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Stark Jakob · Ständerat · 2024-12-18

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-18

Wortprotokoll

Wir behandeln heute zum Abschluss ein politisch etwas weniger befrachtetes Thema. Es ist ein Anliegen des Kantons Appenzell Ausserrhoden, des Kantons unseres Präsidenten. Wie die Kommissionssprecherin gesagt hat: Das Anliegen ist bezüglich der Bewilligung von Solaranlagen erfüllt, aber - die Initiative beinhaltet eben eine zweifache Forderung - es fehlt eine einfache Regelung für Kleinwindanlagen bis 30 Meter Höhe. Wegen diesem zweiten Anliegen empfiehlt Ihnen meine Minderheit, der Standesinitiative Folge zu geben.

Ich gebe eine kurze Begründung: Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist ein typisches Streusiedlungsgebiet mit sehr vielen Einzelhöfen, Wohn- und Nebengebäuden ausserhalb der Bauzonen. Ausserhalb der Bauzonen ist es natürlich sehr, sehr schwierig, etwas zu realisieren. Es ist deshalb kein Zufall, dass aus diesem Gebiet die Forderung kommt, die Errichtung von Kleinwindanlagen zu ermöglichen. Die Landbevölkerung empfindet es als unverhältnismässig und ungerecht, dass Grosswindkraftanlagen bis 300 Meter Höhe auf exponierten Höhen und neu sogar im Wald errichtet werden dürfen, während zehnmal kleinere Kleinwindanlagen bis 30 Meter Höhe kaum bewilligungsfähig sind.

Man muss berücksichtigen, dass Kleinwindanlagen technisch grosse Fortschritte gemacht haben und in sehr unterschiedlicher Form daherkommen. Sie können einen wertvollen Beitrag für die Stromversorgungssicherheit im Winter leisten, und wenn es Personen gibt, die eine solche Anlage auf ihrem Gebäude oder ihrem Grundstück ausserhalb der Bauzone errichten und betreiben möchten, so soll ihnen das unter Einhaltung klarer Regeln selbstverständlich ermöglicht werden. Was wir heute haben, ist eine unnötige Einschränkung der persönlichen und unternehmerischen Freiheiten. Es ist deshalb richtig, gesetzliche Bestimmungen anzupassen, die aus einer Zeit stammen, als es solche Kleinwindanlagen überhaupt noch nicht gab.

Ich stelle mir vor, dass die nötige Ergänzung des Raumplanungsgesetzes (RPG) analog zum neuen Artikel 18a RPG für Solaranlagen geschehen kann. Für Kleinwindanlagen wären trotzdem weiterhin vorgeschrieben: die nötige Einpassung in die Umgebung, der Immissionsschutz für die Nachbarschaft und die strikte Baubewilligungspflicht in Landschaftsschutzzonen sowie bei Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung.

Ich glaube, wenn wir alle diese Bedingungen berücksichtigen, ist es gerechtfertigt, diese Standesinitiative zu unterstützen, und ich danke Ihnen, wenn Sie meiner Minderheit zustimmen.