Randegger Johannes · Nationalrat · 1999-12-06
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-06
Wortprotokoll
Dass sich das soeben neu vereidigte Parlament gleich in seinem ersten Geschäft mit dem Thema Kultur beschäftigt, entspricht dem Willen des Ratsbüros. Mehr dahinter zu sehen würde an Spiritismus grenzen. Trotzdem scheint es mir gar nicht so abwegig, hinter dieser reinen Zufälligkeit doch etwas mehr zu sehen als ein erstes parlamentarisches Routinegeschäft.
Für ein Land, das sich durch eine grosse sprachliche und kulturelle Vielfalt auszeichnet, das in der Vergangenheit wie auch in der Gegenwart eine Vielzahl hervorragender Künstler hervorgebracht hat, das aber auch über zahlreiche Kulturschaffende verfügt, die mit ihrer Schaffenskraft für die Schweiz und darüber hinaus eine echte Bereicherung darstellen, für ein solches Land kann und darf Kultur nicht nur zu einer Angelegenheit von ein paar Sponsoren oder Mäzenen werden. Diese braucht es natürlich auch, heute mehr denn je, und ihnen gebührt auch unser Dank.
Kultur ist und bleibt aber auch eine Aufgabe des Staates. Der erste deutsche Bundespräsident, Theodor Heuss, meinte allerdings nicht ganz unzutreffend: "Mit Politik kann man keine Kultur machen, aber vielleicht kann man mit Kultur Politik machen." Ob das vorliegende Geschäft ausgiebig Gelegenheit gibt, Politik zu machen, wage ich zwar eher zu bezweifeln. Ausgangslage und Rahmenbedingungen sind relativ klar und überschaubar.
Es besteht ein Bundesgesetz betreffend die Stiftung Pro Helvetia aus dem Jahr 1965, welches Zweck und Aufgaben einerseits und Finanzierung anderseits regelt. Im Zentrum des Auftrages stehen die schweizerische Kulturwahrung, Kulturförderung sowie die Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland. Die Stiftung ist somit, zusammen mit dem Bundesamt für Kultur, Trägerin der eidgenössischen Kulturpolitik. Insgesamt engagiert sich der Bund am gesamtschweizerischen Kulturschaffen mit 8 Prozent an den Gesamtausgaben, während sich die Städte, Gemeinden sowie die Kantone im Ausmass von 75 Prozent Kostenanteil in Szene setzen.
Die noch fehlenden 17 Prozent gehen auf die Konti privater Unternehmungen und Stiftungen.
Ich habe keine Mühe, diese Relationen so darzustellen, wie sie eben sind. Dies einerseits, weil die Bundesverfassung in Artikel 69 klar festhält, dass für den Bereich Kultur die Kantone zuständig sind, und andererseits, weil der Bund trotz klarer finanzieller Minderheitsbeteiligung eine gewichtige Förderrolle spielt. Der Auftrag ist somit klar. Klar - und seitens der FDP-Fraktion auch völlig unbestritten - ist zudem, dass zur Erfüllung der gesetzlichen Minimalaufgaben die notwendigen Mittel durch das Parlament bereitzustellen sind.
Mit Blick auf den Gesamtzustand unserer Bundesfinanzen sowie auf die in diesem Saal mehrfach geforderte Ausgabendisziplin ist allerdings etwas Vorsicht geboten. Unsere Fraktion hat denn auch mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat der Stiftung 35,4 Millionen Franken weniger geben will, als sie selber beantragt hat. Dieser Abstrich ist auf den ersten Blick beachtlich, erscheint [PAGE 2378] jedoch dann in einem etwas andern Licht, wenn man den vom Bundesrat beantragten Kreditrahmen von 128 Millionen Franken in Relation stellt zu den 114 bis 116 Millionen Franken, die in der laufenden Beitragsperiode effektiv verfügbar sind.
Die FDP-Fraktion stellt sich auch hinter die vom Bundesrat vorgesehene Aufteilung des Rahmenkredites, d. h. die 120 Millionen Franken für die Erfüllung des gesetzlichen Minimalauftrages, die 2,5 Millionen Franken für zusätzliche Projekte zur besseren Verständigung zwischen den sprachlich und kulturell unterschiedlichen Regionen in unserem Land und die 5,5 Millionen Franken für Projekte zur Bildung von Brücken und zur Intensivierung unserer Beziehungen zum Ausland. Dies, weil wir zur Erkenntnis gelangt sind, dass Gewalt und Konflikte vor Ort und an der Wurzel anzugehen sind, um der Eskalation und dem Export der Konflikte und ihren Auswirkungen vorzubeugen. Dementsprechend braucht es Taten.
Die Mehrheit der WBK beantragt Ihnen nun einen Gesamtkredit von 130 Millionen Franken - 2 Millionen Franken mehr also, als der Bundesrat verlangte. Der Ständerat, der dieses Geschäft bereits beraten hat, beschloss ebenfalls einstimmig eine Aufstockung um 2 Millionen Franken. Diese zusätzlichen Mittel stehen in einem Zusammenhang mit den Krediten für Osteuropa. Seinerzeit erteilte die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) der Stiftung Pro Helvetia das Mandat, für Polen, Ungarn und die damalige Tschechoslowakei vier Informations- und Koordinationsbüros, so genannte "Antennen", aufzubauen und zu betreiben; die Mittel hierzu wurden von der Deza zur Verfügung gestellt. 1990 hatte das Parlament einem ersten Spezialkredit für die Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Staaten zugestimmt. Das der Pro Helvetia von der Deza erteilte Mandat wurde 1993 und 1996 erneuert, das Geld zur Verfügung gestellt; so weit, so gut.
Von der Deza hat die Stiftung nun den Auftrag erhalten, diese "Antennen" weiterzuführen - mit dem nicht unwesentlichen Unterschied allerdings, dass hierfür kein Geld mehr zur Verfügung gestellt wurde. Aus der Einsicht und Überzeugung heraus, das Weiterführen der "Antennen" sei wichtig und notwendig, hat die Pro Helvetia zu diesem Mandat erneut Hand geboten. Damit hat sie sich in eine schwierige Situation begeben, für die sie aber letztlich nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Wir sind der Meinung, dafür sollten wir die Stiftung nicht bestrafen, indem wir uns einfach auf den Standpunkt stellen, die Stiftung sei beim Verwenden der zugebilligten Kredite letztlich frei. Die Mehrheit der FDP-Fraktion teilt die Auffassung der Mehrheit der WBK und damit auch des Ständerates, der Stiftung sollten für das Weiterführen der "Antennen" in den vier Staaten zusätzlich 2 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden, was gesamthaft die beantragten 130 Millionen Franken ergibt.
Mit diesem Kunstgriff haben wir ein Problem in seiner Wirkung kurzfristig, aber nicht dauerhaft behoben. Nach einhelliger Auffassung unserer Fraktion braucht es jedoch eine Korrektur an der Quelle des Übels. Die Ursache, die vom Bundesrat angegangen werden muss, besteht darin, dass der Deza für den Aufbau derartiger Projekte zeitlich begrenzte Mittel zugesprochen worden sind. Wenn nun die Frist abgelaufen ist, wie dies bei den vier "Antennen" der Fall ist, dann entsteht für das Parlament die höchst unangenehme Situation, dass es entweder gezwungen ist, die Mittel aufzustocken - dies ist heute der Fall -, oder dass es eine an sich sinnvolle und früher einmal als notwendig erachtete Institution liquidieren müsste, was eigentlich nicht der Intention des Erfinders entspräche. Also: Hier hat der Bundesrat noch eine Hausaufgabe, die er tunlichst rasch an die Hand nehmen sollte, weil ja bereits neue "Kulturantennen" in anderen Ländern des Ostens, wie Rumänien und Bulgarien, im Anzug sind!
Mit dieser nicht unwichtigen Ergänzung spricht sich die FDP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage sowie - ich sage es jetzt schon klar - auch für den um nicht mehr und nicht weniger als 2 Millionen Franken erhöhten Rahmenkredit von 130 Millionen Franken aus. Damit möchte die Fraktion auch die Anerkennung und den Dank an die Stiftung Pro Helvetia für die sehr geschickte und effiziente Arbeit im kulturellen Umfeld zum Ausdruck bringen.