Bischof Pirmin · Ständerat · 2024-12-16
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-16
Wortprotokoll
Wir gehen jetzt auf zwei verschiedenen Gleisen. Wir haben vorhin ein dringliches Bundesgesetz beschlossen, zuständig dafür war die UREK. Jetzt behandeln wir drei bzw. jetzt noch zwei Vorstösse, für die die WAK zuständig ist. Die WAK hatte keine Kenntnis davon, dass das eben beschlossene dringliche Bundesgesetz beschlossen würde. In dieser Situation hat die WAK Folgendes beschlossen, sie beantragt Ihnen Folgendes:
Die Motion Imark, die älteste von den Vorlagen, die wir vor uns haben, wurde vom Nationalrat angenommen. Die Motion Müller Damian wie auch die zurückgezogene Motion Roth Franziska wurden von Ihrem Rat der WAK zur Vorberatung zugewiesen. Die Motion Imark verlangt vom Bundesrat Sofortmassnahmen zur Rettung des Stahlwerks Gerlafingen. Die Motion Müller Damian beauftragt den Bundesrat, in geeigneter Form eine Übergangsfinanzierung für die Stahlindustrie zu stellen, um den Produktionsstandort Schweiz zu sichern und die Kreislaufwirtschaft zu erhalten.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion Müller Damian anzunehmen, und sie beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion Imark gutzuheissen. Es gibt einen Minderheitsantrag.
Ich verkürze jetzt. Der Bundesrat beantragt Ablehnung aller drei Motionen. Bei den Motionen Imark und Roth Franziska ist die Begründung insbesondere, dass in der Schweiz die Systemrelevanz der Industrie, namentlich der Stahlindustrie, fehle. In Ausführung der Motion Zanetti Roberto 22.4447, die von beiden Räten sehr deutlich angenommen wurde, habe der Bundesrat bereits gewisse Massnahmen getroffen. Die Möglichkeit von Notrecht, wie in der Motion Imark vorgesehen, wird vom Bundesrat abgelehnt. Die Motion Müller[NB]Damian[NB]lehnt[NB]der[NB]Bundesrat auch ab, weil er der Auffassung ist, dass er die nötigen Massnahmen bereits getroffen habe.
Der Nationalrat nahm die Motion Imark am 26.[NB]September dieses Jahres mit 96 zu 83 Stimmen bei 7 Enthaltungen an.
Ihre Kommission machte folgende Erwägungen: Die Kommission teilt mit der Motionärin und den Motionären die Besorgnis um die existenzielle Bedrohung der Schweizer Stahlproduktion. Die Kommissionsmehrheit lehnt aber auch grundsätzlich eine Industriepolitik in diesem Lande ab und prüfte deshalb die vorliegenden Motionen unter diesem Aspekt. Sie gewichtet dabei zwei Aspekte besonders. Zum einen sieht sie die Versorgungssicherheit des Landes durch den Verlust der Stahlwerke als gefährdet an. Stahl ist nach Auffassung der Kommissionsmehrheit ein Basisgut, das für das Militär und die Verteidigung, aber ebenso für die produzierende Industrie und den Bau in diesem Lande fundamental ist. Zum andern würde der Verlust dieser Stahlwerke die Kreislaufwirtschaft vor grössere Probleme stellen.
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass das Stahlwerk Gerlafingen heute europaweit zu den nachhaltigsten Stahlwerken gehöre und dass es Recycling von Stahlschrott im grossen Umfang betreibe. Daher erfülle das Stahlwerk eine wichtige Funktion in der Kreislaufwirtschaft der Schweizer Industrie.
Aus Sicht der Mehrheit der Kommission ergänzen diese Motionen die in der UREK-N damals noch diskutierten Sofortmassnahmen im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes und die bisherigen Massnahmen des Bundesrates. Ausserdem weist die Mehrheit darauf hin, dass die Motionen bewusst offen formuliert sind und nicht zwingend ein Handeln mittels Notrecht verlangen. Die Motion Müller Damian sieht [PAGE 1267] überhaupt kein Notrecht vor, und die Motion Imark erwähnt sie als Eventualität.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der Mehrheit der Kommission, die beiden Motionen anzunehmen.