Burkart Thierry · Ständerat · 2024-12-17
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-17
Wortprotokoll
Auch hier haben wir wieder eine Minderheit, die aus einer Person besteht. Es geht um die Frage, wann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG Waffen und Hilfsmittel auf sich tragen dürfen. In der Fassung des Bundesrates, die auch im Nationalrat unbestritten war, sind die Voraussetzungen gegeben, wenn Waffen und Hilfsmittel erstens der Ausübung ihrer Aufgaben dienen, also im Rahmen der Kontrolle von Waren und Personen in Transportmitteln sowie von Ermittlungen und Strafuntersuchungen. Die Voraussetzungen sind auch gegeben, wenn sie zweitens an den Waffen und Hilfsmitteln ausgebildet sind und wenn sie drittens bei der Ausübung ihrer Tätigkeit besonderen Bedrohungen ausgesetzt sein können.
Der Antrag der Minderheit möchte hier nicht die Umschreibung, "wenn sie dabei besonderen Bedrohungen ausgesetzt sein können", sondern die Umschreibung "wenn sie dabei [PAGE 1292] besonderen Bedrohungen ausgesetzt [...] sind". Der gleichlautende Antrag wurde in der Kommission mit 12 zu 1 Stimmen abgelehnt. Denn die Kommission war klar der Auffassung, dass man gegen mögliche Bedrohungen gewappnet sein muss und nicht erst dann reagieren soll, wenn es schon zu spät ist.
Der Antrag der Minderheit würde dazu führen, dass Mitarbeitende des BAZG Waffen und Hilfsmittel nicht tragen dürfen, bevor die Bedrohung konkret eintritt. Das wäre auf der praktischen Ebene ein schwierig zu lösendes Problem: Die Vorgabe, wonach sie sich erst dann bewaffnen dürfen, wenn die Bedrohung praktisch da ist, wäre in der Realität schwierig umzusetzen. Es gibt Tätigkeiten wie die Kontrolle von Waren und Personen oder im Rahmen von Strafuntersuchungen, bei welchen jederzeit damit gerechnet werden muss, dass das Gegenüber zur Waffe greift. Deshalb muss man eben den Entwurf des Bundesrates unterstützen.
Die Bewaffnung im BAZG erfolgt bereits heute - und das soll auch in Zukunft so sein - auftragsbezogen und gezielt. Der Bundesrat hat die entsprechende Regelung im Februar 2024 in der Zollverordnung präzisiert, womit diese Frage, die ja zu grösseren Diskussionen geführt hat, auch für die Personalverbände geklärt ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit, bestehend aus einer Person, abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.