Gysi Barbara · Nationalrat · 2024-12-19
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-19
Wortprotokoll
Nach den Begründungen der Zuschläge für rollstuhlgängige Wohnungen und der Nachtassistenzzuschläge, welche mein Kollege, Herr Aellen, erläutert hat, spreche ich noch zu den übrigen Mehrheits- und Minderheitsanträgen in Block 1.
Bei Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a gibt es einen Mehrheitsantrag und eine Minderheit Bircher, begründet von Frau Thalmann-Bieri. Die SGK-N hat diese Gesetzesbestimmung neu aufgenommen. Sie setzt damit die parlamentarische Initiative Roduit 22.442, "Tod in Heimen und Rückerstattung von Ergänzungsleistungen. Teure und ärgerliche Verwaltungsverfahren einstellen", direkt um. Die SGK-N hatte der parlamentarischen Initiative am 3.[NB]Juli 2023 mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen Folge gegeben, die SGK-S am 12.[NB]Dezember letzten Jahres mit 4 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Bei der letzten ELG-Revision wurde entschieden, dass die Kantone verpflichtet werden, bei einem Todesfall nur die effektiv im Heim oder Spital verbrachten Tage zu vergüten. Da die EL vorgängig ausbezahlt wird, müssen nun zu viel ausbezahlte Beträge für Heimaufenthalte oder Spitalaufenthalte zurückgefordert werden. In der Praxis stellt sich diese Bestimmung als äusserst aufwendig heraus, wie Gespräche mit einzelnen Sozialversicherungsanstalten belegen. Die Rückforderung der nicht allzu grossen Beträge sei mit übermässigem Aufwand und Kosten verbunden, was sich kaum lohne. Zudem würden die Hinterbliebenen unnötig belastet. Die Mehrheit beantragt Ihnen nun mit 13 zu 12 Stimmen, diese Bestimmung zu ändern und es mit einer Kann-Formulierung den Kantonen zu überlassen, ob sie den vollen Monat bezahlen oder eine Rückvergütung verlangen wollen.
Ich komme zu den finanziellen Auswirkungen dieser Bestimmung. Der Bund wies in der damaligen Botschaft zur EL-Reform 2016 folgende Zahlen aus: Die tageweise Berücksichtigung der Heimtaxe in der EL-Berechnung von EL-Bezügerinnen und -Bezügern in Heimen führt bis 2030 zu einer Verringerung der Bundesausgaben für die EL um rund 7 Millionen Franken; davon entfallen 4 Millionen Franken auf die EL für die AHV und 3 Millionen auf die EL für die IV. Diese Schätzung betrifft sowohl die anteilige Berechnung für Heimeintritte wie auch den Austritt im Todesfall. Für die Kantone sollten sich durch dieselbe Massnahme Einsparungen von rund 50 Millionen Franken ergeben. Diese Minderausgaben würden mit dem neuen Passus rückgängig gemacht, sofern sie nicht zurückgefordert werden. Gleichzeitig verringern sich für Bund und Kantone die Durchführungskosten. Die Rückforderung von zu viel gewährten Beiträgen für Heimaufenthalte führt zu indirekten administrativen Kosten und zu Kosten aus Rechtsverfahren in ungeahnter Höhe. Die Minderheit Bircher, begründet von Frau Thalmann-Bieri, verlangt primär aus finanziellen Gründen, beim geltenden Recht zu bleiben.
Bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a zur Erhöhung des Erwerbsfreibetrags gibt es eine Minderheit Rechsteiner Thomas. Ihre Kommission hat diese Änderung zusätzlich aufgenommen, und zwar mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Einkommensfreibeträge für erwerbstätige EL-Beziehende sollen von heute 1000 auf 2000 Franken für alleinstehende EL-Beziehende und von 1500 auf 3000 Franken für verheiratete EL-Beziehende erhöht werden. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Erhöhung als richtig, um den Anreiz zur Erwerbstätigkeit zu vergrössern. Der sehr niedrige Einkommensfreibetrag verhindert oft ein etwas höheres Arbeitspensum. Mit der Erhöhung kann ein zusätzlicher Anreiz zu höheren Pensen geschaffen werden, was die Integration [PAGE 2532] dieser Menschen fördert und auch einen kleinen Beitrag gegen den Fachkräftemangel darstellen kann; dieses Anliegen kam ja aus Kreisen der Wirtschaft. Die finanziellen Auswirkungen des Mehrheitsantrages betragen 33 Millionen Franken Mehrausgaben im Jahr 2023, wovon 21 Millionen beim Bund und 12 Millionen bei den Kantonen zu Buche schlagen würden.
Die Minderheit Rechsteiner Thomas verlangt in erster Linie aus finanziellen Gründen, beim geltenden Recht zu bleiben, aber auch, weil das Anliegen, wie Herr Rechsteiner ausgeführt hat, in dieser Vorlage sachfremd sei und der Bundesrat die Freibeträge sowieso per 1.[NB]Januar um einen Drittel erhöhen würde.
In Artikel 21 Absätze 3bis und 3ter beantragt die Kommission zwei Ergänzungen, die den organisatorischen Ablauf betreffen. Die zuständigen Behörden müssen sicherstellen, dass der Eingang von eingereichten Dokumenten bestätigt wird sowie dass Gesuche auch elektronisch eingereicht werden können. Die Frau Bundesrätin hat sich dazu nicht geäussert. Daraus können wir schliessen, dass sich der Bundesrat der Kommission anschliesst.
Eine weitere kleine Änderung betrifft Artikel 21b, der die Rückforderung von unrechtmässig ausgerichteten Beiträgen für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung betrifft. Hier beantragt die Kommission ebenfalls eine Ergänzung. Wenn es zu Rückzahlungen kommt, müssen die Kantone sicherstellen, dass allenfalls auch der Anspruch auf Prämienverbilligung rückwirkend geprüft würde. Auch hier scheint sich der Bundesrat anzuschliessen.
Ich bitte Sie, in allen Abstimmungen der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Einzelantrag Burgherr abzulehnen. Dieser Passus wurde in der Kommission einstimmig beschlossen, wie bereits Herr Aellen ausgeführt hat.