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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2024-12-19

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-19

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen meine Minderheit vorstellen. Es geht um anrechenbare Einnahmen zur Bestimmung der Höhe der Ergänzungsleistungen. Mit dieser starken Minderheit will ich zwei Punkte erreichen: Erstens will ich, dass das Ziel der Gesetzesrevision im Fokus behalten wird, und zweitens sollen die Kosten nicht zusätzlich erhöht werden.

Im Zentrum dieser Gesetzesrevision steht, dass Leistungen für Hilfe und Betreuung zuhause verbessert werden sollen, um das selbstbestimmte Wohnen von Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV zu fördern und Heimeintritte zu verzögern. Die neuen Leistungen für Hilfe und Betreuung sollen im eigenen Zuhause oder in einer betreuten Wohnform vergütet werden. Wir sprechen jetzt von der Erhöhung des Freibetrags, und es geht ganz klar nicht um eine Leistung für Hilfe und Betreuung. Das ist eine rein wirtschaftliche, finanzielle Leistung. Es könnte allenfalls ein möglicher Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei einer Behinderung sein. Dies würde die EL-Bezüger mit einer IV-Rente oder einer Hinterlassenenrente potenziell betreffen. Die EL-Bezüger mit einer Altersrente sind davon nicht betroffen. Ich rufe nochmals in Erinnerung, dass es bei der Revision um Leistungen für Hilfe und Betreuung geht und nicht um Arbeitsmarktmassnahmen. Wenn [PAGE 2529] gemäss der Mehrheitsmeinung nur der Freibetrag verdoppelt wird[NB]und[NB]dies[NB]als[NB]Anreiz[NB]für[NB]die[NB]Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dienen soll, so darf im gesamten System die Kostenfrage und auch die Frage des Kostenträgers nicht vergessen werden.

Damit bin ich beim zweiten Punkt, bei den Kosten. Die Erhöhung des Freibetrags, wie sie die Mehrheit will, wirkt sich direkt auf die Kosten der Ergänzungsleistungen aus. Die Mehrheit will damit zusätzliche Ausgaben von jährlich 33 Millionen Franken sprechen, davon 21 Millionen zulasten des Bundes und 12 Millionen zulasten der Kantonssäckel - und das, ohne dass es von einem Vernehmlassungsteilnehmer gefordert wurde, mehr noch, die Kantone hatten in der Vernehmlassung gar nicht die Möglichkeit, sich zu diesem Punkt zu äussern. Diese zusätzlichen Kosten können Sie mit der Unterstützung meiner Minderheit vermeiden, denn dieses Thema gehört nicht in die Revisionsvorlage.

Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen.

Zum Schluss noch dies: Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Stellungnahme zum Postulat Silberschmidt 24.3155, "Leistung muss sich lohnen können, auch mit einer Behinderung", in Aussicht gestellt, dass er die Freibeträge bei der EL überprüfen wird, und er hat eine Erhöhung um 30 Prozent erwähnt. Diese Überprüfung hat stattgefunden, und die Freibeträge werden per 1.[NB]Januar 2025 um 30 Prozent erhöht. Das Anliegen ist damit gehört und erledigt und hat in dieser Vorlage nichts mehr zu suchen.

Unterstützen Sie deshalb bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a meine starke Minderheit. Die Leistungen für Hilfe und Betreuung zuhause werden damit wirklich nicht geschmälert. Sie helfen damit, die Gesetzgebung korrekt umzusetzen, die Kosten nicht noch weiter zu erhöhen und auch nicht auf die Kantone abzuwälzen.

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