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Zopfi Mathias · Ständerat · 2024-12-18

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2024-12-18

Wortprotokoll

Der Berichterstatter hat die Ausgangslage bereits gut dargelegt und auch gesagt, was die Minderheit Ihnen beantragt. Weshalb diese Differenz zwischen 15 und 18 Jahren?

Zuerst einmal klingt die vorläufige Festhaltung für zwei Stunden harmlos. Aber es handelt sich dabei dennoch um eine Zwangsmassnahme, die die persönliche Freiheit und die Bewegungsfreiheit einschränkt, ohne dass ein Verfahren stattgefunden hätte. Wir müssen auch sehen, dass wir hier von Personal reden, das seine Arbeit unter schwierigen Umständen sicher gut macht, aber für den Umgang mit Minderjährigen womöglich nicht in jedem Fall genügend geschult ist. Vor allem aber ist für die Minderheit relevant, dass die Kinderrechtskonvention die Grenze nun einmal bei 18 Jahren setzt. [PAGE 1347] Nationalrat Jost hat in diesem Zusammenhang im Nationalrat die Frage gestellt, ob es denn angemessen und verhältnismässig ist, wenn Kinder - als "Kind" gilt man in diesem Kontext nun eben bis 18 Jahre - oder Jugendliche, die von Fluchterfahrungen traumatisiert sind, von wenig ausgebildetem Personal gewaltsam festgehalten werden.

Nochmals: Ich stelle nicht in Abrede, dass die Leute gut ausgebildet werden und auch für solche Situationen geschult werden, aber man sollte junge Menschen, Unter-18-Jährige, anders anpacken als Erwachsene - wie wir das notabene in unserem Strafrecht auch machen. Wenn es sich um besondere Fälle handelt, kann immer noch die Polizei gerufen werden, oder es greift auch hier wieder das Strafrecht.

Ich bitte Sie also mit der Minderheit, sich hier für die Grenze bei 18 Jahren, die wir notabene an vielen anderen Orten auch haben, einzusetzen.

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