Herzog Eva · Ständerat · 2024-12-19
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-19
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, nicht einzutreten. Ich rede zur Objektsteuer, aber da die Vorlage ja mit dem Eigenmietwert verknüpft ist, wird natürlich auch das zum Teil vorkommen.
Ich habe für meine Position, Ihnen Nichteintreten zu beantragen, in meinem Fall jetzt absolut unverdächtige Fürsprecher, nämlich die Regierungskonferenz der Gebirgskantone. Sie haben alle die Stellungnahme auch erhalten. Wir haben schon vor längerer Zeit, also vor unserer Beratung in der jetzigen Session, Stellungnahmen erhalten. Damals schrieben uns die Gebirgskantone: "Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone hat stets festgehalten, dass sie die heutige Eigenmietwertbesteuerung mit Abzug der Unterhaltskosten, der Energiesparmassnahmen und Rückbaukosten inklusive Übertragungsmöglichkeiten und der Schuldzinsen als sachgerecht und ausgewogen beurteilt. Deshalb befürwortet die Regierungskonferenz der Gebirgskantone, es sei zwingend am heutigen System festzuhalten."
Sie erwähnt auch die Ausfälle bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent - 1,7 Milliarden Franken für Bund und Kantone -, und sie sagt natürlich auch, dass die ihr angehörenden Kantone mit einer Eigentumsquote von 50 Prozent überproportional betroffen sind und dann zusätzlich noch überproportional betroffen sind bei den Zweitwohnungen. Sie hat auch damals schon gesagt, dass die Objektsteuer kein Ersatz sei für die hohen Steuerausfälle in den ihr angehörenden Kantonen. Sie weist erneut darauf hin, dass mit der Objektsteuer auf Zweitliegenschaften diverse noch offene Fragen verbunden wären, welche rechtlich und verfahrensökonomisch sehr komplex sowie hinsichtlich der künftigen Umgehungs- oder Optimierungsmöglichkeiten nicht lösbar seien.
Die Kann-Bestimmung wird als Vor- und Nachteil angesehen. Sie möge ja hilfreich sein, wenn sich das Problem mit bestehenden Besteuerungen nicht lösen liesse, gleichzeitig erhöhe sie aber die Unsicherheit, ob überhaupt eine Kompensation komme. Nach erfolgter Diskussion hat sie uns kurz und präzis geschrieben: Wir empfehlen Ihnen, den Antrag der Einigungskonferenz integral abzulehnen.
Mein Kanton hat immer dieselbe Haltung gehabt. Städtische Kantone haben eine tiefere Eigentumsquote. Warum sollen Mieter und Mieterinnen für die Abschaffung stimmen?
Die Bauwirtschaft ist dagegen. Sie fürchtet um Aufträge und befürchtet eine Zunahme an Schwarzarbeit. Die Mehrheit der Kantone ist dagegen. Wichtige Teile ihrer Energiegesetze müssten neu geschrieben werden. Statt mit Abzügen für den Unterhalt müsste wohl mit staatlichen Zuschüssen, also mit Steuermitteln, gearbeitet werden, um die Klimaziele zu erreichen. Der Städteverband ist dagegen. Er hält das heutige System ebenfalls für besser und weist zudem darauf hin, dass die Objektsteuer nicht in den nationalen Finanzausgleich einfliesst, was die Balance, welche wir heute mit der Besteuerung des Eigenmietwertes haben, zusätzlich in eine Schieflage bringt.
Wer bleibt denn noch, der sich dafür ausgesprochen hat? Ich habe einzig eine Pro-Stellungnahme erhalten, nämlich jene des Hauseigentümerverbands.
Einige von Ihnen haben mir gesagt: Ja, ich lasse das jetzt laufen, die Lösung, so wie sie jetzt herausgekommen ist, gefällt mir auch nicht, meinem Kanton gefällt sie auch nicht, aber jetzt soll halt das Volk entscheiden. Meine Art, Politik zu machen, ist das nicht. Nach meinem Verständnis sollten wir überzeugt sein von den Lösungen, für die wir uns einsetzen, und nicht eine solche Haltung einnehmen. Es wurde während einer langen Zeit mit gutem Willen versucht, den Eigenmietwert abzuschaffen, den vollen Systemwechsel zu erreichen und das System zu ändern. Es hat nicht geklappt. Ich glaube nicht, dass eine Mehrheit zufrieden ist, so habe ich es nicht verstanden.
Ich appelliere an Sie, dies jetzt hier zu beenden und nicht noch in eine Volksabstimmung zu gehen, uns dies also zu ersparen.