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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-12-18

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18

Wortprotokoll

Ich glaube, die Mehrheit, die jetzt vom Berichterstatter, von Ständerat Jositsch, vertreten wurde, und die Minderheit gehen im Grundsatz vom gleichen Problem aus, nämlich davon, dass das Transparenzregister unvollständig oder unrichtig sein kann. Deshalb hat die Kommission, auch ohne dass es dazu einen Minderheitsantrag gegeben hat, bei Artikel 1 dieses Gesetzentwurfes, beim Zweckartikel, eine Änderung vorgenommen. Der Bundesrat hat bei Artikel 1 Absatz 3 vorgeschlagen, dass das Gesetz und im Ergebnis das Register sicherstellen sollen, dass die Behörden zu richtigen, vollständigen und aktuellen Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen der juristischen Personen und Trusts kommen. Wir haben das korrigiert, indem wir es abgeschwächt haben, weil klargeworden ist, dass das Transparenzregister unrichtige Angaben enthalten kann. Daher hat das Transparenzregister keine Beweiskraft im Sinne von Artikel 9 des Zivilgesetzbuches.

Auch der Bundesrat geht von einer möglichen Fehlerhaftigkeit aus. Daher schlägt er bei Artikel 38 vor - dazu kommen wir nachher noch -, dass sowohl die Behörden als auch die Finanzintermediäre die Pflicht haben, eine Meldung zu machen, wenn Zweifel an der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität des Registereintrags bestehen. Bestehen aber keine Zweifel an der Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Registereintrags, dann müssen sich beispielsweise die Finanzintermediäre und auch die Behörden auf die Richtigkeit der Einträge im Transparenzregister verlassen können. Aus diesem Grund ist es zentral, dass das Transparenzregister die Richtigkeitsvermutung geniesst.

Dem Staat kommt letztlich eine grosse Verantwortung zu, und dieser kann er sich nicht mit dem Argument entziehen, dass dies einen zu grossen Aufwand verursache. Führt der Bund ein Register ein, das er zudem selber führt, muss er [PAGE 1372] auch die Korrektheit des Inhalts sicherstellen. Dies kann nicht beispielsweise auf die Finanzintermediäre oder die Unternehmen überwälzt werden.

Es ist vor allem für Finanzintermediäre absolut zentral, dass sie das Register bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten als verlässliche Quelle nutzen können. Nur so wird Geldwäscherei bekämpft. Wenn wir dem Bundesrat und damit auch der Kommissionsmehrheit folgen und sagen würden, was im Transparenzregister steht, sei nur deklaratorisch und könne auch falsch sein, dann könnten wir auf diesen riesigen, letztlich aber unnützen Aufwand verzichten. Ein vom Bund geführtes Register, auf das man sich nicht verlassen kann, macht schlicht keinen Sinn.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Minderheit zu folgen.