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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2024-12-20

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-20

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Wir haben heute in der Schlussabstimmung über die Vorlage 2 des Geschäftes 24.033, "Stromversorgungsgesetz (Stromreserve)", zu befinden. Erlauben Sie mir, trotz der bevorstehenden Schlussabstimmung eine Erklärung seitens der FDP-Liberalen Fraktion abzugeben, dies vor dem Hintergrund, dass erst nach der ersten Beratung in unserem Rat von der UREK-S beim Bundesamt für Justiz ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Dieses Gutachten datiert vom[NB]16.[NB]Dezember 2024.

Wohlgemerkt, bei der Vorlage 2 geht es eben gerade nicht um eine Stromreserve und damit auch nicht um Zweck und Inhalt der ursprünglichen Gesetzesvorlage. Diese wurde von der Mehrheit unseres Rates und des Ständerates lediglich als Vehikel benutzt, um Unternehmen der Stahl- und Aluminiumindustrie zu unterstützen, also für Unterstützungsmassnahmen für eine ganz bestimmte Branche. Dem sagt man,[NB]wenn[NB]man[NB]das[NB]Kind tatsächlich beim Namen nennt, Industriepolitik.

Die grosse Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion wird diese Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen, dies aus drei Gründen:

1.[NB]Die Vorlage verstösst gegen unsere Bundesverfassung. Dies ist keine Behauptung von uns Liberalen, sondern das Ergebnis der vorerwähnten Begutachtung durch das Bundesamt für Justiz. Das BJ kommt zum klaren Schluss, der Erlass habe keine verfassungsrechtliche Grundlage und sei dementsprechend verfassungswidrig. Wie eine Mehrheit unseres Rates und insbesondere der Ständerat als Chambre de Réflexion bzw. eine Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte diese verfassungsrechtliche Einschätzung des Bundesamtes für Justiz einfach salopp in den Wind schlagen können, ist für uns nicht nachvollziehbar.

2.[NB]Die Vorlage ist ein ordnungspolitischer Sündenfall. Industriepolitik widerspricht einer liberalen Wirtschaftsordnung fundamental: gute, liberale Rahmenbedingungen für alle Unternehmungen ja, aber sicherlich keine willkürlichen staatlichen Subventionen für einzelne Branchen. Was hier passiert, ist nichts weniger als ein Paradigmenwechsel und insbesondere auch ein Präzedenzfall. Wie wollen Sie einem Unternehmen ausserhalb dieser Branche, das ebenfalls unter den hohen Energiepreisen leidet, erklären, warum es keine staatliche Hilfe bekommt?

Aber nicht genug, Sie müssen diesem Unternehmen zusätzlich auch erklären, dass es nun zusammen mit allen anderen Stromkonsumentinnen und -konsumenten eine Erhöhung der eigenen Stromrechnung hinnehmen muss, um so die Finanzierungslücke zu stopfen, welche die Entlastung der begünstigten Firmen auslösen würde. Das ist schlicht unfair.

3.[NB]Es ist mehr als zweifelhaft, ob diese Überbrückungsmassnahme die Probleme von Stahl Gerlafingen und anderen dauerhaft lösen kann; zweifelhaft deshalb, weil wir schlicht über keine gesicherten Unterlagen verfügen, die die Zweckmässigkeit und Zielgerichtetheit der Unterstützungsmassnahmen belegen würden. Wir haben schlicht keine entsprechenden Unterlagen. Es ist vielmehr unbestritten und bekannt, dass es europaweit einen massiven Überschuss an Stahl gibt. Das ist das wahre Problem. In der Anhörung hat sich zudem unmissverständlich gezeigt, dass die Unterstützungsmassnahme nicht etwa zu einem Preisnachlass für Kundinnen und Kunden führt und damit die Wettbewerbsfähigkeit stärkt, sondern dass sie die Marge verbessert. Ist das tatsächlich die Aufgabe unseres Parlamentes? Wir denken klar: nein.

Das Schweizer Erfolgsmodell basiert darauf, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ihre unternehmerischen Risiken selber tragen. Das soll auch hier der Fall sein. Ich bitte Sie, zusammen mit uns diese Büchse der Pandora nicht zu öffnen und den bisherigen vier grossen Tugenden treu zu bleiben.