Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-18
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-18
Wortprotokoll
Die beiden Motionen verlangen, dass das Recht auf Familiennachzug für vorläufig aufgenommene Personen abgeschafft wird. Der Auftrag ist klipp und klar. Da ist kein anderes Zeichen herauszulesen. Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass niemand, der hier mit dem Status "vorläufig aufgenommen" in der Schweiz ist, je eine Familie nachziehen kann. So lautet der Auftrag, und in dieser Absolutheit des Auftrags verletzen beide Motionen die Verfassung und das Völkerrecht. Artikel 13 unserer Bundesverfassung und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützen das Recht auf Familienleben. Beide Bestimmungen gewährleisten also auch das Recht auf Familiennachzug - nicht absolut, ich komme auch darauf noch zurück.
Aber wichtig ist zunächst einmal, dass dieses Recht in der Schweiz nicht automatisch gilt, überhaupt nicht. Es gibt eine ganze Reihe von Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Familiennachzug gewährt wird, und diese Bedingungen sind streng. Zunächst einmal gilt eine Wartefrist, die nach neuer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zwei Jahre beträgt. Zwei Jahre sind eine lange Zeit, um von der Familie getrennt zu leben. Das wissen zumindest die Väter und Mütter in diesem Raum, glaube ich, ziemlich gut. Weiter können, es wurde gesagt, nur die Ehefrauen - es sind fast immer Ehefrauen - und Kinder nachgezogen werden, also nicht weitere Verwandte. Die Familie, die nachziehen will, darf nicht von Sozialhilfe abhängig sein. Für eine vierköpfige Familie bedeutet das einen Lohn in der Grössenordnung von 4000 Franken. Mit einem 100-Prozent-Job als Küchenhilfe wird das schon mal knapp. Zudem braucht es eine genügend grosse Wohnung. Auch das ist eine grosse Herausforderung, das wissen Sie. Wer die Familie nachziehen will, muss auch die Sprache am Wohnort sprechen, er muss sprachliche Bedingungen erfüllen.
Die Kriterien sind also ausgesprochen streng, und schon heute bewirken diese Kriterien einen Abschreckungseffekt. Der besteht schon mit dem Status quo; wir sind in diesem Bereich strenger als die meisten Länder rund um uns herum. Das ist auch der Grund, warum wir von diesen sogenannten vorläufig Aufgenommenen - die kommen ja aus Bürgerkriegs- oder Kriegsländern - verhältnismässig weniger haben als zum Beispiel Deutschland oder Österreich, unsere Nachbarn. Es gibt also bereits einen Abschreckungseffekt.
Aber die Aussicht auf Familiennachzug ist eine Motivation, eine riesige Motivation, einen Job zu suchen, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und sich zu integrieren. Geschätzte Väter in diesem Raum: Gibt es eine grössere Motivation, Vollgas zu geben, als wieder mit seinen Lieben zusammen sein zu können? Gibt es eine grössere Motivation, die Sprache zu lernen, seinen Job zu machen, sich zu integrieren? Wahrscheinlich nicht. Wie streng die Bedingungen sind, sieht man übrigens schon daran, dass es nur etwa 200 Gesuche pro Jahr gibt, und ungefähr 100 davon werden abgelehnt.
Ich sehe keinen Pull-Effekt, wenn wir diese Motion ablehnen. Es werden nicht mehr kommen, die Migration wird so nicht gesteuert. Aber wem nützt es, wenn diese Männer jahrelang allein in der Schweiz leben? Wir haben sicher weniger Probleme, wenn sie einen Job haben, wenn ihre Familien da sind, als wenn dies nicht der Fall ist und sie nicht einmal die Aussicht darauf haben, dass dies je geschehen wird. Das sind die rechtlichen Voraussetzungen.
Es gibt aber auch noch eine Ebene, die darüber hinausgeht. Wir alle haben unseren Eid oder unser Gelöbnis auf die Verfassung abgelegt. Die Verfassung ist nicht einfach ein Stück Papier. Das sind die Werte, die unsere Gesellschaft zusammenhalten. Es geht um Demokratie, es geht um Freiheit, und es geht auch um Menschlichkeit. Ich glaube, dass wir uns am Ende selber schaden, wenn wir diese Werte infrage stellen. Die Motionen sind nicht vereinbar mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz. Auch damit tun wir uns keinen Gefallen. Gerade die Schweiz hat ein vitales Interesse an einer regelbasierten Weltordnung.
Ich möchte im Folgenden erklären, warum das Bundesamt für Justiz der Meinung ist, dass hier Verfassung und Völkerrecht geritzt werden. Herr Fässler hat richtig ausgeführt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Ländern bei der Interpretation der Frage des Familiennachzugs tatsächlich einen grossen Spielraum lässt. Der Gerichtshof sagt ganz klar, dass das eingeschränkt werden kann, und er sagt auch klar, dass die Länder hier verschiedene Möglichkeiten haben, das einzuschränken. Allerdings, und das kommt im Urteil des EGMR gegen Dänemark klar zum Ausdruck, sagt er, dass dieser Spielraum, den der Staat in diesem Bereich geniesst, nicht absolut sein kann. Hier ist er klar. Und die Forderung, ich habe es gesagt, ist absolut. Der Staat hat keine Möglichkeit für Ausnahmen mehr. Das ist auch der Grund, warum das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung übernommen hat. Sie sieht eine Verhältnismässigkeit und eine Verhältnismässigkeitsprüfung im Einzelfall als zwingend an.
Noch ein Wort zum Status "vorläufig aufgenommen": Es wurde hier mehrfach gesagt, es sei illegal, dass Personen mit diesem Status hier sind, es sei ein Missbrauch, dass sie noch hier sind. Der Status "vorläufig aufgenommen" wurde in der Schweiz als klassischer Fall für Kriegsflüchtlinge und Bürgerkriegsflüchtlinge eingeführt. Das ist das Ziel dieses Status, genau wie bei den Ukrainerinnen und Ukrainern. Dort sind allerdings so viele gekommen, dass man einen separaten Status geschaffen hat, damit nicht alle über das Asylwesen abgewickelt werden müssen. Aus anderen Bürgerkriegssituationen - Syrien, Afghanistan - kamen nicht so viele auf einmal. Deshalb hat man diesen Status geschaffen. Weil man diese Leute nicht zurückführen kann, sind sie legal hier, sie missbrauchen das Recht nicht. Wenn Sie mit diesem Status Mühe haben, wenn Sie finden, wir müssten diesbezüglich strenger sein, dann müssen Sie bei diesem Status ansetzen, aber nicht beim Familiennachzug. Da helfen Sie nicht.
Zum Schluss noch folgende Bemerkungen: Sie brauchen kein Zeichen zu setzen, die Botschaft ist längst angekommen. Es gibt grosse Herausforderungen im Bereich der Migration, es gibt grosse Herausforderungen auch im Bereich der Flüchtlingsmigration. Unsere Gemeinden, unsere Kantone warten, wie Herr Schwander gesagt hat, auf Lösungen. Deshalb setze ich auf den Dialog mit den Gemeinden und den Kantonen. Wir sind wieder im Gespräch, wir machen eine Gesamtstrategie Asyl, und dort klären wir auch solche Fragen: Welche Massnahmen können wir gemeinsam ergreifen, damit weniger Leute in die Schweiz kommen und um Asyl ersuchen? Auch diese Frage ist dort auf der Traktandenliste, zusammen mit vielem mehr. Was aber wir und die Gemeinden brauchen, sind nicht Zeichen, nicht Signale, sondern konkrete Vorschläge und Lösungen, und an denen arbeiten wir mit dem SEM.
Wir haben im letzten Jahr die Pendenzen um einen Viertel abgebaut. Das ist ganz wichtig: Je schneller die Verfahren abgewickelt werden, umso schneller werden das System und[NB]die[NB]Gemeinden entlastet. Wir haben das 24-Stunden-Verfahren eingeführt. Damit haben sich die Sicherheitsprobleme nachweislich und messbar reduziert. Das sind keine Wundermittel, aber es ist genau das, was die Gemeinden brauchen.
Wir haben Verhandlungen mit Italien, mit italienischen Behörden, aufgenommen. Der Minister hat uns gegenüber signalisiert, dass er bereit ist, uns im Bereich der Dublin-Rückübernahme entgegenzukommen. Da geht es um viele Menschen. Das hilft - im Gegensatz zu dieser Massnahme, die Sie hier treffen wollen. [PAGE 1355]
Wir haben weiter Pilotprojekte gemacht zur Eindämmung des Tourismus in den Bundesasylzentren, wir haben Pilotprojekte für Case-Management, für Intensivtäter - auch dies, damit die Sicherheit gewahrt ist und die Akzeptanz aufrechterhalten bleibt. Weiter haben wir - der entsprechende Brief wurde gestern versandt - den Kantonen Unterstützung zugesichert, indem wir über die Festtage bei den Status-S-Leuten einen Verteilstopp machen und darüber hinaus auf die Zuweisung von Status-S-Leuten, die noch im Verfahren sind, verzichten. Das sind Massnahmen zur Entlastung der Kantone. Das ist etwas, das wir mit ihnen zusammen machen. Das ist etwas, das im Asylbereich eben nützt. Demotivierende Zeichen gegenüber Menschen zu setzen, die sich integrieren wollen, nützt nichts, und dies wird von Gemeinden und Kantonen auch nicht gewünscht.
[VS]