Aeschi Thomas · Nationalrat · 2024-12-19
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-19
Wortprotokoll
Wir sind jetzt bei Artikel 14a. Dieser Artikel enthält besondere Bestimmungen zur Vergütung, vor allem von Krankheits- und Behinderungskosten für Personen, die Hilfe und Betreuung zuhause benötigen. Die Auswahl der Leistungen für Hilfe und Betreuung zuhause orientiert sich am Bedürfnis von Personen im Rentenalter, steht aber bei entsprechendem Bedarf auch Personen mit Ergänzungsleistungen zur Invalidenversicherung oder zur Hinterlassenenversicherung zu.
Die Leistungen für Hilfe und Betreuung als Teil der EL sind subsidiär zu anderen Versicherungsleistungen, insbesondere zu Leistungen der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung und der Krankenversicherung. Die Bestimmung enthält zu vergütende Leistungen, die die Kantone zum Teil bereits heute vergüten. Andere sind neu. Insbesondere Kosten für Hilfe im Haushalt werden heute in fast allen Kantonen vergütet. Hingegen sind Begleit- und Fahrdienste, die über einen Arztbesuch hinausgehen, für die meisten Kantone neu.
Wenn wir jetzt zu Absatz 4 kommen, sehen Sie, dass dort gemäss Bundesrat, wie ich es Ihnen beantrage, je eine Pauschale für die aufgeführten Leistungen für Hilfe und Betreuung festgesetzt wird. Leistungen dieser Art sind zum Beispiel das Notrufsystem, die Haushaltshilfe, Mahlzeitenangebote, Fahr- und Begleitdienste. Ich bin der Meinung, wie es auch der Bundesrat ist, dass es mehr Sinn macht, pro solche Leistung eine Pauschale zu definieren und nicht eine Globalpauschale ins Gesetz zu schreiben.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit und damit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.