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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-12-18

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18

Wortprotokoll

Ich weiss, dass es nicht Usanz ist, auf ein Votum eines Kollegen zu replizieren. Aber weil mich Ständerat Zopfi persönlich angesprochen und auf Ausführungen von mir, die ich am Montag machte, referenziert hat, möchte ich doch noch etwas dazu sagen. Herr Kollege Zopfi, ich meinerseits staune, dass Sie heute im Fazit einen Bericht des Bundesamtes für Justiz verteidigen, sich Ihrerseits aber am Montag über die klare Feststellung des Bundesamtes für Justiz hinwegsetzten, dass jene Vorlage keine Verfassungsgrundlage habe und verfassungswidrig sei.

Hier in der Sache geht es um die Frage, ob Personen, welche selber kein gefestigtes Anwesenheitsrecht in der Schweiz haben, Drittpersonen einen solchen Anspruch verschaffen können. Zur Klärung dieser Frage haben wir eine Verfassungsgrundlage, denn dieses Thema ist heute schon im Asylgesetz geregelt. Die Frage der Verfassungsmässigkeit - das ist meine Überzeugung - müssen wir selbstverständlich beim Vorliegen einer Motion ebenfalls berücksichtigen. Aber letztlich gilt es, sie dann noch vertiefter zu prüfen, wenn die Motion umgesetzt wird.

Herr Kollege Zopfi hatte vor drei Jahren eine Motion zur Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit eingereicht. Ich lehnte diese damals ab, der Rat ebenfalls. Bezüglich der Verfassungsgerichtsbarkeit geht es auch nicht um die Frage der Prüfung einer Motion, sondern um die Frage, wer bei einem Gesetz über die Verfassungsmässigkeit entscheidet. Ich bleibe dabei: Das ist Aufgabe des Parlamentes, und wir ziehen dafür präventiv auch das Bundesamt für Justiz bei.

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