Fässler Daniel · Ständerat · 2024-12-18
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18
Wortprotokoll
Mit der Botschaft vom 24.[NB]April 2024 hat der Bundesrat dem Parlament den Entwurf für eine Änderung des Asylgesetzes vom [PAGE 1339] 26.[NB]Juni 1998 unterbreitet. Hauptziel dieser Revision sind Regelungen im Bereich der Unterbringung und Betreuung in den Zentren des Bundes und der Unterkünfte an den Flughäfen, der Sicherheit in diesen Unterkünften sowie der Übertragung der entsprechenden Aufgaben an Dritte. Zu diesem Zweck soll im Asylgesetz ein neuer Abschnitt "Betrieb der Zentren des Bundes und der Unterkünfte an den Flughäfen" eingefügt werden. Die Revision wird zudem dazu genutzt, Grundzüge des Disziplinarverfahrens neu auf Gesetzesstufe zu regeln.
Anlass zur Revision gaben Vorwürfe im Frühjahr 2021, wonach es in den Zentren des Bundes zu Gewaltanwendung durch Mitarbeitende der Sicherheitsdienste gekommen war. Das Staatssekretariat für Migration nahm diese Vorwürfe zum Anlass, die Gewährleistung der Sicherheit in den Bundeszentren extern untersuchen zu lassen. Alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer kam in seinem Bericht vom 30.[NB]September 2021 zum Schluss, dass in den Bundesasylzentren keine systematische Gewalt angewandt wird und dass die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden. Er empfahl jedoch verschiedene Verbesserungen im Sicherheits- und Disziplinarbereich.
Darauf baut diese Revisionsvorlage auf. Sie berücksichtigt zudem zwei neuere Urteile des Bundesgerichtes bzw. des Bundesstrafgerichtes, welche sich ebenfalls mit diesen Fragestellungen auseinandergesetzt haben.
Der Nationalrat hat die Vorlage in der vergangenen Herbstsession als Erstrat beraten und sie in der Gesamtabstimmung mit 104 gegen 87 Stimmen angenommen. Das Amtliche Bulletin über die Beratungen im Nationalrat sowie das betreffende Protokoll der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates zeugen davon, wie kontrovers die Vorlage im Erstrat diskutiert wurde. Allerdings wurden am Schluss der Beratungen nur wenige Änderungen am Entwurf des Bundesrates beschlossen.
Unsere Kommission befasste sich an zwei Sitzungen mit der Revisionsvorlage. Sie trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und hiess sie nach durchgeführter Detailberatung mit 12 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung einstimmig gut. Der Fahne können Sie entnehmen, dass unsere Kommission einige Änderungen beantragt. Es bestehen auch Minderheiten, auf die wir in der Detailberatung zu sprechen kommen werden.
Ich beantrage Ihnen zum Schluss namens der Kommission Eintreten auf die Vorlage.