Lexipedia

Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-05

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Ich spreche zur ganzen Vorlage 3, dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht.

Der Nationalrat hat in Artikel 2 Absätze 1 und 3, Artikel 5 Litera a, Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 3 dem Bundesrat und dem Ständerat zugestimmt. Damit bestehen in diesen Bestimmungen keine Differenzen mehr. Der Ständerat hat den vom Bundesrat neu vorgeschlagenen Artikel 11a, Wegfall des Zuweisungsanspruches, gestrichen, was auch der Nationalrat mit 98 zu 54 Stimmen tat.

Meines Erachtens sind zu den Artikeln 21, 44 und 49 zusammenfassend Bemerkungen zu machen. Ein zweiter Themenkreis betrifft dann die Artikel 22 und 50.

Bemerkungen zu den Artikeln 21, 44 und 49: Bei diesen Artikeln geht es um den Fall, wenn jemand bereits ein Gewerbe hat und zusätzliche Grundstücke übernehmen kann. Heute kann er diese Grundstücke zum doppelten Ertragswert übernehmen. Unser Rat beschloss, dass nicht mehr der doppelte Ertragswert, sondern der Verkehrswert - also der Preis, den ein Dritter auch bezahlen würde - für die Übernahme massgebend sein soll. Der Nationalrat hat diese Formulierung abgelehnt und will beim geltenden Recht, also beim doppelten Ertragswert, bleiben. Der Bundesrat empfahl in unserer Kommission, dem Nationalrat zu folgen und damit für die familieninternen Übergänge von landwirtschaftlichen Grundstücken keine Preiserhöhungen einzuführen. Ihre Kommission hat dem auch zugestimmt.

Ich beantrage Ihnen Zustimmung zum Nationalrat.