Beerli Christine · Ständerat · 2000-03-15
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
In Artikel 6 Absatz 1 IVG wird die Versicherungsklausel aufgehoben. Das heisst, die Versicherteneigenschaft ist nicht mehr Voraussetzung für den Leistungsanspruch. Absatz 1bis verhindert eine Überversicherung, die sich nach der Aufhebung der Versicherungsklausel bei bestimmten Sozialversicherungsabkommen ergeben könnte.
Artikel 9 Absatz 2 enthält eine Ausnahme vom Erfordernis der Versicherteneigenschaft und wird durch die Änderung von Artikel 6 obsolet, kann also aufgehoben werden.