Regazzi Fabio · Ständerat · 2024-12-17
Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-17
Wortprotokoll
Im heutigen Alltag werden Importsendungen von Zolldienstleistern massenhaft ohne konkreten Auftrag abgefertigt. Die dadurch entstehenden Abgaben - Zoll, Mehrwertsteuer, VOC-Abgabe usw. - werden auf das sogenannte ZAZ-Konto, das ist das Zahlungskonto des Importeurs, verbucht, und es werden Verzollungsgebühren in Rechnung gestellt. Dies passiert oft, ohne dass der Importeur davon Kenntnis oder dass er dazu sein Einverständnis gegeben hat. Der Zolldienstleister kann also quasi die Kreditkarte des Importeurs, sprich die ZAZ-Kontonummer, benutzen und diese belasten.
Im Sinne der Fairness ist es daher unerlässlich, dass dem Importeur das Recht eingeräumt wird, selbst zu entscheiden, wer die Warenanmeldung in seinem Auftrag vornimmt. Davon sollen grundsätzlich nur mehrwertsteuerpflichtige Firmen profitieren können. Das heisst, Private, die z.[NB]B. Pakete im Post- oder Kurierverkehr versenden, sind davon ausgenommen.
Ein wichtiger Bestandteil diesbezüglich ist auch Artikel 42 Buchstabe a: Ein Dienstleister, welcher ohne Auftrag des Importeurs einfach auf dessen ZAZ-Konto abfertigt, soll nicht aus der Solidarhaftung entlassen werden und haftbar bleiben.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, welcher unter anderem von den Verbänden der importierenden Wirtschaft unterstützt wird.