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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2024-12-19

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-12-19

Wortprotokoll

Für uns gilt bei dieser Vorlage: Die Kostenvergütung soll so realitätsnah wie möglich sein und wirklich ein autonomes Leben ermöglichen, inklusive der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit Besuchen und der Möglichkeit, Aktivitäten auszuüben und aktiviert zu werden, damit man nicht nur zuhause herumsitzen muss. Aktivsein ist eine der ganz wichtigen Komponenten, um gesund zu bleiben und der Gefahr der Vereinsamung, der Verwahrlosung oder der Gefahr von Depressionen entgegenzuwirken - falls nötig mit einer Assistenz.

Deshalb soll der Bereich der Nachtassistenz so offen wie möglich formuliert sein, ohne eine Einschränkung, ohne eine Einengung des Anspruchs auf einen Assistenzbeitrag. Nicht alle Betroffenen verfügen bei der IV über den Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, und private Lösungen sind nicht finanzierbar. Ist eine nächtliche Assistenz notwendig, kann aber nicht finanziert werden, wird der Umzug in ein Heim nötig. Es sollte aber für alle Betroffenen, die eine Nachtassistenz benötigen, möglich bleiben, ein autonomes Leben zu führen. Das ist für die Menschen noch immer besser und am Schluss vor allem günstiger.

Selbstverständlich unterstützen wir auch den Zusatzbeitrag bei den Zimmern bzw. bei der Miete. Nachdem der Antrag der Minderheit II (Piller Carrard) mit dem höheren Betrag zurückgezogen wurde, unterstützen wir jetzt den Antrag der Minderheit I (Roduit). Wir wollen hier möglichst nahe an der Realität des Wohnungsmarktes bleiben. Natürlich wäre es toll, wäre es billiger zu haben, aber das hat leider nichts mit der heutigen Realität auf dem Wohnungsmarkt zu tun. Es kann nicht sein, dass Wohnpolitik auf dem Buckel der Betroffenen gemacht wird. Deshalb unterstützen wir jetzt den etwas tieferen, aber nicht weniger wichtigen Betrag; wir unterstützen die Minderheit I (Roduit).

Wir folgen der Mehrheit bei den Zusatzbeiträgen, die auf Personen aufgeteilt werden, sofern sie einen Anspruch haben. Nutzen mehrere Nachtassistenzpersonen quasi ein oder mehrere Zimmer, braucht es diese Aufteilung nicht.

Den Einzelantrag Burgherr lehnen wir klar ab.

Wir unterstützen den Zuschlag auf die Miete, gerade wenn es darum geht, eine rollstuhlgängige Wohnung zu haben. Leben mehrere Personen mit einem Rollstuhl in derselben Wohnung, ist ja auch klar: Es braucht dann mehr Platz, es braucht z.[NB]B. mehr Toiletten oder auch Gemeinschaftsräume. Damit wird eine Wohnung teurer.

Bei den Tagesansätzen unterstützen wir die Mehrheit. Ist jemand gestorben, sollen nicht noch komplizierte Zahlungsmodi vereinbart werden, also kann ein Kanton einem Heim auch einen ganzen Monat vergüten.

Ich äussere mich noch zur Erhöhung des kleinen Freibetrags: Selbstverständlich werden die Einnahmen angerechnet. Es handelt sich hier um ein sogenanntes Bedarfsprinzip, aber wir bitten Sie, doch ein wenig grosszügiger zu sein. Wir sind heute bei 1000 Franken für eine Einzelperson bzw. 1500 Franken für ein Ehepaar. Schauen wir genau hin, ist das doch wirklich "schmürzelig". Die Person muss sogar überlegen, ob sie sich in einem Kaffeehaus noch einen Kaffee leisten kann oder nicht. Der neue Mindestbetrag von 2000 Franken bei einer Einzelperson und 3000 Franken bei einem Ehepaar ist immer noch sehr tief. Wer mit Ergänzungsleistungen leben muss, lebt von sehr wenig Geld - viele von uns können sich gar nicht vorstellen, was das heisst. Also: Entscheiden wir menschenwürdig und mit ein bisschen Menschenliebe, und gewähren wir bei der Erhöhung der Freibeträge dieses Minimum. [PAGE 2530]