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Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-12-18

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-18

Wortprotokoll

Herr Rieder, ich kann Ihnen nur sagen, dass Sie mir aus dem Herzen sprechen. Ich kann jedes Wort unterschreiben, das Sie gesagt haben. Ich würde sogar noch weiter gehen.

Die Geldwäschereistrafnorm wurde 1990 eingeführt. Vor 1990 gab es logischerweise auch schon Geldwäscherei, aber weniger als heute. Heute wird mehr Geld gewaschen als vor 1990. Warum? Weil heute weltweit und auch in der Schweiz mehr Drogen verkauft werden und weil ein Grossteil der Geldwäscherei durch den Drogenhandel verursacht wird. Wenn ich mich richtig erinnere, war es Richter Falcone in Italien, der in den 1980er-Jahren gesagt hat, die beste Methode zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität sei es, nicht die verantwortlichen Personen zu suchen, sondern der Spur des Geldes zu folgen. Das ist eine nette Idee, nur funktioniert sie nicht. Ich habe noch nie gesehen, dass ein Drogenkartell beispielsweise sagt: Wir haben unsere Tätigkeit eingestellt, weil es mit der Geldwäscherei zu kompliziert geworden ist. Denn die Kosten der Geldwäscherei werden einfach auf den Konsumenten überwälzt, wenn Sie so wollen - der Preis wird entsprechend angepasst. Kosten verursacht die Geldwäscherei daher vor allem bei uns, also beim Staat.

Hinzu kommt bei vielen Strafnormen Folgendes, wir haben das einmal an der Universität Zürich untersucht: Wir haben diese Woche über andere unsinnige Strafnormen gesprochen, zum Beispiel das Verbot von Stalking. Auch Stalking wird man nicht durch eine Strafnorm verbieten können. Jetzt könnte man sagen: Nützt es nicht, so schadet es nicht. Die Geldwäschereistrafnorm ist jedoch wahrscheinlich eine der schädlichsten Strafnormen, die es überhaupt gibt. Denn damit wird die organisierte Kriminalität dazu gezwungen, in die legale Wirtschaft zu gehen. Früher gingen solche Täter - ich sage es vereinfacht - mit einem Koffer voller Geld auf die Bank, und wenn sie etwas kaufen wollten, hoben sie Geld ab. Mit der Geldwäschereistrafnorm werden sie heute gezwungen, in Immobilien, in Restaurants und in Unternehmen zu investieren. Von daher gebe ich Ihnen absolut recht.

Der entscheidende Punkt bei der Vorlage, die wir jetzt beraten, ist aber folgender, da sind wir uns einig: Wir beraten sie nicht, weil wir in der Kommission für Rechtsfragen entschieden hätten, ein Transparenzregister zu machen, sondern wir stehen, wie Sie richtig gesagt haben, im internationalen Kontext. Von daher bleibt uns nichts anderes übrig - ich sage es ganz offen -, als jeden Unsinn mitzumachen, und das tun wir seit dreissig Jahren.

Die Frage, die Sie aufgeworfen haben, ist eine berechtigte: Wie können wir mit diesem Unsinn aufhören? Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Am liebsten würde ich einen Vorstoss zur Abschaffung sämtlicher Geldwäscherei-Bekämpfungsnormen einreichen. Nur würde man mich dann wahrscheinlich für unzurechnungsfähig erklären, weil das ein internationaler Trend ist. Kein Mensch in diesen Gremien fragt sich jedoch, ob man damit irgendetwas erreicht.

Es ist so, wie wenn Sie Kopfschmerzen haben und Folgendes passiert: Sie gehen zum Arzt und bekommen ein Medikament. Eine Woche später gehen Sie wieder zum Arzt und sagen: Ich habe immer noch Kopfschmerzen. Der Arzt sagt Ihnen, Sie sollen zwei Tabletten nehmen statt eine. Beim nächsten Arztbesuch sagt er: Nehmen Sie fünf Tabletten statt eine. Wir sind mittlerweile wahrscheinlich sozusagen bei 50 Tabletten angelangt. Man müsste sich in dieser Situation einmal die Frage stellen, ob das wirklich das geeignetste Medikament ist. Wahrscheinlich käme man zum Schluss, dass es das vermutlich nicht ist. Das tut in diesem Fall aber niemand, man reguliert einfach immer weiter.

Langer Rede kurzer Sinn - ich habe mich aufgrund des hervorragenden Votums von Kollege Rieder etwas mitreissen lassen -: Ich bin der Meinung, dass wir das in der Kommission für Rechtsfragen besprechen müssen. Aber grundsätzlich: Es nützt nichts, wenn wir bei jeder Vorlage zähneknirschend mitmachen oder dann doch nicht mitmachen. Wie Sie am Beispiel dieser Vorlage gesehen haben, kommt das Thema nach zwei Jahren wieder zurück, und dann können wir hier zähneknirschend die gleiche Diskussion führen wie bereits vor zwei Jahren.

Zusammengefasst: Wir müssen hier eintreten und dieses Register machen. Ich bin gleicher Meinung wie Sie; es macht mir keinen Spass, aber es ist nun einmal so. Wenn wir uns dieser Frage aber grundsätzlich stellen wollen - ich glaube, das wäre richtig -, sollten wir das Thema in der Kommission für Rechtsfragen in Ruhe besprechen.

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