Schwander Pirmin · Ständerat · 2024-12-18
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-18
Wortprotokoll
Es geht ja hier um renitente Minderjährige, und ich betone: Minderjährige. Wir kennen noch einen anderen Begriff aus dem Strafrecht. Bei den dort aufgeführten Delikten geht es auch um die Frage der Strafmündigkeit. Das Mindestalter für die Strafmündigkeit ist wesentlich tiefer, aber hier sprechen wir von minderjährigen Personen.
Es stellt sich die Frage, ob wir im Gesetz erwähnen müssen, dass den Interessen oder auch dem Schutz von Minderjährigen bei der Durchsuchung besondere Beachtung geschenkt werden muss. Bei Minderjährigen und insbesondere bei Strafmündigen - hier sprechen wir von einem Alter ab 10 Jahren, ab dann gilt die Strafmündigkeit - muss eine Durchsuchung ohnehin immer altersgerecht und verhältnismässig sein und dem Entwicklungsstand entsprechen. Hinzu kommt die Frage, ob eine Vertrauensperson dabei sein darf; sie wird übrigens von Behörden immer häufiger verneint, leider. Das sind die Rechte von Minderjährigen, das sind die Rechte von 10-jährigen Kindern, sobald sie strafmündig werden. Das sind ohnehin schon ihre Rechte. Diese müssen so oder so beachtet werden.
Jetzt stellt sich aus meiner Sicht die Frage, ob wir hier nochmals erwähnen, was ohnehin klar ist. Ich habe das Wort Entwicklungsstand erwähnt. Das steht hier nicht, aber es ist wichtig, dass auch der Entwicklungsstand und die Urteilsfähigkeit eines 10-jährigen Kindes, das unter die Strafmündigkeit fällt, beachtet werden müssen. In der Bestimmung steht jetzt "Interessen" bzw. "Schutz". Nun ist die Frage, ob wir mehr wollen als das, was heute schon angewendet wird.
Im Sinne der Rechtssicherheit bin ich überzeugt, dass wir das, was Kindern ohnehin gewährt werden muss - aus Sicht des Kindeswohls, der Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen und insbesondere eben von Strafmündigen ab 10 Jahren -, hier nicht noch einmal erwähnen müssen. Ich glaube, das müssen wir nicht, weil das zu Rechtsunsicherheit führt, und im Sinne der Rechtssicherheit bin ich überzeugt, dass wir diesen Satz streichen können. Damit streichen wir aber nicht die Rechte von Minderjährigen und von Strafmündigen.
Ich bitte Sie deshalb im Sinne der Rechtssicherheit, diesen Satz zu streichen.