Dobler Marcel · Nationalrat · 2024-12-18
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-18
Wortprotokoll
Sehr gerne nehme ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion zur Genehmigung des Übereinkommens Nummer 191 der Internationalen Arbeitsorganisation Stellung.
Wenn man die Botschaft liest, stellt man nicht unmittelbar fest, was problematisch wäre. Auch sagt der Bundesrat, dass die Ratifizierung keine Änderungen bestehender Bestimmungen im Schweizer Recht erfordert. Es ist die gleiche[NB]Diskussion[NB]wie[NB]vor[NB]einem Jahr zum ILO-Übereinkommen Nummer 190; wir reden jetzt aber vom Übereinkommen Nummer 191.
Das ILO-Übereinkommen Nummer 190 wurde in diesem Rat vor genau einem Jahr mit dem gleichen Auftrag zurückgewiesen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Ständerat das ILO-Übereinkommen Nummer 190 am 25.[NB]September 2023 mit 34 zu 6 Stimmen an den Bundesrat zurückwies. Der Nationalrat stimmte am 12.[NB]Dezember 2023 der Rückweisung ohne Gegenantrag zu.
Der vorliegende Antrag der Kommissionsmehrheit auf Rückweisung des ILO-Übereinkommens Nummer 191 an den Bundesrat enthält den Auftrag, "in einem Zusatzbericht aufzuzeigen, welche Bestimmungen des ILO-Übereinkommens Nummer 191 direkt anwendbar und welche indirekt anwendbar sind. Anschliessend ist eine ordentliche Vernehmlassung zur Vorlage durchzuführen und diese dem Parlament[NB]schliesslich zusammen mit dem ILO-Übereinkommen Nummer 190 zu unterbreiten."
In der Schweiz erlangen völkerrechtliche Verträge mit ihrer völkerrechtlichen Verbindlichkeit automatisch auch landesrechtliche Geltung. Damit ist die Frage, welche Bestimmungen eines internationalen Vertrags direkt anwendbar sind, aber noch nicht beantwortet. Über diesen ganzen Komplex schweigen sich die Botschaft wie auch das vorangehende Übereinkommen Nummer 190 weitgehend aus.
Aus diesem Grund ist es konsistent, sich beim Übereinkommen Nummer 191 gleich zu verhalten wie beim Übereinkommen Nummer 190. Es ist nämlich entscheidend, dass der Bundesrat Klarheit schafft, welche Bestimmungen effektiv direkt anwendbar sind. Das Parlament und auch alle weiteren Akteure in der Wirtschaft müssen in dieser Frage Transparenz haben. Erst dann ist es möglich, die rechtliche und praktische Bedeutung dieses Übereinkommens abschliessend zu beurteilen und einzuordnen. Der Bundesrat sagt in der Botschaft einfach, er gehe davon aus, dass die Bestimmungen in der Schweiz bereits umgesetzt würden. Damit ist aber nur die Rechtsetzung beleuchtet. Die Frage der Rechtsanwendung ist damit weder in der Botschaft noch in der bisherigen Debatte vertieft worden. Bei diesem Übereinkommen wurde kein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Wenn keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, weil die Positionen der interessierten Kreise bekannt sind, braucht es kein Vernehmlassungsverfahren. Die kontroverse Diskussion im Ständerat zum Übereinkommen Nummer 190 hat aber genau das Gegenteil gezeigt.
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, das Übereinkommen zurückzuweisen mit den Aufträgen, einen Zusatzbericht zu erstellen und ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Gemeinsam mit dem Übereinkommen Nummer 190 sollen diese Erkenntnisse vorgelegt und beraten werden.
Folgen Sie also der Mehrheit, und unterstützen Sie die Rückweisung.