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Meyer Mattea · Nationalrat · 2025-03-03

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-03

Wortprotokoll

Ab Mitte des letzten Jahrhunderts wurden über mehrere Jahrzehnte hinweg asbesthaltige Bauprodukte verwendet. Asbest schadet massiv der Gesundheit von Menschen und kann zu Krebserkrankungen führen. Deshalb wurde Asbest 1989 verboten.

Asbest hat jedoch eine lange Inkubationszeit: Viele Personen erkranken erst Jahre oder gar Jahrzehnte nach dem Kontakt mit asbesthaltiger Substanz an Krebs. Noch heute erkranken rund 120 Personen jährlich an Krankheiten, die infolge eines Kontakts mit Asbest ausgelöst wurden. Viele von ihnen haben Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung. Ein Viertel davon jedoch hat keinen Anspruch auf Leistungen, da ihre Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkannt ist. Dabei handelt es sich z.[NB]B. um Ehefrauen oder Mütter, welche für ihre Ehepartner oder Kinder in den 1960er oder 1970er Jahren asbesthaltige Kleider gewaschen haben.

Für solche Fälle oder auch für verjährte Fälle wurde 2016 die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) gegründet, um auch ihnen unkompliziert eine angemessene Entschädigung zu ermöglichen. Der Fonds wurde durch Beiträge des Schweizerischen Versicherungsverbands, von Bauunternehmen und von asbestverarbeitenden Betrieben mit insgesamt 26 Millionen Franken geäufnet. Davon stehen aktuell noch 10 Millionen zur Verfügung. Schätzungen gehen jedoch davon aus, dass zusätzlich 20 bis 50 Millionen Franken notwendig sein werden. Die Stiftung verfügt also nicht über ausreichend finanzielle Mittel, um langfristig die Ansprüche zu decken. Es kann zwar davon ausgegangen werden, dass die Anzahl Gesuche zurückgehen wird. Dennoch wird es auch in Zukunft neue Fälle geben, z.[NB]B. wegen einer unsachgemässen Durchführung von Arbeiten oder auch Do-it-yourself-Renovationen in Häusern mit asbesthaltiger Bausubstanz.

Ein vom damaligen Bundespräsidenten Guy Parmelin Ende 2021 einberufener runder Tisch, an dem auch die betroffenen Unternehmen vertreten waren, brachte nicht den gewünschten Erfolg in Bezug auf die Erhöhung der Mittel. In diesem Rahmen wurde auch eine finanzielle Beteiligung der Suva gefordert, wofür aber keine gesetzliche Grundlage besteht.

Deshalb soll mit dieser Vorlage die notwendige gesetzliche Grundlage im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geschaffen werden. Der Suva soll ermöglicht werden, die Stiftung EFA finanziell zu unterstützen, indem sie Ertragsüberschüsse aus der obligatorischen Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, die durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finanziert wird, verwenden kann. Der Entscheid über die Höhe soll dabei immer in der Kompetenz des Suva-Rates liegen. Arbeitnehmende werden so finanziell nicht belastet.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und die Vorlage unverändert [PAGE 11] anzunehmen. Auch wenn sie die ungenügende finanzielle Verantwortung der ehemals asbestverarbeitenden Industrie und Wirtschaft kritisiert, erachtet eine deutliche Mehrheit die gewählte Lösung als tragbar und zielgerichtet, damit die Betroffenen rasch, unkompliziert und ausreichend Unterstützung erhalten. Sie erachtet es aber auch als wichtig, dass Doppelzahlungen mit Entschädigungen aus dem Ausland vermieden werden und dafür eine klare Regelung geschaffen wird.

Eine Minderheit beantragt Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten und sie abzulehnen. Sie kritisiert an der gewählten Lösung die entstehende Solidarhaftung durch sämtliche beitragszahlenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als nicht verursachergerecht.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage einzutreten und sie unverändert anzunehmen.