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Würth Benedikt · Ständerat · 2024-12-17

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-17

Wortprotokoll

Ich habe verschiedene Interessenbindungen in der Ernährungswirtschaft, wie Ihnen bekannt ist, und ich möchte Ihnen hier beliebt machen, der Minderheit Hegglin Peter zu folgen.

Das Ganze sieht ziemlich technisch aus, aber ich muss Ihnen sagen, dass diese Bestimmung und dann auch die Bestimmungen gemäss Artikel 11a[NB]ff. des Zollabgabengesetzes natürlich für die betroffenen Branchen der Lebensmittelindustrie - der Minderheitssprecher hat es erwähnt - erhebliche praktische Auswirkungen haben. Namentlich die Fleischbranche ist betroffen.

Hier bei dieser Bestimmung, Artikel 6, geht es um die Frage, wie wir die Bemessungsgrundlage definieren. Diese ist dann entsprechend auch relevant für die Höhe der Zollrückerstattungen. Also je nachdem, wie wir dieses Niveau definieren, mit oder ohne Versteigerungserlöse, sinken oder erhöhen sich auch entsprechende Zollrückerstattungen.

Wir haben es gehört: Hauptsächlich wird argumentiert, dass das heutige Regime, das eben auch die Minderheit favorisiert und vorschlägt, mit dem WTO-Recht kollidiert. Nachdem wir gestern bei der Stahlvorlage übergeordnetes Recht, nämlich unsere Bundesverfassung, zumindest touchiert haben - das würde ich jetzt mal sagen, Kollege Rieder -, finde ich es schon schwierig, dass heute eine angebliche WTO-Widrigkeit ins Feld geführt wird. Wieso sage ich "angebliche WTO-Widrigkeit"? Der Minderheitssprecher hat es ausgeführt: Es gibt andere Staaten, die genau dieses System, wie es die Minderheit vorschlägt, praktizieren; Österreich ist ein Beispiel dafür. Ich bin nicht in der WAK, habe aber in der Finanzkommission auch exakt diese Frage der Verwaltung gestellt. Wo ist eigentlich das Problem? Haben wir ein Verfahren gegen uns? Aber hierzu bekommt man eigentlich nur ausweichende Antworten. Es wird einfach relativ apodiktisch gesagt, dass dieses System WTO-widrig sei.

Deshalb frage ich mich: Wieso wollen wir uns hier in vorauseilendem Gehorsam üben? Wieso wollen wir gerade hier, wo es nicht nötig ist, einen Swiss Finish? Ich glaube, das liegt weder im Interesse unseres Landes noch in jenem der betroffenen Branchen. Natürlich ist, wie erwähnt, hauptsächlich die Fleischbranche tangiert. Aber beachten Sie doch in diesem Zusammenhang die ganze Wertschöpfungskette, begonnen beim Produzenten, dem Bauern, bis hin zum Verarbeiter. Aus diesem Grund sind auch die Zuschriften, die wir hierzu erhalten haben, derart breit konsolidiert. Das kommt nicht von ungefähr, sind doch die Wertschöpfungsketten in diesen Branchen nicht nur auf den Binnenmarkt fokussiert - dieser ist zweifelsohne sehr wichtig -, sondern letztlich sind sie auch aufs Ausland ausgerichtet. Genau darum sind wir hier ja auch beim Zollrecht.

Schauen Sie, bei der Schlachtung eines Tieres geht letztlich ein Drittel des Fleisches über den Ladentisch, zwei Drittel werden in Schlachtnebenprodukte überführt. Die Branche versucht, die Schlachtnebenprodukte möglichst werthaltig zu verwerten. Davon profitieren am Ende alle: der[NB]Produzent,[NB]der[NB]Metzger,[NB]der Verarbeiter und letztlich wir alle, indem wir Werte erhalten statt vernichten. Darum geht es doch. [PAGE 1281]

Wie erwähnt, ist das Ganze vielleicht etwas technisch. Deshalb gebe ich Ihnen ein konkretes Beispiel: Die Frage stellt sich, was wir in der Schweiz mit dem Rinderfett machen, das bei den Schlachtungen anfällt. In Schweizer Küchen, in Schweizer Haushalten ist Rinderfett nicht mehr en vogue. Es wird nicht mehr in dem Masse verwendet, wie es die Angebotsseite erfordern würde. Andere Länder dagegen haben nach wie vor Essgewohnheiten und Traditionen, die dazu führen, dass solches Rinderfett sehr wohl nachgefragt wird. Nehmen Sie beispielsweise Belgien: Wenn Sie nach Belgien gehen und dort Pommes frites kaufen, dann ist es Tradition, dass Pommes frites eben mit Rinderfett zubereitet werden. Das macht diese Fritten auch besonders attraktiv.

Der Zielmarkt, den wir haben, ist interessant. Aber wir selber können das Rinderfett nicht absetzen, wenn wir nur die Schweiz im Fokus haben. Darum ist es sehr wichtig, dass wir hier im Zollrecht finanzielle Rahmenbedingungen haben, die es ermöglichen, diese Exporte überhaupt zu tätigen, und dass wir das zu relativ guten Preisen, mit entsprechenden Erlösen unter Einbezug der Zollrückerstattungen, aus der Schweiz heraus realisieren. Das muss das Ziel sein.

Wenn wir das nicht mehr machen können, weil sich eben die Rahmenbedingungen im Zollrecht verschlechtern, dann bedeutet das einfach, dass Sie solche Schlachtnebenprodukte deklassieren müssen. Dann führt das dazu, dass man aus diesen Produkten Biodiesel oder Futtermittel macht. Jedenfalls schöpfen wir nicht Werte, sondern wir vernichten sie. Das kann es ja eigentlich nicht sein. Gelegentlich lesen Sie in der Zeitung, in den Medien von Fällen, in denen Lebensmittel wegen Produktionsüberschüssen vernichtet werden. Da geht regelmässig ein Aufschrei durch die Politik und durch die Medien. Die Politik fordert Aktionspläne gegen Food Waste, zahlreiche Vorstösse werden lanciert. Hier haben Sie die Möglichkeit, konkret sicherzustellen, dass 7000 bis 8000 Tonnen tierischer Fette im europäischen Lebensmittelkreislauf erhalten bleiben. Genau darum geht es.

Sie kennen das Kostenumfeld in der Schweiz - es ist anspruchsvoll. Diese Wertschöpfungsketten sind nachfragebedingt international ausgerichtet, ich habe es ausgeführt. Darum sind wir hier beim Zollrecht. Wenn Sie für die verschiedenen Akteure in dieser Kette schlechte Rahmenbedingungen schaffen, betreiben Sie Wertvernichtung, und das wäre bedauerlich.

Wir haben in der letzten Session die Motion de Montmollin 23.4515, "Stärkung der Wertschöpfung entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Agrar- und Ernährungswirtschaft, um die Einkommen zu verbessern", angenommen. Genau darum geht es hier. Es ist die bestehende Praxis, die man absichern will. Es ist nichts Neues, das wir hier mit der Minderheit einführen.

Schlussendlich muss ich Ihnen aus unternehmerischer, aus betriebswirtschaftlicher Sicht sagen: Die Unternehmen werden sich an die regulatorischen Rahmenbedingungen anpassen, sie werden ihre Geschäftsmodelle justieren müssen, aber schlussendlich ist es ein volkswirtschaftlicher Verlust. Die Produzenten, die Akteure in der Wertschöpfungskette werden betroffen sein, sie werden nicht ausweichen können.[NB]Das[NB]führt schlussendlich auch zu einem Druck auf die Preise.

Wir haben gestern viel über die Kreislaufwirtschaft gehört. Wenn Sie hier der Mehrheit folgen und in einem WTO-Gehorsam verfahren wollen, stören bzw. zerstören Sie funktionierende Kreisläufe - Sie beschädigen diese massiv. Das kann es meines Erachtens nicht sein.

Darum bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen.

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