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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen. Es ist so, dass der Eigentümer bei offenen Zolllagern und Zollfreilagern bereits heute angegeben werden muss. Das ist eine Bestimmung, die auf die Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zurückgeht, und wenn Sie den letzten Bericht der EFK lesen, dann sehen Sie, dass hier doch deutliche Verbesserungen erreicht wurden. Es ist auch so, dass das BAZG bei Straftaten, beispielsweise wenn es um Informationen an inländische oder ausländische Behörden geht, bereits Amts- und Rechtshilfe leistet.

Ich möchte Sie auch deshalb bitten, auf den Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo zu verzichten, weil Sie sonst einen Unterschied zwischen den Zolllagern und den Inlandlagern schaffen. Die Zolllager wären viel strenger verwaltet als die Inlandlager. Bei einem Bankschliessfach zum Beispiel wissen Sie nicht, wer wirtschaftlich berechtigt ist. Das dürfte, Herr Sommaruga, geradezu das gleiche oder das noch grössere Problem sein.

Ich bitte Sie, bei Artikel 67 Absatz 3 Buchstaben c und d der Mehrheit der Kommission zu folgen.