Z'graggen Heidi · Ständerat · 2024-12-19
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-19
Wortprotokoll
Um angesichts der Dringlichkeit des Ausbaus der Stromproduktion Verzögerungen durch das Verbandsbeschwerderecht zu vermeiden, beantragt uns die Mehrheit der Kommission, den Umweltverbänden das Verbandsbeschwerderecht für diese sechzehn Projekte zu entziehen.
Ich sehe das Dilemma mit den Verzögerungen. Ich meine aber trotzdem, dass wir hier zu weit gehen, insbesondere aus demokratiepolitischer Sicht. Ich erachte das als sehr problematisch. Die offiziellen Verlautbarungen des Bundes vor der Abstimmung haben ausdrücklich betont, dass die bestehenden Rechtsmittel unverändert bleiben. Auch wurde vonseiten des Bundesrates mehrfach zugesichert, dass die sechzehn Wasserkraftprojekte das ordentliche Verfahren durchlaufen würden. Ich gehe davon aus, dass diese Verlautbarungen den Entscheid der Stimmbevölkerung massgeblich beeinflusst haben, dass die Stimmbevölkerung also auf dieses Versprechen setzte.
Das Verbandsbeschwerderecht ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Grossprojekte unter Einhaltung von Umweltstandards und rechtlichen Vorgaben umgesetzt werden. Die Beschwerdemöglichkeit ist nun einmal Bestandteil eines transparenten und rechtssicheren Verfahrens. Der nachträgliche Entzug dieses Rechts - es würde auch in laufenden Verfahren entzogen, weil das Gesetz ja unmittelbar in Kraft treten soll - ist für mich rechtsstaatlich äusserst bedenklich. Wenn ich es richtig interpretiere, würden also auch bereits eingereichte Beschwerden im laufenden Verfahren quasi nichtig. Das erachte ich als sehr bedenklich. Die Verbandsbeschwerde trägt mit der Vorwirkung - auch das haben wir schon einmal diskutiert - dazu bei, dass die berechtigten Interessen von Natur- und Landschaftsschutz ebenfalls beachtet und angemessen einbezogen werden.
Aber noch einmal: Schwerer wiegt, dass der Antrag der Mehrheit direkt-demokratisch schwierig ist. In unserer direkten Demokratie ist die Einhaltung von Zusagen, die im Vorfeld bzw. im Abstimmungsbüchlein festgehalten sind, von höchster Bedeutung. Wir wissen nicht genau, wie viele Menschen dem Energiegesetz zugestimmt haben, weil sie darauf vertrauten, dass das Verbandsbeschwerderecht als Kontrollinstrument für die Überprüfung von Vorhaben bestehen bleibt. Aber sie dürften einen ansehnlichen Teil der Ja-Stimmen ausgemacht haben.
Eine im September 2024 veröffentlichte Studie belegt den grossen Einfluss des Inhalts des Abstimmungsbüchleins auf das Abstimmungsverhalten. Laut einer repräsentativen Umfrage beeinflusst der Inhalt des Abstimmungsbüchleins die Entscheidungen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erheblich: Der Effekt macht einen Unterschied von über 15 Prozentpunkten aus. Das ist ein Wert, der bei Abstimmungen oft den Ausschlag gibt. Es ist für mich klar, dass es hier um weit mehr als um juristische Details geht. Es geht um Vertrauen. Wenn Bürgerinnen und Bürger den Eindruck gewinnen würden, dass ihre Stimme und ihr Vertrauen nicht ernst genommen werden, wäre dies für das Fundament unserer direkten Demokratie äusserst problematisch. Es könnte zu einem Verlust des Vertrauens in die direkte Demokratie führen.
Wenn wir dieses Verbandsbeschwerderecht jetzt streichen, dann hat das Kosten zur Folge, auch zeitliche Kosten. Es kann wiederum zu einer Verzögerung bei den Verfahren kommen, weil nicht ausgeschlossen ist, dass die Bevölkerung noch einmal darüber abstimmen wird. Es wird eine Abstimmung geben, die sehr kontrovers sein wird, die sehr viele Kräfte binden wird. Wollen wir das?
Ich habe jetzt gehört, dass Sie in der UREK daran sind, Kompromisse bezüglich des Verbandsbeschwerderechts zu finden. Ich weiss, das ist sehr anspruchsvoll. Aber angesichts der wirklich schwierigen Situation und Diskussion, die wir jetzt haben: Meinen Sie nicht auch, dass das Gespräch mit den Einsprechern, basierend auf der Volksabstimmung für die sechzehn Kraftwerke, basierend auf der Diskussion, die wir heute mit bundesrätlicher Unterstützung mit den Kantonen führen, zu besseren und schnelleren Lösungen führen würde?
Ich schlage Ihnen diesen Weg vor, ganz im Sinne von Konsens und Kompromiss - so, wie wir in der Schweiz arbeiten. Der Herr Bundesrat hat grosse Überzeugungskraft. Er hat bei solchen Verhandlungen auch die Power des Parlamentes und des Volkes im Rücken.
Ich würde auf diesen Weg setzen und empfehle Ihnen, hier der Minderheit zu folgen und das Verbandsbeschwerderecht für diese sechzehn Projekte nicht zu streichen.