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Metzler Ruth · Bundesrat · 1999-12-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-13

Wortprotokoll

Die berechtigten Fragen von Herrn Steinegger zur Situation im Bereich des Vollzuges führten bereits Ende 1997 zu einer engagierten Diskussion zwischen Bund und Kantonen; im November 1997 wurde auch eine gemeinsame, paritätische Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese erstellte einen Schlussbericht, der Ende Juni letzten Jahres von der Schweizerischen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) einstimmig verabschiedet wurde.

Kernstück dieses Schlussberichtes ist ein Aktionspaket mit über 70 Massnahmen. Das zentrale Element bildet die Verstärkung der Vollzugsunterstützung durch den Bund zugunsten der Kantone. Dazu gehört vor allem die Schaffung der neuen Fachabteilung Vollzugsunterstützung im Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), die bis Mitte nächsten Jahres voll operativ sein wird. Die Fachabteilung Vollzugsunterstützung ist für die zentrale Beschaffung von Reisedokumenten bei den gegenwärtig wichtigsten Herkunftsstaaten und für die Vollzugsunterstützung im gesamten Asyl- und Ausländerbereich verantwortlich. Im Gegenzug erwartet der Bund von den Kantonen eine einheitlichere Vollzugspraxis und eine konsequente Umsetzung der bundesrätlichen Politik.

Auch die Zusammenarbeit mit dem EDA wurde institutionalisiert. Sie betrifft etwa die Vertretungen vor Ort bei Rückschaffungen oder den Einsatz von EDA-Stagiaires im BFF.

Ein wichtiges Instrument - Herr Steinegger erwähnte es soeben noch einmal - ist die Anwendung der politischen Konditionalität.

In den bilateralen Beziehungen zu Herkunfts- und Transitstaaten, von denen unkontrollierte Wanderungsbewegungen ausgehen, werden schweizerische Leistungen in Zukunft unter anderem von einer wirksamen Zusammenarbeit im Bereich der Migration abhängig gemacht. Mit der Anwendung der politischen Konditionalität soll unter anderem erreicht werden, dass die Rückkehr von Personen, deren Anwesenheit in der Schweiz nicht geregelt werden kann, in ihre Heimat- oder Herkunftsstaaten ermöglicht wird.

Herr Steinegger hat gefordert, diese Konditionierung in jedem Fall anzuwenden, auch bei der humanitären Hilfe. Nach Auffassung des Bundesrates kann dies nicht so generell gesagt werden; es soll aber nicht ausgeschlossen sein.