Jenny This · Ständerat · 2003-06-04
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-04
Wortprotokoll
Im Namen einer starken Minderheit möchte ich Sie einmal mehr eindringlich bitten, sich dem Nationalrat anzuschliessen und die Taggelder der Unfall- und der Krankenversicherung nicht der Beitragspflicht zu unterstellen. Diese für Gewerbe und Wirtschaft sehr wichtige Frage darf nicht auf ein noch zu lösendes administratives Problem reduziert werden. Die vorgeschlagene Anpassung hätte Mehrkosten von jährlich 400 Millionen Franken zur Folge, und das für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer. Eine zusätzliche Belastung in dieser Höhe sollte weder der Wirtschaft noch den Taggeldbezügern zugemutet werden. In der Schweiz können Sie einem Arbeitnehmer, der nach einem Unfall 3200 Franken verdient, doch nicht noch zumuten, dass ihm pro Monat zusätzlich 320 Franken abgezogen werden. Das kann bei den hohen Lebenskosten, die wir in der Schweiz haben, keinem Arbeitnehmer zugemutet werden. Also wird und muss ein zusätzlicher Lohndruck auf die Unternehmer, auf die Arbeitgeber entstehen.
All jene, die im kommenden Herbst verkünden, dass sie für die KMU, für das Klein- und Mittelgewerbe einstehen werden, sollten diesen Fakten Rechnung tragen; denn die Leidtragenden sind einmal mehr die Klein- und Mittelbetriebe. Ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Markt wird einmal mehr massiv geschwächt.
Wir können doch unsere finanziellen Probleme in unseren Sozialwerken nicht einfach auf die Unternehmer abwälzen, mit dem Resultat, dass schlussendlich die Sozialwerke kein Geld mehr haben und die Wirtschaft ebenfalls mit leeren Kassen dasteht. Diese Zitrone ist ausgepresst. Es ist auch nicht so, dass alle gleich stark betroffen wären und dass das Einzelfälle wären. Das sind überhaupt keine Einzelfälle; das ist die grosse Mehrheit. Das Gewerbe und dessen Mitarbeiter sind während der längeren unfall- und krankheitsbedingten Absenzen viel, viel stärker betroffen als vielleicht die Bürobetriebe; darum werden sie auch überproportional beansprucht.
Diese Lösung - das ist wesentlich - führt auch zu einem unverhältnismässig grossen Verwaltungsaufwand. Ein grosser Teil dieser zusätzlichen Einnahmen wird von der Verwaltung weggefressen; das kann weder im Interesse der Arbeitgeber noch im Interesse der Arbeitnehmer liegen.
Stutzig machen sollte uns - das ist jetzt wichtig -, dass die Suva, weiss Gott kein Unternehmen aus einem Drittweltland, die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, ebenfalls unverfängliche Zeugen, der Schweizerische Arbeitgeberverband, Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband, also all jene, die es weiss Gott wissen müssen - sie müssen es wissen! -, von diesem Ansinnen Abstand nehmen. Das müssten wir doch bitte schön zur Kenntnis nehmen. All jene, die in der Praxis damit zu tun haben, sagen: Macht das nicht! Das sollte doch die letzten Unschlüssigen überzeugen.
Alle sagen übereinstimmend, dass unsere Lösung durchführungstechnisch gravierende Mängel aufweise und deshalb abzulehnen sei. Zusätzlich führe sie zu höheren Soziallasten mit gleichzeitigem Anreiz zum Abbau des Versicherungsschutzes.
Ich bitte Sie - ich bitte Sie im Namen des Gewerbes, ich bitte Sie im Namen der Arbeitnehmer dieses Gewerbes -, ich bitte Sie, Abstand davon zu nehmen und dem Nationalrat, der diese Lösung fast einhellig abgelehnt hat, zu folgen. Ich weiss weiss Gott nicht, wieso und weshalb unsere Kommission auf diese verrückte Idee gekommen ist, ich weiss es heute noch nicht.
Ich möchte Sie bitten, von diesem Ansinnen Abstand zu nehmen.