Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-12-19
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-19
Wortprotokoll
In diesem Geschäft gab es noch zwei Differenzen. Bei der einen handelte es sich um die Übergangsfristen. Wir wollten eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren. Der Nationalrat wollte eine Übergangsfrist von nur einem Jahr. In der Einigungskonferenz hat die nationalrätliche Variante obsiegt. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen also eine Übergangsfrist von einem Jahr. Das ist unschön und entspricht eigentlich nicht unserem grundsätzlichen Interesse, ist aber ein Makel, mit dem wir leben können.
Weiter gab es eine Differenz bei Artikel 8 des Anwaltsgesetzes, der geändert werden soll. Es geht darum, ob sich Anwälte, die nicht forensisch tätig sind, ebenfalls ins Anwaltsregister eintragen müssen. Hier hat sich die ständerätliche Version durchgesetzt. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ist einverstanden damit, dass wir das streichen und dass nicht forensisch tätige Anwälte nicht verpflichtet sind, sich im Anwaltsregister einzutragen.
Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, die beiden Varianten, die jetzt in der Einigungskonferenz obsiegt haben, anzunehmen.