicht Ratio Legis dieser Bestimmung. Man müsste sich sonst wieder die Frage stellen: Wo fängt es an, und wo hört es auf? Artikel 103 der Bundesverfassung bietet keine Kompetenzgrundlage zur Begünstigung einzelner Unternehmen oder Berufsträger. Bei Covid-19 war die Ausgangslage eine andere. Damals bestand nämlich eine Notlage, und damals hat man branchenübergreifende Massnahmen ergriffen. Das ist nicht vergleichbar mit Massnahmen zugunsten einzelner Unternehmen.

Auch Artikel 102 der Bundesverfassung kann gemäss Bundesamt für Justiz nicht herangezogen werden. Die Sicherung der Landesversorgung beinhaltet nämlich nicht, dass im Inland produziert wird, auch wenn es manchmal wünschbar wäre. Sonst müssten wir x andere Produkte in der Schweiz subventionieren oder gar staatlich organisiert hier produzieren. Die Aufgabe der Politik ist es, für Rahmenbedingungen zu sorgen, sodass hier produziert wird; das haben wir in den vergangenen Jahren indes vernachlässigt.

Auch Artikel 89 der Bundesverfassung, die Bestimmung zur Energiepolitik, bietet gemäss Bundesamt für Justiz keine genügende Grundlage, und die Kreislaufwirtschaft ist kein Verfassungsauftrag.

Auch Artikel 101 der Bundesverfassung reicht nicht, da Eingriffe rechtlich nur dann möglich sind, wenn die schweizerische Wirtschaft durch Störungen aus dem Ausland tiefgreifende Nachteile erleidet, die diese nicht selber durch zumutbare Anpassungsmassnahmen vermeiden kann. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass eine derartig tiefgreifende Störung vorliegt.

Dazu kommt eine wichtige Erkenntnis, und diese hat der Kommissionssprecher angesprochen: Die Senkung der Netznutzungsentgelte zugunsten einzelner Wirtschaftsteilnehmer hätte zur Folge, dass alle anderen Netzkunden die Mehrkosten zu bezahlen hätten. Dies käme gemäss Bundesamt für Justiz einer neuen Abgabe zugunsten der Stahlindustrie gleich, die zwingend eine Verfassungsgrundlage bräuchte. Hier spielen nicht nur die Fragen von Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip eine Rolle. Die Rabatte für einzelne wenige erfüllen diese Prinzipien nicht, und auch das Prinzip der Allgemeinheit der Besteuerung ist nicht erfüllt.

Es wurde auch ein Gutachten von Herrn Professor Felix Uhlmann verschickt. Darin wird die Position des Bundesamtes für Justiz bestritten. Das Gutachten beschränkt sich aber ausschliesslich auf die abgaberechtlichen Aspekte. Es ändert damit nichts an den Aussagen und dem Verstoss gegen die anderen Verfassungsgrundlagen.

In der Kommission wurde ins Feld geführt, dass wir in der Landwirtschaft Ähnliches wie in dieser Massnahme zugunsten der Stahlindustrie vornehmen würden. Dem ist entgegenzuhalten, dass gerade die staatlichen Massnahmen zugunsten der Landwirtschaft in den Artikeln 104 und 104a eine Grundlage in der Bundesverfassung finden. Diese Argumentation zielt also ins Leere.

Wenn wir ein dringliches Gesetz verabschieden, das keine Verfassungsgrundlage hat, dann müssten wir es, so hat es der Verfassunggeber vorgesehen, zumindest dem obligatorischen Referendum unterstellen. Ich bitte Sie daher, der Minderheit Fässler Daniel zu folgen, sollten wir eintreten. Aber dann würde dieser Artikel dennoch gegen die Bundesverfassung - die Rechtsgleichheit und das Willkürverbot - verstossen.

In der Kommission wurde ausgeführt, man solle die Verfassungsmässigkeit nicht prüfen, da wir ansonsten wichtige Zeit verlören. Sollen wir uns tatsächlich einem so schwerwiegenden Sündenfall gegen unsere Verfassung hingeben, weil wir [PAGE 1251] uns zeitlich unter Druck setzen lassen? Ist nicht gerade die Verfassung dazu da, uns in heiklen Fragen dabei zu helfen, unsere Prinzipien einzuhalten? Die Verfassung wurde nicht für gute Zeiten geschrieben, sondern für Anwendungsfälle wie diese, um den Gesetzgeber an die Prinzipien zu binden, auch wenn die politische Opportunität in der aktuellen Situation vermeintlich nach etwas anderem verlangt.

Fazit: Diese neue Bestimmung zugunsten der Stahlindustrie würde einen Paradigmenwechsel der schweizerischen Wirtschaftspolitik bedeuten. Wir würden das Prinzip der einigermassen liberalen Wirtschaftsordnung, das uns jahrzehntelang Wohlstand gebracht hat, zugunsten einer Industriepolitik aufgeben, wie sie andere Länder kennen. Deutschland müsste uns aktuell eigentlich ein Mahnmal sein. Wollen wir diesen Sündenfall aus vermeintlich politischer Opportunität begehen? Will ausgerechnet der Ständerat gegen die Bundesverfassung verstossen? Wollen wir uns auch einem verfassungsrechtlichen Sündenfall hingeben?

Ich bezweifle, dass Sie das möchten. Geben Sie sich einen Ruck, und bleiben Sie standhaft. Der kurzfristige mediale Applaus ist nicht bei den Standhaften, die Geschichte aber schon. Der Ständerat sollte meines Erachtens diesem Dammbruch entgegentreten und in grösseren, langfristigeren Dimensionen denken.

Ich bitte Sie namens der Minderheit, keinen Paradigmenwechsel in unserer Wirtschaftspolitik einzuläuten und nicht leichtsinnig gegen unsere Verfassung zu verstossen. Ich bitte Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten.