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Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-05

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Ich möchte doch noch ganz kurz etwas zur Diskussion sagen.

1. Ich habe mich bei der Verwaltung noch einmal rückversichert. Die Verwaltung geht ganz klar davon aus, dass weder Transparenzprobleme noch irgendwelche besonderen Probleme in Bezug auf den administrativen Aufwand entstehen. Das ist eine ganz klare Feststellung vonseiten der Verwaltung.

2. Ich verstehe nicht, warum man jetzt eine derart zögerliche Haltung an den Tag legt. Es handelt sich bei Artikel 36a Absatz 3 um eine Kann-Bestimmung für den Bundesrat. Der Bundesrat wird also unter Würdigung aller Umstände entscheiden müssen, wenn ein entsprechender Antrag an ihn gestellt wird. Ich sehe nicht ein, warum es nicht möglich sein sollte, in dieser Übergangsphase von drei Jahren gewisse Produzenten auszunehmen und Erfahrungen für die Zeit nach der vollständigen Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung zu sammeln. Warum hat man diese Angst? Der Bundesrat hat die Notbremse jederzeit in der Hand; er kann auch sagen, es gibt keine Ausnahmen. Er kann aber ebenso gut sagen, es sind Fälle vorhanden, in denen wir die Ausnahmen machen möchten. Damit kann man allenfalls - wie ich es gesagt habe - gewisse Erfahrungen sammeln, die dazu führen, dass man gewisse Fehler vielleicht eben nicht mehr macht, wenn es um die Aufhebung der gesamten öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung geht. Ich sehe nicht ein, weshalb wir hier diesen Absatz 3 kippen wollen, wenn der Bundesrat die Möglichkeit hat zu sagen: Wir wollen nicht, oder wir wollen diese Öffnung in besonderen Fällen in ganz kleinen Schritten angehen.

3. Herr Bürgi hat darauf hingewiesen, dass wir nach Artikel 31 die Möglichkeit haben, die Gesamtmengen zu senken. So wie ich den Artikel 36a Absatz 3 verstehe, liegt hier ein anderer Anwendungsbereich vor. Es ist eine differenziertere Regelung als in Artikel 31, weil z. B. eben auch der Fall erfasst wird, dass ein bedeutender regionaler Milchverwerter einbezogen werden kann. Es ist eine differenziertere Regelung, eine differenziertere Erfahrung möglich, wenn wir diesen Absatz 3 beibehalten. Ich bitte Sie, die Türe nicht zuzuschlagen und nicht einfach zu sagen, jetzt zwingen wir den Bundesrat dazu, bis zum Jahr 2009 zuzuwarten. Wenn der Bundesrat nicht will, wird er von dieser Bestimmung keinen Gebrauch machen. Wenn er es vernünftig findet, wird er es tun. Lassen wir dem Bundesrat diese Möglichkeit offen. Schliessen wir die Türe nicht und öffnen sie erst im Jahr 2009, und dann auf einen Schlag vollständig.

Noch eine persönliche Bemerkung, weil ich nicht ein Vertreter der Mehrheit bin. Weshalb habe ich mich hier bei der Minderheit I eingereiht? Ich habe als Vertreter eines Bergkantons gesehen, dass bei den Milchproduzenten die Ängste vor der Aufhebung der Milchkontingentierung erheblich sind. Es wäre ein kleines psychologisches Zeichen an diese Berggebiete, dass der Bundesrat hier, wenn er dann im Rahmen dieser Möglichkeiten nach Absatz 3 tätig wird, ein besonderes Augenmerk auf diese Randgebiete wirft. Deshalb habe ich den Minderheitsantrag unterzeichnet. Es geht nicht so sehr um die materiellen Auswirkungen, sondern es geht darum, diesen Produzenten ein Zeichen zu geben, die befürchten, dass sie durch die Aufhebung der Milchkontingentierung in erhebliche Schwierigkeiten geraten könnten.

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