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Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2024-12-18

Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18

Wortprotokoll

Es dürfte wohl klar sein, dass ich mich hier melde und eine Gegenposition zu jener des Sprechers der Kommission einnehme. Ich gehöre nämlich zusammen mit fünf weiteren Kolleginnen aus dem Nationalrat zu den Einreicherinnen dieser parlamentarischen Initiative, welche Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches erweitern will.

Aktuell sind gemäss dem Strafgesetzbuch lediglich die öffentlichen Aufrufe zu Hass, Diskriminierung und Gewalt und die Verbreitung von Ideologien, die auf die systematische Verleumdung und Herabsetzung abzielen, strafbar, die aufgrund der Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung begangen werden. Diese parlamentarische Initiative will den Straftatbestand dahin gehend erweitern, dass auch der Aufruf zu Hass und Gewalt, der aufgrund des Geschlechts erfolgt, strafbar sein soll.

Sie sehen es: Im Nationalrat fand das Anliegen fraktionsübergreifend eine klare Mehrheit, was wohl auch daran liegt, dass die parlamentarische Initiative Urheber aus verschiedenen politischen Lagern hat. Ich habe mich aus verschiedenen Gründen dafür eingesetzt, wobei ein Grund im Zentrum steht: Gewalt entsteht aus Worten. Worte bilden sozusagen die Grundlage für potenzielle oder darauf folgende Taten. Ihre Absicht, die Absicht dieser Worte, ist letztlich die Verwirklichung der Gewalt. Ich erfinde das nicht, wenn ich sage, dass aus Worten Taten werden. Worte können beispielsweise, im Grossen gesehen, Vorbereitungshandlungen eines Krieges sein, Propaganda - die Schaffung von Feindbildern, das Einschwören auf den Gegner als hassenswerte Figur, der Aufruf zu Hass.

Die explizite Nennung des Geschlechts in Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs soll lediglich eine Schutzlücke schliessen, nämlich zu Artikel 8 der Bundesverfassung, wo klar festgehalten ist, dass niemand aufgrund des Geschlechts diskriminiert werden darf. Wieso nennt man in der Bundesverfassung das Geschlecht, wenn man danach der Prävention den Riegel schieben will? Solche Aufrufe zu Hass, Diskriminierung und Gewalt - sei es im Internet, im öffentlichen oder im häuslichen Bereich - müssen doch einfach Konsequenzen haben.

Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs ist mehr als eine reine Strafnorm. Es ist ein normatives Signal, in dem sich die Werte unserer Gesellschaft widerspiegeln. Die bisherigen Erweiterungen, zuletzt um das Kriterium "sexuelle Orientierung", haben gezeigt, dass diese Norm auch gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung trägt. Hass, Diskriminierung, Gewalt aufgrund des Geschlechts sind dabei nicht eine neuartige Erscheinung, sondern eine Problematik, die schon tiefer in unserer Gesellschaft verwurzelt ist. Dieser soll nun ein Riegel geschoben werden.

Es geht wirklich nicht darum - die Vorlage wird ja dann ausgearbeitet -, alltägliche Konflikte oder Meinungsäusserungen zu kriminalisieren, was die Gerichte überlasten würde. Vielmehr geht es um die wirklich schwerwiegenden Fälle von Hass- und Gewaltaufrufen. Diese beantragte Erweiterung folgt somit keinem willkürlichen Muster, sondern basiert auf spezifischen gesellschaftlichen Bedürfnissen. Bei diesen Bedürfnissen unterscheidet man auch nicht zwischen Minderheiten oder Mehrheit. Es geht vielmehr um den Schutz von Bereichen, die für Hass- und Diskriminierungsaufrufe anfällig sind, wie es das Geschlecht nun einmal ist. Die aktuelle Norm ist auch nicht darauf ausgerichtet, nur Minderheiten einen Schutz zu gewähren, sondern Gruppen, die strukturell zu Opfern solcher Taten werden. Auch bedarf es dieser Erweiterung, damit Fälle aufgefangen werden können, die nicht durch Artikel 259 StGB, "Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit", gedeckt sind. Dieser setzt eine Gefährdung durch Gewalt voraus, während der anzupassende Artikel 261bis auch die systematische Herabsetzung berücksichtigt, die noch nicht in eine greifbare Gefahr oder gar in physische Gewalt mündet, aber dies kann.

Der ursprüngliche Fokus dieses Vorstosses war der Schutz von Frauen. Es gibt aber in unserer Gesellschaft, und mich interessieren diese Fälle, auch Hass, Diskriminierung und Gewalt gegen Männer, die spezifisch aufgrund des Geschlechts stattfinden. Ich finde, dieses Tabuthema sollte nicht vernachlässigt werden.

Vielleicht noch zum Bestimmtheitsgebot: Wenn man sagt, es sei zu unklar, dann muss ich auch aufgrund meiner parlamentarischen Geschichte schon ein bisschen schmunzeln. Denn beim Verbot der Nazi-Symbolik habe ich diese Problematik damals auch angeschaut und gesehen, dass man diese Nazi-Symbole über Jahre hinweg nicht verbieten wollte. Man hat damals immer gesagt, das Verbot sei zu offen formuliert, bei Nazi-Symbolik und überhaupt rassistischen Symbolen gehe das nicht. Ich habe dann einen Vorstoss geschrieben, in dem ich ganz bestimmt formuliert habe, was strafbar ist. Was war die Reaktion? Es hiess, jetzt sei es wieder zu bestimmt. Also ich glaube, in der Ausarbeitung wird es wohl möglich sein, "Geschlecht" so zu umschreiben, dass auch klar ist, was gemeint ist.

Der Kommissionssprecher hat die kleine Achillesferse des Ganzen erwähnt, wonach vielleicht Unklarheiten bestehen, weil unterdessen, seit wir diesen Vorstoss eingereicht und wirklich klar auf das Geschlecht fokussiert haben, neue Begrifflichkeiten und Diskussionen entstanden sind bezüglich Neudefinitionen des Geschlechts. Aber da diese noch nicht umschrieben sind, glaube ich, kann in einer Ausarbeitung dieser Gesetzesvorlage klar davon ausgegangen werden, was ursprünglich gemeint war.

Ich bitte Sie also, diese parlamentarische Initiative in dieser ersten Phase zu unterstützen.