Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · 2024-12-19
Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-19
Wortprotokoll
Ich spreche zum Antrag der Minderheit Bircher der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Auch die SVP-Delegation ist zu Beginn dieses [PAGE 2524] Geschäftes eingetreten und hat versucht mitzuwirken, damit dieses Gesetz ein gutes, ein griffiges und ein leicht umsetzbares Gesetz wird. Leider haben all die weiteren Ergänzungen und Veränderungen in unserer Kommission ein solches Ausmass angenommen, dass die SVP-Delegation nun den Antrag auf Nichteintreten stellen muss.
Die in der SGK-N vorgenommenen Anpassungen haben zu grundlegenden und einschneidenden operativen Veränderungen geführt, die wir in diesem Ausmass nicht unterstützen können. Das System der Ergänzungsleistungen (EL), das als Ergänzung zur AHV und IV anzusehen ist, wird untergraben. Es stört uns massiv, dass das System von Rückforderungen aufgrund von Belegen zu vorausbezahlten Pauschalen wechseln soll. Die Ausrichtung der EL liegt zwar in der Kompetenz der Kantone, aber dieser Wechsel ist ein zu grosser Einschnitt in ein bis jetzt erfolgreiches System. Es konnte bislang sehr gezielt geholfen werden, die EL waren ergänzend und überaus modellierbar.
Stellen Sie sich vor, wie viele Pauschalen ausbezahlt würden, die eventuell aufgrund eines vorübergehenden Eintritts ins Spital oder in ein Pflegeheim mit Ferienbett wieder zurückbezahlt werden müssten. Oder andersrum: Eine Person muss für einige Tage ins Spital und braucht danach für eine gewisse Zeit den Mahlzeitendienst oder den Fahrdienst. Auch mit der Gesetzesänderung müsste diese Person die Rechnung zuerst zur Rückforderung einreichen und sie dann bezahlen. Pauschalen hat sie bis jetzt noch nicht bezogen, und deshalb wird sie diese Rechnung, wie bis anhin, einreichen und sich vergüten lassen können.
Damit werden zwei verschiedene Systeme angewendet, was mehr Bürokratie auslöst als Erleichterung bringt. Müssen zwei Systeme angewendet werden, dann bringt das auch viele Personen durcheinander, weil nicht klar ist, was nun so oder andersrum vergütet oder beantragt werden muss. Die Franchise und der maximale Selbstbehalt werden auch nicht monatlich im Voraus vergütet; das kam bis jetzt auch noch niemandem in den Sinn.
Die Subsidiarität wird ebenfalls untergraben. Es käme niemandem in den Sinn, etwas im Voraus zu finanzieren und das Geld dann wieder zurückzufordern, wenn es nicht benötigt wurde. Auch die Abklärungen bei Krankenkassen, ob Kosten von AHV- oder IV-Bezügern über die Zusatzversicherung abgerechnet werden können, werden komplizierter und könnten auch durchaus vergessen gehen. Faktisch gesehen wird mit dieser Vorlage zwar mehr Geld fliessen, aber es wird auch viel mehr Bürokratie ausgelöst, obschon gerade ältere Menschen eigentlich mehr Betreuung und Hilfeleistungen brauchen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Leistungen vorwiegend über eine längere Zeit und nicht nur temporär gebraucht werden. Sie denkt aber nicht daran, dass so vieles anders kommt, als man denkt. So werden viele im Nachhinein erwachen und sich ärgern, dass das Ziel von dieser wichtigen ergänzenden Hilfeleistung weit verfehlt wurde.
Herzlichen Dank für die Unterstützung des Minderheitsantrages Bircher auf Nichteintreten.