Hübscher Martin · Nationalrat · 2024-12-18
Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-18
Wortprotokoll
Nach Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form eines Zahlungsrahmens für höchstens vier Jahre bewilligt. Der aktuelle Zahlungsrahmen läuft im nächsten Jahr aus.
Mit einem einfachen Bundesbeschluss legt das Parlament die Höchstbeträge für die drei Zahlungsrahmen fest: Massnahmen zur Förderung von Produktionsgrundlagen, Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz, Ausrichtung von Direktzahlungen. Der Bundesrat beantragt mit seiner Botschaft 24.061 für die drei Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft eine Gesamtsumme von 13,817 Milliarden Franken. Der Nationalrat ist Erstrat bei dieser Vorlage, und Eintreten war in der Kommission unbestritten.
Die Botschaft ist Teil der Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Zwei wichtige Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes befinden sich aktuell in der Umsetzung, nämlich die parlamentarische Initiative 19.475 der WAK-S, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", und die Agrarpolitik ab 2022. Beide Gesetzesrevisionen müssen umgesetzt werden. Deshalb schlägt der Bundesrat die drei Obergrenzen für die Agrarausgaben von 2026 bis 2029 ohne weitere Gesetzesrevisionen vor. Die Instrumente der Agrarpolitik sollen nicht angepasst werden. Damit gewährleisten wir auch eine vom Parlament geforderte Stabilität auf Gesetzesebene.
Die Finanzkommission hat einen Mitbericht verfasst. Die entsprechenden Ausführungen werden Sie von den Kommissionssprechern direkt hören.
Beim Entwurf 2, "Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in den Jahren 2022-2025", sollen Mittel für Strukturverbesserungen, für die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz schrittweise um 30 Millionen Franken erhöht werden. Die Kompensation dieser Erhöhung soll bei den [PAGE 2488] Zahlungsrahmen für die Ausrichtung von Direktzahlungen sowie für die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz erfolgen. Die vom Bundesrat beantragte Summe liegt 1,6 Prozent unter derjenigen der laufenden Vierjahresperiode, was auf die vorgesehenen generellen Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben zurückzuführen ist.
Die Kommission kann sich aber diesem Sparvorhaben im Bereich der Landwirtschaft nicht anschliessen. Namens der WAK-N beantrage ich Ihnen, die Zahlungsrahmen für die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz und für die Ausrichtung der Direktzahlungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates um 100 bzw. um 261 Millionen Franken zu erhöhen, damit für diese Bereiche nominal gleich viele finanzielle Mittel zur Verfügung stehen wie in der laufenden Vierjahresperiode.
Die Bundesausgaben für die Landwirtschaft sind seit zwanzig Jahren konstant geblieben, während alle anderen Bereiche teilweise ein sehr starkes Ausgabenwachstum verzeichneten. Die Einkommen in der Landwirtschaft sind bereits heute ungenügend, und die Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion sind gestiegen.
Den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Bulliard 21.4585, "Einkommen der Bauernfamilien", hat die Kommission gleichzeitig mit den Zahlungsrahmen beraten und zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht zeigt schonungslos auf, wie tief die erzielten Arbeitsverdienste mit durchschnittlich lediglich 17 Franken pro Arbeitsstunde sind. Kürzungen im Bereich der Direktzahlungen und der Förderung von Produktion und Absatz sind vor diesem Hintergrund nicht zu verantworten.
Die Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion an die Folgen des Klimawandels sollen stärker unterstützt sowie die Ressourceneffizienz und die landwirtschaftliche Produktivität gesteigert werden. Schliesslich soll dadurch auch die Resilienz der Nahrungsmittelversorgung und damit die Ernährungswirtschaft verbessert werden. Es werden zwei Hauptanpassungen vorgeschlagen. Die erste ist eine Erhöhung der Strukturverbesserungen. Die dafür vorgesehenen Mittel sollen von 2025 bis 2030 schrittweise von 87 auf 125 Millionen Franken erhöht werden. Die zusätzlichen Ausgaben belaufen sich auf 86 Millionen Franken über vier Jahre. Diese Erhöhung steht im Einklang mit der Strategie Strukturverbesserung 2030 plus, die von der Finanzkommission gefordert und unterstützt wurde.
Zweitens sollen die Pflanzenzüchtung und der nachhaltige Pflanzenschutz stärker unterstützt werden. 24 Millionen Franken werden zusätzlich in die Pflanzenzüchtung, die Beratung und die Forschung investiert. Davon werden 18 Millionen Franken für die Erhöhung des Betriebsaufwandes von Agroscope verwendet. Diese Erhöhung soll innerhalb des Ausgabenplafonds bei der Produktions- und Absatzförderung kompensiert werden. Der vorliegende Entwurf nimmt[NB]dabei[NB]die[NB]Anliegen der Motion 20.3919 der WAK-S, "Forschungs- und Züchtungs-Initiative", und der Motion Schneider Meret 21.3832, "Robuste Sorten. Potenzial ausschöpfen!", auf.
Eine Minderheit unterstützt den Bundesrat mit Verweis auf die Finanzlage des Bundes und hält die vorgeschlagene Kürzung für die Landwirtschaft für verkraftbar.
Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt es die Kommission ausserdem ab, den Verpflichtungskredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen explizit an Bedingungen betreffend Wirtschaftlichkeit der Investitionen zu knüpfen. Aus Sicht der Mehrheit müssten diese Bedingungen, wenn überhaupt, in der Strukturverbesserungsverordnung aufgeführt werden. Wir sind davon überzeugt, dass diese Frage wie die Frage des landwirtschaftlichen Einkommens generell die Kommission auch künftig beschäftigen werden.
Gerne gebe ich auch die Haltung unserer Kommission zu den Anträgen der Minderheit I (Kälin) und der Minderheit II (Fehlmann Rielle) der Finanzkommission bekannt. Die Minderheit[NB]I schlägt vor, die Beträge für die Absatzförderung bei Fleisch, Eiern und Wein zu kürzen. Solche Veränderungen sind nicht in einem Zahlungsrahmen zu prüfen, sondern, wenn schon, im Rahmen einer Analyse oder einer Gesetzesrevision. Die Minderheit II schlägt vor, bei den Beihilfen für Tabak- und Rübenanbau zu kürzen. Der Tabakanbau wird nicht mit Mitteln aus der Förderung von Produktion und Absatz unterstützt, er geht also nicht über das ordentliche Bundesbudget. Der Einzelkulturzuschlag für Zuckerrüben ist gesetzlich verankert und bis 2026 befristet. Danach wird dieser Betrag wieder gesenkt. Zurzeit laufen auch Gespräche mit der Branche, um eine Lösung auf Verordnungsstufe zu finden, damit die Attraktivität dieser Kultur erhalten bleibt. Die WAK-N unterstützt keinen dieser beiden Minderheitsanträge.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, auf das Geschäft einzutreten, alle Minderheitsanträge abzulehnen und den Mehrheitsanträgen der WAK zuzustimmen.